Hallo,
am Tue, 13 Jul 2004 23:35:15 +0200 schrieb Karl Eichwalder:
Gerhard Jahnke Gerhard.Jahnke@gmx.de writes:
Dann sollte das Bild zumindest vorerst aus dem Artikel entfernt werden.
nein, das ist nicht notwendig.
Und wieso nicht? Wenn Du bei einer Handlung nicht genau weißt, pb sie zulässig ist oder nicht, dann tust Du es einfach? Das halte ich für eine gefährliche und zudem moralisch sehr zweifelhafte Doktrin.
Das Bild im Artikel zu lassen, stellt möglicherweise einen Verstoß gegen Rechte anderer dar. Das Bild zu entfernen mindert die Qualität des Artikels möglicherweise unnötigerweise. Letzteres wäre ein wesentlich geringerer Schaden, sollte also die Handlung der Wahl sein, selbst wenn man fast sicher ist, dass das Bild keine Rechte verletzt.
höchstens an den server-betreiber könnte darum könnte man einen solchen wunsch herantragen.
Den Satz verstehe ich nicht, da scheint Dir etwas durcheinander geraten zu sein. Solltest Du gemeint haben, dass nur der Serverbetreiber rechtlich belangt werden könnte, dann hast Du möglicherweise recht. Aber das ist ja gar nicht der Punkt, es geht um unseren eigenen Anspruch, nur Bilder zu verwenden, die unter der GNU-DFL stehen. Und daran gibt es in diesem Fall begründete Zweifel.
Gruß, Gerhard aka Perrak