Martin Ebert schrieb:
Dir ist nicht klar, dass wir im strafrechtlichen Bereich sind.´
Eine Frage vorweg: Worum geht es dir und was möchtest du mit dieser Aktion erreichen? Ich habe mich bisher in jeder Diskussion konstruktiv und fair verhalten und angeboten, alles zu tun, was im Sinne eines weiteren fairen Verlauf des Wettbewerbs sinnvoll und notwendig ist. Ich habe darauf bislang keine Antwort erhalten.
Und ja: Verleumdung ist ebenso strafbar.
Fakt ist: Die aktuelle Version des Artikels enthält keinerlei Urheberrechtsverstöße (dies wird auch von niemandem bestritten).
Nein?
So, dann mal die Fakten auf den Tisch: Wo in der aktuellen Version soll irgendeine URV sein? Ich habe diese Frage jetzt schon dreimal an drei verschiedenen Stellen gestellt und bislang keine Antwort erhalten.
Wahr ist vielmehr, dass sich der Streit nur um einzelne Absätze eines inzwischen umfangreichen Artikels dreht
Wir halten insoweit fest:
- Du hast Absätze aus einem anderen Angebot gestohlen.
Nein, das habe ich nicht. Ich habe bisher keinen Beweis für irgendeine wort-wörtliche Übernahme von irgendwelchen Absätzen gesehen.
- Die Rechtsbelehrung des anderen Angebots ist eindeutig.
Das Urheberrecht erlaubt die freie Benutzung.
Es ist völlig schnurz, ob irgendwo irgendein Spiel stattfindet.
Worum geht es dir bitte dann?
Grüße, Matthias - mwka