mischka ebert.micha@web.de writes:
(genauso wie bei Freier Software - bei der man keine Garantie für funktionalität und evtl. Ansprüche wegen Schäden hat)
Sag nur, du hast bei unfreier Software derartige Ansprüche - allerfalls wenn du anhand eines Pflichtenheftes dir eine Software schreiben läßt, dann könntest du derartige Ansprüche habe.
Du hast bei unfreier Software nur den Anspruch, daß der Datenträger ein paar Monate lesbar ist und wenn du Glück hast, kannst du die Software bei Nichtgefallen zurückgeben. Das ist bei freier Software nicht anders.
Dies aber nur am Rande.