> -----Original Message-----
> From: Klaus Graf [mailto:klaus.graf@geschichte.uni-freiburg.de]
> Sent: martedì, 14. settembre 2004 14:37
> To: Mailingliste der deutschsprachigen Wikipedia
> Subject: Re: [Wikide-l] Re: Bildrechte: US Government hierzulande nicht PD
> In Deutschland (und Oesterreich) gilt der Grundsatz der
> Unuebertragbarkeit des Urheberrechts (§ 29 UrhG de, vgl.
> Dreier/Schulze, UrhG, 2004), ein Totalverzicht ist nicht
> moeglich. Bei bestimmten Urheberpersoenlichkeitsrechten ist
> ein Verzicht gesetzlich ausgeschlossen z.B. beim
> Rueckrufsrecht wegen gewandelter Ueberzeugung (§ 42 Abs. 2
> UrhG de). Man sollte das nicht ueberbewerten, aber ein
> gewisses Restrisiko bleibt.
Wo soll da das Risiko sein? Solch ein Rückruf wird erst dann
rechtskräftig, wenn der jeweilige Inhaber von Nutzungsrechten
von der "gewandelten Ueberzeugung" informiert worden ist,
seine Schadenersatzansprüche anmelden konnte, und die
entsprechenden Entschädigungszahlungen vom Urheber auch
gezahlt worden sind. Ein finanzieller Nachteil entsteht dabei
ohnehin ausschliesslich dem Urheber, nicht der Wikipedia.
Bernd.