Im Gutachten steht:
"Bei der Durchsetzung der Ansprüche ist weiter zu beachten, dass zwar Unterlassungsansprüche ohne weiteres von jedem Urheber alleine geltend gemacht werden können, wenn der Beitrag von mehreren gemeinschaftlich geschaffen wurde. Sind mehrere als Miturheber oder Bearbeiter an einem Werk beteiligt oder haben sie Ihre Werke zur gemeinsamen Verwertung verbunden, sind bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen jedoch aufgrund gesetzlicher Regelungen alle Urheber als Berechtigte zu benennen bzw. müssen diese gemeinsam klagen."
Sehe ich das richtig: Wenn es sehr viele Berechtigte (Mitarbeiter an einem unzulaessigerweise aus der Wikipedia geklauten Artikel) gibt, so scheidet ein Schadensersatzanspruch also de facto aus, zumal der Verletzer sich als anonyme IP anmelden, einen kleinen Beitrag zum Artikel leisten und sich dann einem gemeinsamen Vorgehen gegen sich selber verweigern kann. Damit scheint eine wichtige Moeglichkeit, die Einhaltung der Lizenzbedingungen zu sanktionieren, nicht gegeben zu sein. Aber da wir eh alles umsonst machen, ist auch kein Schaden gegeben ....
Klaus Graf