On Thursday 01 April 2004 07:29, Florian "Flups" Baumann wrote:
marco.krohn@web.de (Marco Krohn) schrieb:
und was ist mit der in der GFDL vorgeschriebenen Freiheit Änderungen vorzunehmen? Das wird alles von "UrhG § 62 Änderungsverbot" kassiert.
Ein Änderungsverbot ist auch in der GFDL vorgesehen, nennt sich "invariant section".
"invariant sections" machen das Gesamtresultat auch unfrei (->siehe Debian). Soweit ich weiß wird in der Wikipedia auf invariant sections deshalb verzichtet.
Viele Grüße, Marco