On Wednesday, November 12, 2003 2:06 PM Kurt Jansson jansson@gmx.net wrote:
Bleibt die Frage, inwieweit der Verein für Rechtsverstöße haftbar gemacht werden kann. Schließlich ist es ein Förderverein, der das Projekt und die Stiftung nur unterstützt.
Der Verein kann in jedem Fall nicht für etwas haftbar gemacht werden, nur weil er "zufällig" den gleichen Namen hat wie eine amerikanische Stiftung.
Aber welches Risiko würden ggf. die Mitglieder tragen, welches der Vorstand?
Ein e.V ist nur beschränkt haftbar (mit seinem Vereinsvermögen). Bei grober Pflichtverletzung kann der Verein aber wiederum auch gegen die ihn vertretenden Vorstandsmitglieder vorgehen. Diese Haftung bezieht sich aber meines Wissens nur auf das Innenverhältnis.
Vielleicht ist ein Stiftungsableger doch der rechtlich saubere Weg?
Das dürfte viel komplizierter werden (ein e.V. bedeutet zwar etwas Arbeit, ist aber an sich recht einfach). Es gibt zahlreiche Vorbilder von internationalen NGOs, die in Deutschland als e.V. arbeiten.
Beispiel Greenpeace: http://www.greenpeace.org/deutschland/?page=/deutschland/greenpeace/satz ung-des-greenpeace-e--v-
Viele Grüße Arne -- http://klempert.de :: http://phpbar.de :: http://opengeodb.de