Die eigenen Inhalte von wikipedia.de sind derzeit ja so banal, das die Verantwortung dafür jeder ohne Bedenken übernehmen könnte.
Das stimmt wohl.
Lediglich über die Konstruktion des Zueigenmachen fremder Inhalte durch einen Link war und ist der Betreiber der Domain angreifbar.
Dazu sollte man im Imprssum den Satz aufnehmen, dass man für extrene Links nicht verantwortlich ist. Ggf. kann man sich auch expliziet von den Inhalten distanzieren. Das soll aber nicht nötig sein.
(auch wenn es auf wikipedia.org gehostet wird)
Das mag technisch so sein, das die beiden sich den gleichen Server teilen, ist aber rechtlich nicht relevant.
Relevant ist, wer das sagen hat. Das ist der admin-c.
Das würden sich deutsche Gerichte sicher nicht gefallen lassen, wenn jemand die ganzen Tele-gesetze, das Fernabsatzgesetz einfach dadurch aushebelt indem er eine Sockenpuppe in einer fremden Jurisdiktion errichtet.
Daher wurde der admin-c von den Gerichten als Verantwortlicher benannt. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine .de oder . org Adresse handelt.
Auf einem ganz anderen Blatt steht, ob es möglich wäre, einen Artikelschreiber persönlich in die Verantwortung zu nehmen. Z.B. wenn jemand durch einen Beitrag den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Wenn das durch einen Deutschen oder aus Deutschland heraus stattfindet, würde ich das zunächst einmal grundsätzlich bejahen. Die Identifizierung des Verursachers ist schon wieder eine ganz andere Frage.
Dazu gibt es ein Urteil, dass Heise für die Einträge seiner Forenbesucher haftet. Ggf. kann man sich dann aber wieder an den Artikelschreiber wenden, wenn der ermittelt werden kann. Das einzige realistische Risiko von Wikipedia ist eine Abmahnung wegen Urheberrechtverletzungen.
nym