Höhere Auflösungen und viel umfangreiche Sammlungen wird man z.B. in Stadtarchiven finden. Hat da jemand Erfahrung ob man diese Aufnahmen für GNU-FDL Zwecke scannen darf?
Nein. Menno, ist das denn so schwierig: Alles, wo der Urheber noch nicht 70 Jahre tot(!!!) ist, ist tabu. Ende Gelände.
Uli