Am Dienstag, 22. Juni 2004 15:58, schrieb Joerg-Olaf Schaefers:
Hallo harko,
Huhu,
Also wenn ich das recht beurteile, so wird die IP-Adresse ja festgehalten, auch bei registrierten Nutzern.
Sobald der Nutzer/Abzocker allerdings einen Proxy oder ein Konstrukt wie JAP benutzt, hilft das nicht weiter.
In diesem Moment ist allerdings auch eine willentliche Schädigung von des Projektes WikiPedia nicht sehr weit weg, also das gezielte Einbringen von geschütztem Content an entsprechender Stelle. Damit wäre dann auch die Plattform, die das ja ausdrücklich untersagt, nicht mehr haftbar. Ähnlich könnte man abderefalls ja Gästebücher von Restaurants, Kirchen und ähnlichem genau so nutzen um die Eigentümer übern Tisch zu ziehen ... kann mir vorstellen, dass da noch andere Beispiele mit mehr aktueller Relevanz zu finden sein könnten.
Achja, außerdem war da doch noch die Sache mit dem Content-Providing. Gab's da nicht mal nen Spruch, der besagte, dass man sich den Content nicht anschauen muss als Provider, nur eben bei Aufforderung den rechtswiedrigen entfernen muss und sich erst bei Unterlassung dieser Tätigkeit dann gesetzwiedrig verhält?
Nö, ich denke es ist eher schwierig, in Deutschland mit dem beschicken von öffentlichem Raum einen Gesetzesbruch derer herbeizuführen, die den Raum pflegen.
MfG Olaf
CU/2 Hartwin