Daniel Herding DHerding@gmx.de wrote:
On Montag, 13. Oktober 2003, you wrote:
Wenn ich das komplette Cover des Buches abbilde, seinen Titel nenne und die ISBN angebe, entspricht das meiner Meinung nach rechtlich einer Kurzrezension, die keiner Genehmigung des Verlages bedarf. Auf der selben rechtlichen Grundlage stellen doch auch Online-Buchhandlungen Titelscans ins Netz.
Damit sollte die Verwendung des Titelcovers eines Buches mit einer Portraitaufnahme wie zum Beispiel bei http://de.wikipedia.org/upload/9/9d/Ulbricht_walter_klein.jpg auf der Seite http://de.wikipedia.org/wiki/Walter_Ulbricht rechtlich abgesichert sein.
Lies dir mal http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Meinungsbild%20Urheberrecht durch. Daniel
Ich kann den dort genannten Argumenten folgen und entferne die entsprechenden Bilder wieder. .Sebastian