mxr wrote:
Meine Fragen dazu sind natürlich: darf ich die knappe Antwort des Herstellers als Genehmigung auffassen,
Hallo,
die Sache scheint mir ungefährlich, die wollen an ihren Bikes und nicht mit ihren Bildern Geld verdienen. Vielleicht ist dir mein Vorgehen auf http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Dormouse_on_hand.jpg eine kleine Hilfe. Da Wikipedia keine fest angestellten Mitarbeiter hat, in deren Aktenschrank bei Bedarf nach dem Schriftwechsel geforscht werden kann, halte ich es für sinnvoll, ein kurzes Zitat (ruhig "in indirekter Rede") unter das Bild zu setzen in der Art: "Auf meine Bitte zur Freigabe des Bildes, bei der ich ausdrücklich auf die FNU FDL, die unsere Veröffentlichungen zugrunde liegen, erhielt ich am soundsovielten von Herrn/Frau als Antwort '...'". Natürlich ohne Nennung von Emailadressen etc. So ist gewährleistet, dass wir bei Bedarf nachweisen können, nicht leichtfertig Bildmaterial geklaut zu haben, sondern die gebotene Sorgfalt haben walten lassen. Aus den Informationen zum Bild muss hervor gehen, wer wann die Genehmigung erteilte. So eine kleine Schleichwerbung per Link unter dem Bild tut uns nicht weh und freut den Spender, und wenn du dann dem Genehmiger einen Link auf den Beitrag, in dem er sein Bild bewundern kann, dürften eigentlich keinerlei Unklarheiten mehr möglich sein. Ansonsten sollte auch einmal angemerkt werden, dass das deutsche Recht speziell im Geschäftsleben (unter Kaufleuten) davon ausgeht, dass die daran beteiligten wissen, was sie tun. Wenn der Gegenüber, nachdem ihm ein 100-seitiger Vertrag vorgelesen wurde, zustimmend grunzt, ist das Geschäft zustande gekommen, mit allen im Vertrag aufgeführten Konsequenzen. Wie man im Streitfall dann nachweisen kann, dass man wirklich alles vorgelesen hat, ist sicher interessant, hier aber kein Problem.
Rainer