Hallo harko,
Thursday, July 15, 2004, 5:59:13 PM, you wrote:
...
Die meißten Unis (wohl auch die angesprochene) behalten sich das Recht der Verwertung dessen vor, was die Studenten im Rahmen des Studiums verfassen.
Auf welcher Grundlage?
Dabei sind insbesondere solche Referate und ähnliches inbegriffen. Das ist natürlich kein Alleinverwertungsanspruch, aber er besteht
Ich kann tatsächlich gar keine Anspruchsgrundlage sehen. Die Uni darf die Arbeiten der Studenten ohne deren Zustimmung nicht verwerten.
Denkbare Ausnahme wäre, wenn die Arbeit im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses erstellt wurde (Drittmittelgeschichte o.ä.).
Siehe auch http://groups.google.com/groups?selm=fb6a1a96.0407030453.2f1e70b2%40posting.... ff
MfG Olaf, IANAL.