Hallo,
am Sat, 29 May 2004 01:05:01 +0200 schrieb Marco Krohn:
On Friday 28 May 2004 22:46, Karl Eichwalder wrote:
er ist doch selbst der fotograph. vielleicht meinst du, die zustimmung des architekten (o.ä.) sei erforderlich. dem ist aber nicht so, auch wenn architekten bzw. "künstler" im allgemeinen das gern anders hätten.
wenn du die Bilder auch verändern willst, dann ist die Zustimmung des Urhebers (und das ist hier der Architekt) sehr wohl erforderlich.
Nein, der Architekt ist nur Urheber des Bauwerks, nicht aber des Bildes. Das Bild ist eine Schöpfung des Fotografen, der daran entsprechend die Rechte hat.
Im Falle des AKW wird das vermutlich aber nicht nötig sein, da sehr bezweifelt werden darf, ob es sich um eine persönliche Schöpfung handelt, die eine Schöpferische Eigentümlichkeit aufweist. Dazu müsste das Werk den Durchschnitt überragen.
Das dürfte für ein AKW als architektonische Leistung in aller Regel zutreffen, da es sich um Einzelbauwerke handelt. Aber diese Leitung kann man nicht so einfach abfotografieren, dazu gehört wesentlich mehr als nur das Aussehen des Gebäudes aus einem bestimmten Blickwinkel.
Allerdings wäre es möglich, dass ein Unternehmen das Aussehen selbst als Bildmarke anmeldet. Dann wäre ein Fotografieren zwar immer noch erlaubt, aber das Veröffentlichen nicht so ohne weiteres. Das ist aber nicht Urheberrecht, sondern Markenrecht. Dürfte bei AKWs nicht der Fall sein, gilt aber zum Beispiel beim ICE 3 der Bahn. Inwieweit das Markenrecht bei Veröffentlichung inder Wikipedia zieht, weiß ich zwar nicht, aber da die GNU-FDL ziemlich weit reichende Rechte an Dritte beinhaltet wäre ich im Zweifel lieber vorsichtig.
Gruß, Gerhard aka Perrak