On Wed, 17 Mar 2004, Jan Beckendorf wrote:
Ich habe mal gewagt ein paar in Artikeln über Städte illegal verwendete Abbildungen von Wappen auf der Löschkandidatenseite einzutragen. Dabei
wir haben immer noch ein Problem - wir wissen immer noch nicht, ob das illegal ist oder nicht - machen wir nun ein "Zitat", oder "nutzen" bzw. "brauchen" wir das Logo - ich tendiere ja immer noch zum Zitat, aber daß ist ein rechtliches Problem und ich bin auf dem Gebiet Laie. Evtl. (auch schon mal angesprochen) sollten wir einen Passus irgendwo einfügen, so wie er in (fast) jedem Buch vorne so oder ähnlich drinsteht:
Die in diesem Buch erwähnten Soft- und Hardwarebezeichnungen sind in den meisten Fällen auch eingetragene Warenzeichen und unterliegen als solche den gesetzlichen Bestimmungen. (hier Zitat aus "Das LaTeX Handbuch", Leslie Lamport, 1995)
Es gibt bessere Beispiele, und das ganze müßte eben auch die Hoheitszeichen einschliessen.
das Hochladen einer Abbildung nicht erlauben, wenn entsprechende Eingabefelder wie Autor, Quelle und Copyright nicht ausgefüllt sind?
das Anklicken des GFDL-Buttons sollte eigentlich direkt einen Text auf die Bildbeschreibungsseite befördern - deswegen sollte da die Auswahl bestehen, ob GFDL oder Public Domain. Und nach anklicken steht dann halt auf der Seite, daß das Bild Public Domain oder GFDL ist. Vielleicht sollte man auch noch eine weitere Barriere einbauen: "Ich bestätige hiermit, das ich den Artikel [[GFDL]] (bzw. [[Public Domain]]) gelesen habe und mit den Bedingungen einverstanden bin" (puh, ist das bürokratisch - nein, eigentlich gefällt mir das nicht ...)
Ich sehe auf dem Feld eine echte Aufgabe für den Verein ...
Gruß, Schorsch (schusch)