Sehr geehrter Präsidiums-Vorsitzender,
obwohl nun bereits 5 (fünf!) Wochen seit der 13. Mitgliederversammlung vergangen sind, liegt mir immer noch kein Protokoll der MV vor. In genau 1 Woche tritt der Fall auf, dass meine (und die aller anderen Mitglieder) Widerspruchsmöglichkeit erlischt, bevor ich das Protokoll überhaupt lesen konnte. Damit tritt genau der Fall ein, den ich durch meine Satzungsänderung (S2) verhindern wollte (das Präsidium empfahl die Nichtannahme). Daher kündige ich hiermit an: Sollte ich bis Mittwoch (8. Januar) 12 Uhr kein Protokoll vorliegen haben, so werde ich dem Protokoll pauschal WIDERSPRECHEN – ich hoffe das sich dem mindestens 4 weitere Mitglieder anschließen werden: Dadurch würde das Protokoll nicht in Kraft treten und (mMn.) sämtliche Entscheidungen der MV wären hinfällig (darunter der Haushaltsbeschluss und die Präsidiumswahl). Kommt endlich in die Puschen!
Mit freundlichen Grüßen DaB.
Hallo Daniel,
ich habe am 23.12. das Protokoll der MV bekommen, um dies als Versammlungsleitung zu unterschreiben.
Am 27.12. habe ich per Mail an Pavel (Vorstand), Nikolaus (Präsidium) und Arne (Versammlungsleitung) zwei Probleme geschildert:
1. In § 8 Abs. (6) der Satzung wird die Unterzeichnung des Protokolls geregelt: "(6) Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden in einem Protokoll innerhalb von zwei Wochen nach der Mitgliederversammlung niedergelegt und von dem Vorstand sowie von zwei Mitgliedern des Präsidiums unterzeichnet." Die Mitzeichnung der Versammlungsleitung und der Protokollführer ist nicht vorgesehen. Bisher ist das Protokoll aber nur von einem Mitglied des Präsidiums unterschrieben worden.
2. Bei Top 5 (Zählkommission) werden 2 Mitglieder nur mit dem WP-Benutzernamen im Protokoll verzeichnet. Meiner Ansicht nach muss im Protokoll der Klarname erscheinen.
Ich habe aufgrund der vorgenannten Probleme das Protokoll ohne Unterschrift am 27.12. per Post an die Geschäftsstelle geschickt.
Darüber hinaus bin ich der Meinung, dass die Beschlussfassung zu S1 satzungswidrig ist. Die Punkte 1-4 ändern die Satzung nicht und können daher auch nicht in einem Satzungsänderungsantrag beschlossen werden. Ich hatte meine Bedenken bereits während der Mitgliederversammlung gesagt und gebeten, diese Bedenken in das Protokoll aufzunehmen. Aufgrund dieses Punktes lege ich Widerspruch gegen das Protokoll ein.
Beste Grüße Olaf
P.S. Die Beschlüsse zum Haushalt und die Wahl des Präsidiums sind von der Ablehnung des Protokolls nicht betroffen.
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: vereinde-l-bounces@lists.wikimedia.org [mailto:vereinde-l-bounces@lists.wikimedia.org] Im Auftrag von DaB. Gesendet: Samstag, 4. Januar 2014 23:24 An: Nikolas Becker Cc: Mailingliste des Wikimedia Deutschland e. V. / mailing list of Wikimedia Deutschland e. V. Betreff: [VereinDE-l] Fehlen des Sitzungsprotokoll der 13. MV
Sehr geehrter Präsidiums-Vorsitzender,
obwohl nun bereits 5 (fünf!) Wochen seit der 13. Mitgliederversammlung vergangen sind, liegt mir immer noch kein Protokoll der MV vor. In genau 1 Woche tritt der Fall auf, dass meine (und die aller anderen Mitglieder) Widerspruchsmöglichkeit erlischt, bevor ich das Protokoll überhaupt lesen konnte. Damit tritt genau der Fall ein, den ich durch meine Satzungsänderung (S2) verhindern wollte (das Präsidium empfahl die Nichtannahme). Daher kündige ich hiermit an: Sollte ich bis Mittwoch (8. Januar) 12 Uhr kein Protokoll vorliegen haben, so werde ich dem Protokoll pauschal WIDERSPRECHEN – ich hoffe das sich dem mindestens 4 weitere Mitglieder anschließen werden: Dadurch würde das Protokoll nicht in Kraft treten und (mMn.) sämtliche Entscheidungen der MV wären hinfällig (darunter der Haushaltsbeschluss und die Präsidiumswahl). Kommt endlich in die Puschen!
Mit freundlichen Grüßen DaB.
-- Benutzerseite: [[:w:de:User:DaB.]] — PGP: 0x2d3ee2d42b255885 Schlüsseltausch auf 0x7CD1E35FD2A3A158 im Gange. Details auf http://dabpunkt.eu/gnupg/keyswitch-0x2D3EE2D42B255885.txt.asc
Hallo Olaf, Am 04.01.2014 23:35, schrieb Olaf Kosinsky:
Aufgrund dieses Punktes lege ich Widerspruch gegen das Protokoll ein.
da du Mitglied der Versammlungsleitung warst, gehe ich damit laut der Satzung davon aus, dass das Protokoll keine Gültigkeit erreichen wird. Ok.
P.S. Die Beschlüsse zum Haushalt und die Wahl des Präsidiums sind von der Ablehnung des Protokolls nicht betroffen.
Nun, ich bin ja kein Jurist, aber soweit ich weiß stellt ein Protokoll das Ergebnis von etwas fest. Wenn es kein gültiges Protokoll gibt, dann gibt es doch auch kein Ergebnis, oder? Oder würde, wenn im Protokoll stehen würde, Anke Maier (Symbolname!) sei als Vorsitzender gewählt (was falsch ist) wirklich Anke Maier neuer Vorsitzender sein – auch wenn dem Protokoll wirksam widerspröchen würde?
Mit freundlichen Grüßen DaB.
Hallo Olaf,
Ich möchte kurz zu Deiner Mail Stellung nehmen:
Am 4. Januar 2014 23:35 schrieb Olaf Kosinsky olaf.kosinsky@gmail.com:
Hallo Daniel,
ich habe am 23.12. das Protokoll der MV bekommen, um dies als Versammlungsleitung zu unterschreiben.
Du hast das Protokoll bereits am 12. Dezember per Mail von Kasia vorab bekommen, mit der Bitte um Überprüfung.
Am 27.12. habe ich per Mail an Pavel (Vorstand), Nikolaus (Präsidium) und Arne (Versammlungsleitung) zwei Probleme geschildert:
- In § 8 Abs. (6) der Satzung wird die Unterzeichnung des Protokolls
geregelt: "(6) Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden in einem Protokoll innerhalb von zwei Wochen nach der Mitgliederversammlung niedergelegt und von dem Vorstand sowie von zwei Mitgliedern des Präsidiums unterzeichnet." Die Mitzeichnung der Versammlungsleitung und der Protokollführer ist nicht vorgesehen. Bisher ist das Protokoll aber nur von einem Mitglied des Präsidiums unterschrieben worden.
Das ist richtig - es fehlt tatsächlich eine zweite Unterschrift, danke für den Hinweis. Diese werden wir vor Veröffentlichung einholen.
- Bei Top 5 (Zählkommission) werden 2 Mitglieder nur mit dem
WP-Benutzernamen im Protokoll verzeichnet. Meiner Ansicht nach muss im Protokoll der Klarname erscheinen.
Die Wahlen wurden auf der MV so durchgeführt, kein Anwesender (und auch nicht die Zählkommission und auch nicht die Versammlungsleitung) hat diesen Punkt bei den Wahlen bemängelt. Das Protokoll gibt daher den korrekten Verlauf wieder, und das ist die Aufgabe des Protokolls. Sollte eine solche Wahl nicht richtig sein, so muss dies von der nächsten MV korrigiert werden, oder aber jemand erhebt daraufhin Einspruch gegen die Wahl - das ist aber unabhängig vom Protokoll zu betrachten.
Ich habe aufgrund der vorgenannten Probleme das Protokoll ohne Unterschrift am 27.12. per Post an die Geschäftsstelle geschickt.
Darüber hinaus bin ich der Meinung, dass die Beschlussfassung zu S1 satzungswidrig ist. Die Punkte 1-4 ändern die Satzung nicht und können daher auch nicht in einem Satzungsänderungsantrag beschlossen werden. Ich hatte meine Bedenken bereits während der Mitgliederversammlung gesagt und gebeten, diese Bedenken in das Protokoll aufzunehmen. Aufgrund dieses Punktes lege ich Widerspruch gegen das Protokoll ein.
Wo ist hier das Problem? Dass Deine Bedenken nicht im Protokoll dokumentiert sind? Ich denke, der Punkt, dass diese Form der Satzungsänderung kontrovers war und von einigen Anwesenden nicht als konform gesehen wurde, wird im Protokoll deutlich. Oder bist Du mit der Abstimmung an sich nicht einverstanden? Auch dann gilt: Das Protokoll gibt den tatsächlichen Verlauf der Diskussion und der Abstimmung wieder. Die Gültigkeit des Protokolls ist davon nicht betroffen. Ich kann also in beiden Fällen keinen Grund sehen, das Protokoll nicht auszufertigen.
Beste Grüße Olaf
P.S. Die Beschlüsse zum Haushalt und die Wahl des Präsidiums sind von der Ablehnung des Protokolls nicht betroffen.
Viele Grüße,
Pavel
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: vereinde-l-bounces@lists.wikimedia.org [mailto: vereinde-l-bounces@lists.wikimedia.org] Im Auftrag von DaB. Gesendet: Samstag, 4. Januar 2014 23:24 An: Nikolas Becker Cc: Mailingliste des Wikimedia Deutschland e. V. / mailing list of Wikimedia Deutschland e. V. Betreff: [VereinDE-l] Fehlen des Sitzungsprotokoll der 13. MV
Sehr geehrter Präsidiums-Vorsitzender,
obwohl nun bereits 5 (fünf!) Wochen seit der 13. Mitgliederversammlung vergangen sind, liegt mir immer noch kein Protokoll der MV vor. In genau 1 Woche tritt der Fall auf, dass meine (und die aller anderen Mitglieder) Widerspruchsmöglichkeit erlischt, bevor ich das Protokoll überhaupt lesen konnte. Damit tritt genau der Fall ein, den ich durch meine Satzungsänderung (S2) verhindern wollte (das Präsidium empfahl die Nichtannahme). Daher kündige ich hiermit an: Sollte ich bis Mittwoch (8. Januar) 12 Uhr kein Protokoll vorliegen haben, so werde ich dem Protokoll pauschal WIDERSPRECHEN – ich hoffe das sich dem mindestens 4 weitere Mitglieder anschließen werden: Dadurch würde das Protokoll nicht in Kraft treten und (mMn.) sämtliche Entscheidungen der MV wären hinfällig (darunter der Haushaltsbeschluss und die Präsidiumswahl). Kommt endlich in die Puschen!
Mit freundlichen Grüßen DaB.
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Hallo Olaf,
leider habe ich von Dir nichts mehr gehört. Welchen Einfluß haben meine Darstellung auf Deinen Einspruch?
Mit freundlichen Grüßen,
Pavel Richter Vorstand
Wikimedia Deutschland e.V. Tel.: +49 - 30 - 219 158 260 Twitter: @pavel
Am 5. Januar 2014 15:39 schrieb Pavel Richter pavel.richter@wikimedia.de:
Hallo Olaf,
Ich möchte kurz zu Deiner Mail Stellung nehmen:
Am 4. Januar 2014 23:35 schrieb Olaf Kosinsky olaf.kosinsky@gmail.com:
Hallo Daniel,
ich habe am 23.12. das Protokoll der MV bekommen, um dies als Versammlungsleitung zu unterschreiben.
Du hast das Protokoll bereits am 12. Dezember per Mail von Kasia vorab bekommen, mit der Bitte um Überprüfung.
Am 27.12. habe ich per Mail an Pavel (Vorstand), Nikolaus (Präsidium) und Arne (Versammlungsleitung) zwei Probleme geschildert:
- In § 8 Abs. (6) der Satzung wird die Unterzeichnung des Protokolls
geregelt: "(6) Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden in einem Protokoll innerhalb von zwei Wochen nach der Mitgliederversammlung niedergelegt und von dem Vorstand sowie von zwei Mitgliedern des Präsidiums unterzeichnet." Die Mitzeichnung der Versammlungsleitung und der Protokollführer ist nicht vorgesehen. Bisher ist das Protokoll aber nur von einem Mitglied des Präsidiums unterschrieben worden.
Das ist richtig - es fehlt tatsächlich eine zweite Unterschrift, danke für den Hinweis. Diese werden wir vor Veröffentlichung einholen.
- Bei Top 5 (Zählkommission) werden 2 Mitglieder nur mit dem
WP-Benutzernamen im Protokoll verzeichnet. Meiner Ansicht nach muss im Protokoll der Klarname erscheinen.
Die Wahlen wurden auf der MV so durchgeführt, kein Anwesender (und auch nicht die Zählkommission und auch nicht die Versammlungsleitung) hat diesen Punkt bei den Wahlen bemängelt. Das Protokoll gibt daher den korrekten Verlauf wieder, und das ist die Aufgabe des Protokolls. Sollte eine solche Wahl nicht richtig sein, so muss dies von der nächsten MV korrigiert werden, oder aber jemand erhebt daraufhin Einspruch gegen die Wahl - das ist aber unabhängig vom Protokoll zu betrachten.
Ich habe aufgrund der vorgenannten Probleme das Protokoll ohne Unterschrift am 27.12. per Post an die Geschäftsstelle geschickt.
Darüber hinaus bin ich der Meinung, dass die Beschlussfassung zu S1 satzungswidrig ist. Die Punkte 1-4 ändern die Satzung nicht und können daher auch nicht in einem Satzungsänderungsantrag beschlossen werden. Ich hatte meine Bedenken bereits während der Mitgliederversammlung gesagt und gebeten, diese Bedenken in das Protokoll aufzunehmen. Aufgrund dieses Punktes lege ich Widerspruch gegen das Protokoll ein.
Wo ist hier das Problem? Dass Deine Bedenken nicht im Protokoll dokumentiert sind? Ich denke, der Punkt, dass diese Form der Satzungsänderung kontrovers war und von einigen Anwesenden nicht als konform gesehen wurde, wird im Protokoll deutlich. Oder bist Du mit der Abstimmung an sich nicht einverstanden? Auch dann gilt: Das Protokoll gibt den tatsächlichen Verlauf der Diskussion und der Abstimmung wieder. Die Gültigkeit des Protokolls ist davon nicht betroffen. Ich kann also in beiden Fällen keinen Grund sehen, das Protokoll nicht auszufertigen.
Beste Grüße Olaf
P.S. Die Beschlüsse zum Haushalt und die Wahl des Präsidiums sind von der Ablehnung des Protokolls nicht betroffen.
Viele Grüße,
Pavel
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obwohl nun bereits 5 (fünf!) Wochen seit der 13. Mitgliederversammlung vergangen sind, liegt mir immer noch kein Protokoll der MV vor. In genau 1 Woche tritt der Fall auf, dass meine (und die aller anderen Mitglieder) Widerspruchsmöglichkeit erlischt, bevor ich das Protokoll überhaupt lesen konnte. Damit tritt genau der Fall ein, den ich durch meine Satzungsänderung (S2) verhindern wollte (das Präsidium empfahl die Nichtannahme). Daher kündige ich hiermit an: Sollte ich bis Mittwoch (8. Januar) 12 Uhr kein Protokoll vorliegen haben, so werde ich dem Protokoll pauschal WIDERSPRECHEN – ich hoffe das sich dem mindestens 4 weitere Mitglieder anschließen werden: Dadurch würde das Protokoll nicht in Kraft treten und (mMn.) sämtliche Entscheidungen der MV wären hinfällig (darunter der Haushaltsbeschluss und die Präsidiumswahl). Kommt endlich in die Puschen!
Mit freundlichen Grüßen DaB.
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Hallo Pavel,
Deine Darstellung hat keinen Einfluss auf meinen Einspruch. Ich habe bereits während der MV meinen Bedenken betreffend S1 geäußert. Die Bedenken sind auch im Protokoll vermerkt. Ich bin weiterhin der Meinung, dass Antrag S1 in der vorliegenden Fassung nicht als Satzungsänderungsantrag zur Abstimmung gestellt werden können, da die Punkte 1.-4. keine Änderung der Satzung betreffen.
Ich bleibe daher weiterhin bei meinem Einspruch gegen das Protokoll der MV.
Beste Grüße Olaf
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: vereinde-l-bounces@lists.wikimedia.org [mailto:vereinde-l-bounces@lists.wikimedia.org] Im Auftrag von Pavel Richter Gesendet: Dienstag, 14. Januar 2014 20:05 An: Mailingliste des Wikimedia Deutschland e. V. / mai V. Betreff: Re: [VereinDE-l] Fehlen des Sitzungsprotokoll der 13. MV
Hallo Olaf,
leider habe ich von Dir nichts mehr gehört. Welchen Einfluß haben meine Darstellung auf Deinen Einspruch?
Mit freundlichen Grüßen,
Pavel Richter Vorstand
Wikimedia Deutschland e.V. Tel.: +49 - 30 - 219 158 260 Twitter: @pavel
Am 5. Januar 2014 15:39 schrieb Pavel Richter pavel.richter@wikimedia.de:
Hallo Olaf,
Ich möchte kurz zu Deiner Mail Stellung nehmen:
Am 4. Januar 2014 23:35 schrieb Olaf Kosinsky olaf.kosinsky@gmail.com:
Hallo Daniel,
ich habe am 23.12. das Protokoll der MV bekommen, um dies als Versammlungsleitung zu unterschreiben.
Du hast das Protokoll bereits am 12. Dezember per Mail von Kasia vorab bekommen, mit der Bitte um Überprüfung.
Am 27.12. habe ich per Mail an Pavel (Vorstand), Nikolaus (Präsidium) und Arne (Versammlungsleitung) zwei Probleme geschildert:
- In § 8 Abs. (6) der Satzung wird die Unterzeichnung des Protokolls
geregelt: "(6) Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden in einem Protokoll innerhalb von zwei Wochen nach der Mitgliederversammlung niedergelegt und von dem Vorstand sowie von zwei Mitgliedern des Präsidiums
unterzeichnet."
Die Mitzeichnung der Versammlungsleitung und der Protokollführer ist nicht vorgesehen. Bisher ist das Protokoll aber nur von einem Mitglied des Präsidiums unterschrieben worden.
Das ist richtig - es fehlt tatsächlich eine zweite Unterschrift, danke für den Hinweis. Diese werden wir vor Veröffentlichung einholen.
- Bei Top 5 (Zählkommission) werden 2 Mitglieder nur mit dem
WP-Benutzernamen im Protokoll verzeichnet. Meiner Ansicht nach muss im Protokoll der Klarname erscheinen.
Die Wahlen wurden auf der MV so durchgeführt, kein Anwesender (und auch nicht die Zählkommission und auch nicht die Versammlungsleitung) hat diesen Punkt bei den Wahlen bemängelt. Das Protokoll gibt daher den korrekten Verlauf wieder, und das ist die Aufgabe des Protokolls. Sollte eine solche Wahl nicht richtig sein, so muss dies von der nächsten MV korrigiert werden, oder aber jemand erhebt daraufhin Einspruch gegen die Wahl - das ist aber unabhängig vom Protokoll zu
betrachten.
Ich habe aufgrund der vorgenannten Probleme das Protokoll ohne Unterschrift am 27.12. per Post an die Geschäftsstelle geschickt.
Darüber hinaus bin ich der Meinung, dass die Beschlussfassung zu S1 satzungswidrig ist. Die Punkte 1-4 ändern die Satzung nicht und können daher auch nicht in einem Satzungsänderungsantrag beschlossen werden. Ich hatte meine Bedenken bereits während der Mitgliederversammlung gesagt und gebeten, diese Bedenken in das Protokoll aufzunehmen. Aufgrund dieses Punktes lege ich Widerspruch gegen
das Protokoll ein.
Wo ist hier das Problem? Dass Deine Bedenken nicht im Protokoll dokumentiert sind? Ich denke, der Punkt, dass diese Form der Satzungsänderung kontrovers war und von einigen Anwesenden nicht als konform gesehen wurde, wird im Protokoll deutlich. Oder bist Du mit der Abstimmung an sich nicht einverstanden? Auch dann gilt: Das Protokoll gibt den tatsächlichen Verlauf der Diskussion und der Abstimmung wieder. Die Gültigkeit des Protokolls ist davon nicht
betroffen.
Ich kann also in beiden Fällen keinen Grund sehen, das Protokoll nicht auszufertigen.
Beste Grüße Olaf
P.S. Die Beschlüsse zum Haushalt und die Wahl des Präsidiums sind von der Ablehnung des Protokolls nicht betroffen.
Viele Grüße,
Pavel
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Sehr geehrter Präsidiums-Vorsitzender,
obwohl nun bereits 5 (fünf!) Wochen seit der 13. Mitgliederversammlung vergangen sind, liegt mir immer noch kein Protokoll der MV vor. In genau 1 Woche tritt der Fall auf, dass meine (und die aller anderen Mitglieder) Widerspruchsmöglichkeit erlischt, bevor ich das Protokoll überhaupt lesen konnte. Damit tritt genau der Fall ein, den ich durch meine Satzungsänderung (S2) verhindern wollte (das Präsidium empfahl die Nichtannahme). Daher kündige ich hiermit an: Sollte ich bis Mittwoch (8. Januar) 12 Uhr kein Protokoll vorliegen haben, so werde ich dem Protokoll pauschal WIDERSPRECHEN ich hoffe das sich dem mindestens 4 weitere Mitglieder anschließen werden: Dadurch würde das Protokoll nicht in Kraft treten und (mMn.) sämtliche Entscheidungen der MV wären hinfällig (darunter der Haushaltsbeschluss und die Präsidiumswahl). Kommt endlich in die Puschen!
Mit freundlichen Grüßen DaB.
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_______________________________________________ VereinDE-l mailing list VereinDE-l@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/vereinde-l
Lieber Olaf,
was ich nicht genau verstanden habe: was hast du gegen das Protokoll? Es soll dokumentieren, was auf der Versammlung passiert ist. Wenn es das nicht oder schlecht tut, deiner Meinung nach, kannst du beispielsweise verlangen, dass ein Zusatz mit deinem Kommentar diesbezüglich angefügt wird. Wenn du aber meinst, dass beispielsweise eine Handlung des Versammlungsleiters nicht korrekt war, dann hat das an sich nichts mit der Korrektheit des Protokolls zu tun.
Besten Gruß Ziko
Am Donnerstag, 16. Januar 2014 schrieb Olaf Kosinsky :
Hallo Pavel,
Deine Darstellung hat keinen Einfluss auf meinen Einspruch. Ich habe bereits während der MV meinen Bedenken betreffend S1 geäußert. Die Bedenken sind auch im Protokoll vermerkt. Ich bin weiterhin der Meinung, dass Antrag S1 in der vorliegenden Fassung nicht als Satzungsänderungsantrag zur Abstimmung gestellt werden können, da die Punkte 1.-4. keine Änderung der Satzung betreffen.
Ich bleibe daher weiterhin bei meinem Einspruch gegen das Protokoll der MV.
Beste Grüße Olaf
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: vereinde-l-bounces@lists.wikimedia.org javascript:; [mailto:vereinde-l-bounces@lists.wikimedia.org javascript:;] Im Auftrag von Pavel Richter Gesendet: Dienstag, 14. Januar 2014 20:05 An: Mailingliste des Wikimedia Deutschland e. V. / mai V. Betreff: Re: [VereinDE-l] Fehlen des Sitzungsprotokoll der 13. MV
Hallo Olaf,
leider habe ich von Dir nichts mehr gehört. Welchen Einfluß haben meine Darstellung auf Deinen Einspruch?
Mit freundlichen Grüßen,
Pavel Richter Vorstand
Wikimedia Deutschland e.V. Tel.: +49 - 30 - 219 158 260 Twitter: @pavel
Am 5. Januar 2014 15:39 schrieb Pavel Richter <pavel.richter@wikimedia.de
:
Hallo Olaf,
Ich möchte kurz zu Deiner Mail Stellung nehmen:
Am 4. Januar 2014 23:35 schrieb Olaf Kosinsky olaf.kosinsky@gmail.com:
Hallo Daniel,
ich habe am 23.12. das Protokoll der MV bekommen, um dies als Versammlungsleitung zu unterschreiben.
Du hast das Protokoll bereits am 12. Dezember per Mail von Kasia vorab bekommen, mit der Bitte um Überprüfung.
Am 27.12. habe ich per Mail an Pavel (Vorstand), Nikolaus (Präsidium) und Arne (Versammlungsleitung) zwei Probleme geschildert:
- In § 8 Abs. (6) der Satzung wird die Unterzeichnung des Protokolls
geregelt: "(6) Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden in einem Protokoll innerhalb von zwei Wochen nach der Mitgliederversammlung niedergelegt und von dem Vorstand sowie von zwei Mitgliedern des Präsidiums
unterzeichnet."
Die Mitzeichnung der Versammlungsleitung und der Protokollführer ist nicht vorgesehen. Bisher ist das Protokoll aber nur von einem Mitglied des Präsidiums unterschrieben worden.
Das ist richtig - es fehlt tatsächlich eine zweite Unterschrift, danke für den Hinweis. Diese werden wir vor Veröffentlichung einholen.
- Bei Top 5 (Zählkommission) werden 2 Mitglieder nur mit dem
WP-Benutzernamen im Protokoll verzeichnet. Meiner Ansicht nach muss im Protokoll der Klarname erscheinen.
Die Wahlen wurden auf der MV so durchgeführt, kein Anwesender (und auch nicht die Zählkommission und auch nicht die Versammlungsleitung) hat diesen Punkt bei den Wahlen bemängelt. Das Protokoll gibt daher den korrekten Verlauf wieder, und das ist die Aufgabe des Protokolls. Sollte eine solche Wahl nicht richtig sein, so muss dies von der nächsten MV korrigiert werden, oder aber jemand erhebt daraufhin Einspruch gegen die Wahl - das ist aber unabhängig vom Protokoll zu
betrachten.
Ich habe aufgrund der vorgenannten Probleme das Protokoll ohne Unterschrift am 27.12. per Post an die Geschäftsstelle geschickt.
Darüber hinaus bin ich der Meinung, dass die Beschlussfassung zu S1 satzungswidrig ist. Die Punkte 1-4 ändern die Satzung nicht und können daher auch nicht in einem Satzungsänderungsantrag beschlossen werden. Ich hatte meine Bedenken bereits während der Mitgliederversammlung gesagt und gebeten, diese Bedenken in das Protokoll aufzunehmen. Aufgrund dieses Punktes lege ich Widerspruch
gegen das Protokoll ein.
Wo ist hier das Problem? Dass Deine Bedenken nicht im Protokoll dokumentiert sind? Ich denke, der Punkt, dass diese Form der Satzungsänderung kontrovers war und von einigen Anwesenden nicht als konform gesehen wurde, wird im Protokoll deutlich. Oder bist Du mit der Abstimmung an sich nicht einverstanden? Auch dann gilt: Das Protokoll gibt den tatsächlichen Verlauf der Diskussion und der Abstimmung wieder. Die Gültigkeit des Protokolls ist davon nicht
betroffen.
Ich kann also in beiden Fällen keinen Grund sehen, das Protokoll nicht auszufertigen.
Beste Grüße Olaf
P.S. Die Beschlüsse zum Haushalt und die Wahl des Präsidiums sind von der Ablehnung des Protokolls nicht betroffen.
Viele Grüße,
Pavel
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: vereinde-l-bounces@lists.wikimedia.org [mailto: vereinde-l-bounces@lists.wikimedia.org] Im Auftrag von DaB.
Hallo Ziko,
basierend auf dem Protokoll und der Feststellung über die Verabschiedung von S1 wird die Änderung beim Vereinsgericht beantragt. Ich wende mich ausdrücklich gegen die Feststellung, dass der Antrag S1 angenommen wurde, da er in dieser Form überhaupt nicht zur Abstimmung hätte gestellt werden dürfen.
Beste Grüße Olaf
Am 16. Januar 2014 15:23 schrieb Ziko van Dijk zvandijk@gmail.com:
Lieber Olaf,
was ich nicht genau verstanden habe: was hast du gegen das Protokoll? Es soll dokumentieren, was auf der Versammlung passiert ist. Wenn es das nicht oder schlecht tut, deiner Meinung nach, kannst du beispielsweise verlangen, dass ein Zusatz mit deinem Kommentar diesbezüglich angefügt wird. Wenn du aber meinst, dass beispielsweise eine Handlung des Versammlungsleiters nicht korrekt war, dann hat das an sich nichts mit der Korrektheit des Protokolls zu tun.
Besten Gruß Ziko
Am Donnerstag, 16. Januar 2014 schrieb Olaf Kosinsky :
Hallo Pavel,
Deine Darstellung hat keinen Einfluss auf meinen Einspruch. Ich habe bereits während der MV meinen Bedenken betreffend S1 geäußert. Die Bedenken sind auch im Protokoll vermerkt. Ich bin weiterhin der Meinung, dass Antrag S1 in der vorliegenden Fassung nicht als Satzungsänderungsantrag zur Abstimmung gestellt werden können, da die Punkte 1.-4. keine Änderung der Satzung betreffen.
Ich bleibe daher weiterhin bei meinem Einspruch gegen das Protokoll der
MV.
Beste Grüße Olaf
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: vereinde-l-bounces@lists.wikimedia.org javascript:; [mailto:vereinde-l-bounces@lists.wikimedia.org javascript:;] Im
Auftrag
von Pavel Richter Gesendet: Dienstag, 14. Januar 2014 20:05 An: Mailingliste des Wikimedia Deutschland e. V. / mai V. Betreff: Re: [VereinDE-l] Fehlen des Sitzungsprotokoll der 13. MV
Hallo Olaf,
leider habe ich von Dir nichts mehr gehört. Welchen Einfluß haben meine Darstellung auf Deinen Einspruch?
Mit freundlichen Grüßen,
Pavel Richter Vorstand
Wikimedia Deutschland e.V. Tel.: +49 - 30 - 219 158 260 Twitter: @pavel
Am 5. Januar 2014 15:39 schrieb Pavel Richter <
pavel.richter@wikimedia.de
:
Hallo Olaf,
Ich möchte kurz zu Deiner Mail Stellung nehmen:
Am 4. Januar 2014 23:35 schrieb Olaf Kosinsky <olaf.kosinsky@gmail.com
:
Hallo Daniel,
ich habe am 23.12. das Protokoll der MV bekommen, um dies als Versammlungsleitung zu unterschreiben.
Du hast das Protokoll bereits am 12. Dezember per Mail von Kasia vorab bekommen, mit der Bitte um Überprüfung.
Am 27.12. habe ich per Mail an Pavel (Vorstand), Nikolaus (Präsidium) und Arne (Versammlungsleitung) zwei Probleme geschildert:
- In § 8 Abs. (6) der Satzung wird die Unterzeichnung des Protokolls
geregelt: "(6) Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden in einem Protokoll innerhalb von zwei Wochen nach der Mitgliederversammlung niedergelegt und von dem Vorstand sowie von zwei Mitgliedern des Präsidiums
unterzeichnet."
Die Mitzeichnung der Versammlungsleitung und der Protokollführer ist nicht vorgesehen. Bisher ist das Protokoll aber nur von einem Mitglied des Präsidiums unterschrieben worden.
Das ist richtig - es fehlt tatsächlich eine zweite Unterschrift, danke für den Hinweis. Diese werden wir vor Veröffentlichung einholen.
- Bei Top 5 (Zählkommission) werden 2 Mitglieder nur mit dem
WP-Benutzernamen im Protokoll verzeichnet. Meiner Ansicht nach muss im Protokoll der Klarname erscheinen.
Die Wahlen wurden auf der MV so durchgeführt, kein Anwesender (und auch nicht die Zählkommission und auch nicht die Versammlungsleitung) hat diesen Punkt bei den Wahlen bemängelt. Das Protokoll gibt daher den korrekten Verlauf wieder, und das ist die Aufgabe des Protokolls. Sollte eine solche Wahl nicht richtig sein, so muss dies von der nächsten MV korrigiert werden, oder aber jemand erhebt daraufhin Einspruch gegen die Wahl - das ist aber unabhängig vom Protokoll zu
betrachten.
Ich habe aufgrund der vorgenannten Probleme das Protokoll ohne Unterschrift am 27.12. per Post an die Geschäftsstelle geschickt.
Darüber hinaus bin ich der Meinung, dass die Beschlussfassung zu S1 satzungswidrig ist. Die Punkte 1-4 ändern die Satzung nicht und können daher auch nicht in einem Satzungsänderungsantrag beschlossen werden. Ich hatte meine Bedenken bereits während der Mitgliederversammlung gesagt und gebeten, diese Bedenken in das Protokoll aufzunehmen. Aufgrund dieses Punktes lege ich Widerspruch
gegen das Protokoll ein.
Wo ist hier das Problem? Dass Deine Bedenken nicht im Protokoll dokumentiert sind? Ich denke, der Punkt, dass diese Form der Satzungsänderung kontrovers war und von einigen Anwesenden nicht als konform gesehen wurde, wird im Protokoll deutlich. Oder bist Du mit der Abstimmung an sich nicht einverstanden? Auch dann gilt: Das Protokoll gibt den tatsächlichen Verlauf der Diskussion und der Abstimmung wieder. Die Gültigkeit des Protokolls ist davon nicht
betroffen.
Ich kann also in beiden Fällen keinen Grund sehen, das Protokoll nicht auszufertigen.
Beste Grüße Olaf
P.S. Die Beschlüsse zum Haushalt und die Wahl des Präsidiums sind von der Ablehnung des Protokolls nicht betroffen.
Viele Grüße,
Pavel
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: vereinde-l-bounces@lists.wikimedia.org [mailto: vereinde-l-bounces@lists.wikimedia.org] Im Auftrag von DaB.
VereinDE-l mailing list VereinDE-l@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/vereinde-l
Olaf Kosinsky olaf.kosinsky@gmail.com wrote:
basierend auf dem Protokoll und der Feststellung über die Verabschiedung von S1 wird die Änderung beim Vereinsgericht beantragt. Ich wende mich ausdrücklich gegen die Feststellung, dass der Antrag S1 angenommen wurde, da er in dieser Form überhaupt nicht zur Abstimmung hätte gestellt werden dürfen.
[...]
Aber anscheinend wurde der Antrag S1 ja angenommen. Wenn der Bundestag ein verfassungswidriges Gesetz verabschiedet, wird ja auch nicht das Protokoll über die Abstimmung "korri- giert".
Wenn sich Mitglieder durch den Beschluss in ihren Rechten verletzt sehen, steht ihnen der Gang vor Gericht offen.
Spannender finde ich die Frage, wer momentan das Präsidium bildet. Es gibt anscheinend sechs Zeugen, die mit ihrer Un- terschrift bestätigen, dass kein Vorsitzender ordnungsgemäß gewählt wurde. Ist damit kein Präsidium gewählt und damit noch das alte in Amt und Würden, oder hat es nur keinen Vor- sitzenden?
Tim
Hallo Tim, was für ein Schrecken am Morgen. Habe ich ein anderes MV-Protokoll bekommen ?
In meinem Exemplar steht:
"*Wahl des Vorsitzenden des Präsidiums *
Es wurden 340 gültige Stimmen abgegeben, davon 307 per Briefwahl und 33 auf der Mitgliederversammlung. Nikolas Becker wird mit 315 Ja-Stimmen bei 31 Nein-Stimmen gewählt, 4 Enthaltungen. Er nimmt die Wahl an."
Viele Grüße
Bernd
Am 17. Januar 2014 04:36 schrieb Tim Landscheidt tim@tim-landscheidt.de:
Olaf Kosinsky olaf.kosinsky@gmail.com wrote:
basierend auf dem Protokoll und der Feststellung über die Verabschiedung von S1 wird die Änderung beim Vereinsgericht beantragt. Ich wende mich ausdrücklich gegen die Feststellung, dass der Antrag S1 angenommen wurde, da er in dieser Form überhaupt nicht zur Abstimmung hätte gestellt werden dürfen.
[...]
Aber anscheinend wurde der Antrag S1 ja angenommen. Wenn der Bundestag ein verfassungswidriges Gesetz verabschiedet, wird ja auch nicht das Protokoll über die Abstimmung "korri- giert".
Wenn sich Mitglieder durch den Beschluss in ihren Rechten verletzt sehen, steht ihnen der Gang vor Gericht offen.
Spannender finde ich die Frage, wer momentan das Präsidium bildet. Es gibt anscheinend sechs Zeugen, die mit ihrer Un- terschrift bestätigen, dass kein Vorsitzender ordnungsgemäß gewählt wurde. Ist damit kein Präsidium gewählt und damit noch das alte in Amt und Würden, oder hat es nur keinen Vor- sitzenden?
Tim
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On 17.01.2014, at 08:04, Bernd Gross wrote:
Moin,
Hallo Tim, was für ein Schrecken am Morgen. Habe ich ein anderes MV-Protokoll bekommen ?
In meinem Exemplar steht:
"*Wahl des Vorsitzenden des Präsidiums *
Es wurden 340 gültige Stimmen abgegeben, davon 307 per Briefwahl und 33 auf der Mitgliederversammlung. Nikolas Becker wird mit 315 Ja-Stimmen bei 31 Nein-Stimmen gewählt, 4 Enthaltungen. Er nimmt die Wahl an."
dann rechne mal die Stimmen zusammen:
315 Ja + 31 Nein + 4 Enthaltung = 350 Stimmen
Einen Satz drüber heißt es aber, daß 340 gültige Stimmen abgegeben wurden.
Gruß
Henriette
Viele Grüße
Bernd
Am 17. Januar 2014 04:36 schrieb Tim Landscheidt tim@tim-landscheidt.de:
Olaf Kosinsky olaf.kosinsky@gmail.com wrote:
basierend auf dem Protokoll und der Feststellung über die Verabschiedung von S1 wird die Änderung beim Vereinsgericht beantragt. Ich wende mich ausdrücklich gegen die Feststellung, dass der Antrag S1 angenommen wurde, da er in dieser Form überhaupt nicht zur Abstimmung hätte gestellt werden dürfen.
[...]
Aber anscheinend wurde der Antrag S1 ja angenommen. Wenn der Bundestag ein verfassungswidriges Gesetz verabschiedet, wird ja auch nicht das Protokoll über die Abstimmung "korri- giert".
Wenn sich Mitglieder durch den Beschluss in ihren Rechten verletzt sehen, steht ihnen der Gang vor Gericht offen.
Spannender finde ich die Frage, wer momentan das Präsidium bildet. Es gibt anscheinend sechs Zeugen, die mit ihrer Un- terschrift bestätigen, dass kein Vorsitzender ordnungsgemäß gewählt wurde. Ist damit kein Präsidium gewählt und damit noch das alte in Amt und Würden, oder hat es nur keinen Vor- sitzenden?
Tim
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Danke Henriette für den Hinweis. OK. Ich würde dies als einen unerfreulichen Schreibfehler ansehen, der zu korrigieren ist. Der Zählkommission sollte so was nicht passieren.
Unerfreulicher war, dass zunächst ein Stapel beim Auszählen versäumt wurde und so zunächst Jens Best nicht gewählt war. Aber es wurde noch innerhalb der MV entdeckt und korrigiert. Das hatte wirklich Korrekturen bei der Zusammensetzung des Präsidiums zur Folge.
Ja, man sollte über so manche kleine Panne in Vorbereitung und Nachbereitung der MV schon nachdenken, wie der Vorstand und seine GS (Protokollanten, Korrekturleser) dafür Sorge tragen, dass diese Fehler minimiert werden.
Besten Gruß Bernd
Am 17. Januar 2014 10:43 schrieb Henriette Fiebig <henriette.fiebig@snafu.de
:
On 17.01.2014, at 08:04, Bernd Gross wrote:
Moin,
Hallo Tim, was für ein Schrecken am Morgen. Habe ich ein anderes MV-Protokoll
bekommen
?
In meinem Exemplar steht:
"*Wahl des Vorsitzenden des Präsidiums *
Es wurden 340 gültige Stimmen abgegeben, davon 307 per Briefwahl und 33
auf
der Mitgliederversammlung. Nikolas Becker wird mit 315 Ja-Stimmen bei 31 Nein-Stimmen gewählt, 4 Enthaltungen. Er nimmt die Wahl an."
dann rechne mal die Stimmen zusammen:
315 Ja + 31 Nein + 4 Enthaltung = 350 Stimmen
Einen Satz drüber heißt es aber, daß 340 gültige Stimmen abgegeben wurden.
Gruß
Henriette
Viele Grüße
Bernd
Am 17. Januar 2014 04:36 schrieb Tim Landscheidt <tim@tim-landscheidt.de :
Olaf Kosinsky olaf.kosinsky@gmail.com wrote:
basierend auf dem Protokoll und der Feststellung über die
Verabschiedung
von S1 wird die Änderung beim Vereinsgericht beantragt. Ich wende mich ausdrücklich gegen die Feststellung, dass der Antrag S1 angenommen
wurde,
da er in dieser Form überhaupt nicht zur Abstimmung hätte gestellt
werden
dürfen.
[...]
Aber anscheinend wurde der Antrag S1 ja angenommen. Wenn der Bundestag ein verfassungswidriges Gesetz verabschiedet, wird ja auch nicht das Protokoll über die Abstimmung "korri- giert".
Wenn sich Mitglieder durch den Beschluss in ihren Rechten verletzt sehen, steht ihnen der Gang vor Gericht offen.
Spannender finde ich die Frage, wer momentan das Präsidium bildet. Es gibt anscheinend sechs Zeugen, die mit ihrer Un- terschrift bestätigen, dass kein Vorsitzender ordnungsgemäß gewählt wurde. Ist damit kein Präsidium gewählt und damit noch das alte in Amt und Würden, oder hat es nur keinen Vor- sitzenden?
Tim
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On 17.01.2014, at 10:53, Bernd Gross wrote:
Hi,
Danke Henriette für den Hinweis.
der Dank geht an DaB.: Der hatte auf diesen Fehler nämlich schon ganz deutlich in seiner Mail vom 09. Januar 2014 hingewiesen (Punkt 5 seiner Mail).
OK. Ich würde dies als einen unerfreulichen Schreibfehler ansehen, der zu korrigieren ist.
Das mag ein „unerfreulicher Schreibfehler" im Protokoll sein – vor allem aber macht es einen überaus unerfreulichen Eindruck was die Sorgfalt der Protokoll-Erstellung und Beglaubigung angeht! Bzw. gibt es eine ganze Reihe von Gelegenheiten an denen dieser „Fehler" passiert kann:
1. bei der Auszählung der Stimmen auf der MV 2. bei Übertragung des Auszählungsergebnisses auf das Protokoll der Stimmauszählung (das wird von den Mitgliedern der Zählkommission noch während der MV unterschrieben und in seiner Korrektheit bestätigt) 3. bei Übertragung des Ergebnisses vom Auszähl-Protokoll aus Punkt 2. in das offizielle MV-Protokoll 4. bei Bestätigung der Korrektheit des MV-Protokolls durch die 6 Leute, die das unterschreiben müssen (Präsidium, Versammlungsleiter, etc.)
Der Zählkommission sollte so was nicht passieren.
Das unterstellt, daß die Zählkommission sich verzählt hat – sowas kann natürlich passieren; ich vermute aber, daß das – genau wie bei Jens – bereits während der MV vor Ort schon aufgefallen wäre. Im übrigen läßt sich aus dem Protokoll, das die Zählkommission angefertigt hat, ersehen welche Zahlen die Stimmzähler eingetragen hatten.
Ich würde ja sagen, daß sowas vor allem denen nicht passieren darf, die die Korrektheit des Protokolls mit ihrer Unterschrift beglaubigen – und schon gar nicht, wenn auf einen solchen gravierenden Fehler öffentlich auf dieser Liste hingewiesen wurde!
Unerfreulicher war, dass zunächst ein Stapel beim Auszählen versäumt wurde und so zunächst Jens Best nicht gewählt war. Aber es wurde noch innerhalb der MV entdeckt und korrigiert. Das hatte wirklich Korrekturen bei der Zusammensetzung des Präsidiums zur Folge.
Ja, sowas kommt bei der leicht chaotischen und einigermaßen hektisch-nervösen Stimmauszählerei während der MV durchaus vor (ich war schon mehrfach Stimmzähler und wir haben uns auch ein- oder zweimal verzählt).
/ … /
Gruß
Henriette
Besten Gruß Bernd
Am 17. Januar 2014 10:43 schrieb Henriette Fiebig <henriette.fiebig@snafu.de
:
On 17.01.2014, at 08:04, Bernd Gross wrote:
Moin,
Hallo Tim, was für ein Schrecken am Morgen. Habe ich ein anderes MV-Protokoll
bekommen
?
In meinem Exemplar steht:
"*Wahl des Vorsitzenden des Präsidiums *
Es wurden 340 gültige Stimmen abgegeben, davon 307 per Briefwahl und 33
auf
der Mitgliederversammlung. Nikolas Becker wird mit 315 Ja-Stimmen bei 31 Nein-Stimmen gewählt, 4 Enthaltungen. Er nimmt die Wahl an."
dann rechne mal die Stimmen zusammen:
315 Ja + 31 Nein + 4 Enthaltung = 350 Stimmen
Einen Satz drüber heißt es aber, daß 340 gültige Stimmen abgegeben wurden.
Gruß
Henriette
Viele Grüße
Bernd
Am 17. Januar 2014 04:36 schrieb Tim Landscheidt <tim@tim-landscheidt.de :
Olaf Kosinsky olaf.kosinsky@gmail.com wrote:
basierend auf dem Protokoll und der Feststellung über die
Verabschiedung
von S1 wird die Änderung beim Vereinsgericht beantragt. Ich wende mich ausdrücklich gegen die Feststellung, dass der Antrag S1 angenommen
wurde,
da er in dieser Form überhaupt nicht zur Abstimmung hätte gestellt
werden
dürfen.
[...]
Aber anscheinend wurde der Antrag S1 ja angenommen. Wenn der Bundestag ein verfassungswidriges Gesetz verabschiedet, wird ja auch nicht das Protokoll über die Abstimmung "korri- giert".
Wenn sich Mitglieder durch den Beschluss in ihren Rechten verletzt sehen, steht ihnen der Gang vor Gericht offen.
Spannender finde ich die Frage, wer momentan das Präsidium bildet. Es gibt anscheinend sechs Zeugen, die mit ihrer Un- terschrift bestätigen, dass kein Vorsitzender ordnungsgemäß gewählt wurde. Ist damit kein Präsidium gewählt und damit noch das alte in Amt und Würden, oder hat es nur keinen Vor- sitzenden?
Tim
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VereinDE-l mailing list VereinDE-l@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/vereinde-l
Hallo,
ich möchte mit meinem Widerspruch nicht das gesamte Protokoll aufhalten. Mein Widerspruch richtet sich ausschließlich gegen die Feststellung im Protokoll, dass der Antrag S1 angenommen worden ist. Ich halte diese Feststellung für falsch.
Vielleicht gibt es eine Möglichkeit, diesen einzelnen Punkt juristisch prüfen zu lassen und das Ergebnis der Prüfung über diese Liste zu kommunizieren.
Beste Grüße Olaf
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: vereinde-l-bounces@lists.wikimedia.org [mailto:vereinde-l-bounces@lists.wikimedia.org] Im Auftrag von Henriette Fiebig Gesendet: Freitag, 17. Januar 2014 11:41 An: Mailingliste des Wikimedia Deutschland e. V. / mailing list of Wikimedia Deutschland e. V. Betreff: Re: [VereinDE-l] Fehlen des Sitzungsprotokoll der 13. MV
On 17.01.2014, at 10:53, Bernd Gross wrote:
Hi,
Danke Henriette für den Hinweis.
der Dank geht an DaB.: Der hatte auf diesen Fehler nämlich schon ganz deutlich in seiner Mail vom 09. Januar 2014 hingewiesen (Punkt 5 seiner Mail).
OK. Ich würde dies als einen unerfreulichen Schreibfehler ansehen, der zu korrigieren ist.
Das mag ein unerfreulicher Schreibfehler" im Protokoll sein vor allem aber macht es einen überaus unerfreulichen Eindruck was die Sorgfalt der Protokoll-Erstellung und Beglaubigung angeht! Bzw. gibt es eine ganze Reihe von Gelegenheiten an denen dieser Fehler" passiert kann:
1. bei der Auszählung der Stimmen auf der MV 2. bei Übertragung des Auszählungsergebnisses auf das Protokoll der Stimmauszählung (das wird von den Mitgliedern der Zählkommission noch während der MV unterschrieben und in seiner Korrektheit bestätigt) 3. bei Übertragung des Ergebnisses vom Auszähl-Protokoll aus Punkt 2. in das offizielle MV-Protokoll 4. bei Bestätigung der Korrektheit des MV-Protokolls durch die 6 Leute, die das unterschreiben müssen (Präsidium, Versammlungsleiter, etc.)
Der Zählkommission sollte so was nicht passieren.
Das unterstellt, daß die Zählkommission sich verzählt hat sowas kann natürlich passieren; ich vermute aber, daß das genau wie bei Jens bereits während der MV vor Ort schon aufgefallen wäre. Im übrigen läßt sich aus dem Protokoll, das die Zählkommission angefertigt hat, ersehen welche Zahlen die Stimmzähler eingetragen hatten.
Ich würde ja sagen, daß sowas vor allem denen nicht passieren darf, die die Korrektheit des Protokolls mit ihrer Unterschrift beglaubigen und schon gar nicht, wenn auf einen solchen gravierenden Fehler öffentlich auf dieser Liste hingewiesen wurde!
Unerfreulicher war, dass zunächst ein Stapel beim Auszählen versäumt wurde und so zunächst Jens Best nicht gewählt war. Aber es wurde noch innerhalb der MV entdeckt und korrigiert. Das hatte wirklich Korrekturen bei der Zusammensetzung des Präsidiums zur Folge.
Ja, sowas kommt bei der leicht chaotischen und einigermaßen hektisch-nervösen Stimmauszählerei während der MV durchaus vor (ich war schon mehrfach Stimmzähler und wir haben uns auch ein- oder zweimal verzählt).
/ /
Gruß
Henriette
Besten Gruß Bernd
Am 17. Januar 2014 10:43 schrieb Henriette Fiebig <henriette.fiebig@snafu.de
:
On 17.01.2014, at 08:04, Bernd Gross wrote:
Moin,
Hallo Tim, was für ein Schrecken am Morgen. Habe ich ein anderes MV-Protokoll
bekommen
?
In meinem Exemplar steht:
"*Wahl des Vorsitzenden des Präsidiums *
Es wurden 340 gültige Stimmen abgegeben, davon 307 per Briefwahl und 33
auf
der Mitgliederversammlung. Nikolas Becker wird mit 315 Ja-Stimmen bei 31 Nein-Stimmen gewählt, 4 Enthaltungen. Er nimmt die Wahl an."
dann rechne mal die Stimmen zusammen:
315 Ja + 31 Nein + 4 Enthaltung = 350 Stimmen
Einen Satz drüber heißt es aber, daß 340 gültige Stimmen abgegeben
wurden.
Gruß
Henriette
Viele Grüße
Bernd
Am 17. Januar 2014 04:36 schrieb Tim Landscheidt <tim@tim-landscheidt.de :
Olaf Kosinsky olaf.kosinsky@gmail.com wrote:
basierend auf dem Protokoll und der Feststellung über die
Verabschiedung
von S1 wird die Änderung beim Vereinsgericht beantragt. Ich wende mich ausdrücklich gegen die Feststellung, dass der Antrag S1 angenommen
wurde,
da er in dieser Form überhaupt nicht zur Abstimmung hätte gestellt
werden
dürfen.
[...]
Aber anscheinend wurde der Antrag S1 ja angenommen. Wenn der Bundestag ein verfassungswidriges Gesetz verabschiedet, wird ja auch nicht das Protokoll über die Abstimmung "korri- giert".
Wenn sich Mitglieder durch den Beschluss in ihren Rechten verletzt sehen, steht ihnen der Gang vor Gericht offen.
Spannender finde ich die Frage, wer momentan das Präsidium bildet. Es gibt anscheinend sechs Zeugen, die mit ihrer Un- terschrift bestätigen, dass kein Vorsitzender ordnungsgemäß gewählt wurde. Ist damit kein Präsidium gewählt und damit noch das alte in Amt und Würden, oder hat es nur keinen Vor- sitzenden?
Tim
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On 17.01.2014, at 11:55, Olaf Kosinsky wrote:
Hi,
Hallo,
ich möchte mit meinem Widerspruch nicht das gesamte Protokoll aufhalten. Mein Widerspruch richtet sich ausschließlich gegen die Feststellung im Protokoll, dass der Antrag S1 angenommen worden ist. Ich halte diese Feststellung für falsch.
ich finde es merkwürdig, daß ein mit großer Mehrheit angenommener Antrag („Der Antrag wird mit 255 Ja-Stimmen, 84 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen angenommen.”) von Dir in seiner Annahme angezweifelt wird.
Besonders merkwürdig finde ich das, weil hier endlich _allen_ Stimmberechtigten eine relativ unaufwendige Möglichkeit gegeben werden soll, über Dinge zu befinden, die den ganzen Verein betreffen (die Kiste mit den Online-Wahlen finde ich übrigens inakzeptabel – aber das ist eine andere Geschichte) – und zwar auch dann, wenn es keine Satzungsänderung betrifft.
Es ist doch absurd, daß nicht mal 50 Mitglieder über ein Jahres-Budget des Vereins von mehreren Millionen Euro abstimmen (was offenbar niemanden stört), daß aber ein Antrag, der allen Mitgliedern in Zukunft mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten einräumt von _einer_ Person blockiert wird. Zumal Du mit deiner Unterschrift ja nur bestätigst, daß das Protokoll wahrheitsgemäß berichtet was auf der MV passiert ist. Nicht, daß der Antrag S1 zu 100% ein Satzungsänderungsantrag ist.
Du, Olaf, kannst ja gern als private Person diesen Antrag ablehnen/nicht gut finden und/oder ihn formal kritisieren – das Du aber deine exponierte Stellung als Versammlungsleiter ausnutzen willst deine Meinung durchzusetzen (vermittels Verweigerung einer Unterschrift), finde ich … nun: Gut jedenfalls nicht.
Vielleicht gibt es eine Möglichkeit, diesen einzelnen Punkt juristisch prüfen zu lassen und das Ergebnis der Prüfung über diese Liste zu kommunizieren.
Man könnte auch mal prüfen lassen, ob die Verweigerung der Bestätigung formaler Richtigkeit zulässig ist, wenn nur das Abstimmungsergebnis nicht passt.
Gruß
Henriette
Beste Grüße Olaf
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: vereinde-l-bounces@lists.wikimedia.org [mailto:vereinde-l-bounces@lists.wikimedia.org] Im Auftrag von Henriette Fiebig Gesendet: Freitag, 17. Januar 2014 11:41 An: Mailingliste des Wikimedia Deutschland e. V. / mailing list of Wikimedia Deutschland e. V. Betreff: Re: [VereinDE-l] Fehlen des Sitzungsprotokoll der 13. MV
On 17.01.2014, at 10:53, Bernd Gross wrote:
Hi,
Danke Henriette für den Hinweis.
der Dank geht an DaB.: Der hatte auf diesen Fehler nämlich schon ganz deutlich in seiner Mail vom 09. Januar 2014 hingewiesen (Punkt 5 seiner Mail).
OK. Ich würde dies als einen unerfreulichen Schreibfehler ansehen, der zu korrigieren ist.
Das mag ein „unerfreulicher Schreibfehler" im Protokoll sein – vor allem aber macht es einen überaus unerfreulichen Eindruck was die Sorgfalt der Protokoll-Erstellung und Beglaubigung angeht! Bzw. gibt es eine ganze Reihe von Gelegenheiten an denen dieser „Fehler" passiert kann:
- bei der Auszählung der Stimmen auf der MV 2. bei Übertragung des
Auszählungsergebnisses auf das Protokoll der Stimmauszählung (das wird von den Mitgliedern der Zählkommission noch während der MV unterschrieben und in seiner Korrektheit bestätigt) 3. bei Übertragung des Ergebnisses vom Auszähl-Protokoll aus Punkt 2. in das offizielle MV-Protokoll 4. bei Bestätigung der Korrektheit des MV-Protokolls durch die 6 Leute, die das unterschreiben müssen (Präsidium, Versammlungsleiter, etc.)
Der Zählkommission sollte so was nicht passieren.
Das unterstellt, daß die Zählkommission sich verzählt hat – sowas kann natürlich passieren; ich vermute aber, daß das – genau wie bei Jens – bereits während der MV vor Ort schon aufgefallen wäre. Im übrigen läßt sich aus dem Protokoll, das die Zählkommission angefertigt hat, ersehen welche Zahlen die Stimmzähler eingetragen hatten.
Ich würde ja sagen, daß sowas vor allem denen nicht passieren darf, die die Korrektheit des Protokolls mit ihrer Unterschrift beglaubigen – und schon gar nicht, wenn auf einen solchen gravierenden Fehler öffentlich auf dieser Liste hingewiesen wurde!
Unerfreulicher war, dass zunächst ein Stapel beim Auszählen versäumt wurde und so zunächst Jens Best nicht gewählt war. Aber es wurde noch innerhalb der MV entdeckt und korrigiert. Das hatte wirklich Korrekturen bei der Zusammensetzung des Präsidiums zur Folge.
Ja, sowas kommt bei der leicht chaotischen und einigermaßen hektisch-nervösen Stimmauszählerei während der MV durchaus vor (ich war schon mehrfach Stimmzähler und wir haben uns auch ein- oder zweimal verzählt).
/ … /
Gruß
Henriette
Besten Gruß Bernd
Am 17. Januar 2014 10:43 schrieb Henriette Fiebig <henriette.fiebig@snafu.de
:
On 17.01.2014, at 08:04, Bernd Gross wrote:
Moin,
Hallo Tim, was für ein Schrecken am Morgen. Habe ich ein anderes MV-Protokoll
bekommen
?
In meinem Exemplar steht:
"*Wahl des Vorsitzenden des Präsidiums *
Es wurden 340 gültige Stimmen abgegeben, davon 307 per Briefwahl und 33
auf
der Mitgliederversammlung. Nikolas Becker wird mit 315 Ja-Stimmen bei 31 Nein-Stimmen gewählt, 4 Enthaltungen. Er nimmt die Wahl an."
dann rechne mal die Stimmen zusammen:
315 Ja + 31 Nein + 4 Enthaltung = 350 Stimmen
Einen Satz drüber heißt es aber, daß 340 gültige Stimmen abgegeben
wurden.
Gruß
Henriette
Viele Grüße
Bernd
Am 17. Januar 2014 04:36 schrieb Tim Landscheidt <tim@tim-landscheidt.de :
Olaf Kosinsky olaf.kosinsky@gmail.com wrote:
basierend auf dem Protokoll und der Feststellung über die
Verabschiedung
von S1 wird die Änderung beim Vereinsgericht beantragt. Ich wende mich ausdrücklich gegen die Feststellung, dass der Antrag S1 angenommen
wurde,
da er in dieser Form überhaupt nicht zur Abstimmung hätte gestellt
werden
dürfen.
[...]
Aber anscheinend wurde der Antrag S1 ja angenommen. Wenn der Bundestag ein verfassungswidriges Gesetz verabschiedet, wird ja auch nicht das Protokoll über die Abstimmung "korri- giert".
Wenn sich Mitglieder durch den Beschluss in ihren Rechten verletzt sehen, steht ihnen der Gang vor Gericht offen.
Spannender finde ich die Frage, wer momentan das Präsidium bildet. Es gibt anscheinend sechs Zeugen, die mit ihrer Un- terschrift bestätigen, dass kein Vorsitzender ordnungsgemäß gewählt wurde. Ist damit kein Präsidium gewählt und damit noch das alte in Amt und Würden, oder hat es nur keinen Vor- sitzenden?
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Hallo Henriette, Am 17.01.2014 13:06, schrieb Henriette Fiebig:
Besonders merkwürdig finde ich das, weil hier endlich _allen_ Stimmberechtigten eine relativ unaufwendige Möglichkeit gegeben werden soll, über Dinge zu befinden, die den ganzen Verein betreffen (die Kiste mit den Online-Wahlen finde ich übrigens inakzeptabel – aber das ist eine andere Geschichte) – und zwar auch dann, wenn es keine Satzungsänderung betrifft.
das Problem ist (und darauf wurde auch mehrfach deutlich auf der MV hingewiesen) das hier 2 Abstimmungen miteinander verknüpft wurden (in der Wirtschaft nennt man sowas Koppelgeschäft). einerseits eine Satzungsänderung über mehr Mitbestimmung für die Nicht-MV-Teilnehmer (die ich wie du super finde) und einmal die Umwandlung der nächsten Briefwahl in eine Online-Abstimmung (die ich wie du Scheiße finde). Der Wähler stand nun vor einem Dilemma: Will ich mehr Mitbestimmung, muss ich die Online-Wahlen schlucken, will ich keine Online-Wahlen dann bekomme ich auch nicht Mehr-Mitbestimmung. Ungültig wird die ganze Sache nun daher, weil dazu eine Satzungsänderung UND eine normale Änderung nötig war, die GLEICHZEITIG abgestimmt wurden. Und da das ganze als Satzungsänderung getarnt war, hatte die MV auch keine Möglichkeit dagegen einzuschreiten (Satzungsänderungen können von der MV nämlich nicht modifiziert oder abgelehnt werden). Daher bleibt nun nur noch der Widerspruch gegen das Protokoll (den Gang vor das Schiedsgericht des Vereins kann zumindest ich mir nicht leisten).
Mit freundlichen Grüßen DaB.
On 17.01.2014, at 14:15, DaB. wrote:
Hi DaB.,
danke für die Erklärungen! :) Ich war ja auf der MV nicht anwesend und daher ist mir deine ausführliche Erläuterung sehr willkommen!
Hallo Henriette, Am 17.01.2014 13:06, schrieb Henriette Fiebig:
Besonders merkwürdig finde ich das, weil hier endlich _allen_ Stimmberechtigten eine relativ unaufwendige Möglichkeit gegeben werden soll, über Dinge zu befinden, die den ganzen Verein betreffen (die Kiste mit den Online-Wahlen finde ich übrigens inakzeptabel – aber das ist eine andere Geschichte) – und zwar auch dann, wenn es keine Satzungsänderung betrifft.
das Problem ist (und darauf wurde auch mehrfach deutlich auf der MV hingewiesen) das hier 2 Abstimmungen miteinander verknüpft wurden (in der Wirtschaft nennt man sowas Koppelgeschäft). einerseits eine Satzungsänderung über mehr Mitbestimmung für die Nicht-MV-Teilnehmer (die ich wie du super finde) und einmal die Umwandlung der nächsten Briefwahl in eine Online-Abstimmung (die ich wie du Scheiße finde). Der Wähler stand nun vor einem Dilemma: Will ich mehr Mitbestimmung, muss ich die Online-Wahlen schlucken, will ich keine Online-Wahlen dann bekomme ich auch nicht Mehr-Mitbestimmung.
Jepp, _das_ Dilemma hatte ich auch!!
Ungültig wird die ganze Sache nun daher, weil dazu eine Satzungsänderung UND eine normale Änderung nötig war, die GLEICHZEITIG abgestimmt wurden. Und da das ganze als Satzungsänderung getarnt war, hatte die MV auch keine Möglichkeit dagegen einzuschreiten (Satzungsänderungen können von der MV nämlich nicht modifiziert oder abgelehnt werden). Daher bleibt nun nur noch der Widerspruch gegen das Protokoll (den Gang vor das Schiedsgericht des Vereins kann zumindest ich mir nicht leisten).
Bewusst oder versehentlich, „getarnt” oder nicht: Die Anträge werden doch lange genug vor Fertigstellung der Briefwahlunterlagen in der GS eingereicht. Warum ist diese Ungültigkeit niemandem aufgefallen? Wurde das (habe gerade keine Zeit, um es zu prüfen) im Forum diskutiert? Da werden die Anträge doch vorab vorgestellt.
Wer ist denn überhaupt für die Prüfung der formalen Gültigkeit oder Korrektheit von Anträgen zuständig? Das Präsidium, der Vorstand, alle, keiner …?? (Die Frage habe ich mir übrigens analog auch angesichts der falsch beschrifteten Stimmzettel gestellt)
Sorry, wenn ich so doofe Fragen stelle, aber irgendwie kommt mir das alles ziemlich fishy vor … (und ich wüßte nicht mal von welchem Ende her der Fisch müffelt :/)
Beste Grüße
Henriette
Mit freundlichen Grüßen DaB.
-- Benutzerseite: [[:w:de:User:DaB.]] — PGP: 0x2d3ee2d42b255885 Schlüsseltausch auf 0x7CD1E35FD2A3A158 im Gange. Details auf http://dabpunkt.eu/gnupg/keyswitch-0x2D3EE2D42B255885.txt.asc
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Hallo, Am 17.01.2014 15:01, schrieb Henriette Fiebig:
Bewusst oder versehentlich, „getarnt” oder nicht: Die Anträge werden doch lange genug vor Fertigstellung der Briefwahlunterlagen in der GS eingereicht. Warum ist diese Ungültigkeit niemandem aufgefallen? Wurde das (habe gerade keine Zeit, um es zu prüfen) im Forum diskutiert? Da werden die Anträge doch vorab vorgestellt.
Das ist richtig. Der Antrag steht mit dem Hinweis „Dieser Antrag ist ein Entwurf und daher felheraft und unvlständi.“ im Forum. Ich habe dort auch kommentiert, allerdings nicht über die Unzulässigkeit sondern über den Punkt der Online-Wahlen. Dem Vorstand (bei dem die Anträge eingereicht werden) oder spätestens dem Präsidium hätte aber auffallen müssen, dass der Antrag so ungültig ist.
Wer ist denn überhaupt für die Prüfung der formalen Gültigkeit oder Korrektheit von Anträgen zuständig? Das Präsidium, der Vorstand, alle, keiner …?? (Die Frage habe ich mir übrigens analog auch angesichts der falsch beschrifteten Stimmzettel gestellt)
Laut Satzung §8.3 ist die MV vom Präsidium einzuberufen. Das heißt mMn. das das Präsidium auch verantwortlich für die Mitgliederversammlung und deren Anträge ist. Das Präsidium hat übrigens genau für diesen Antrag gar keine Stellungnahme abgegeben (was mMn. darauf hindeutet, das sie intern uneinig waren).
Sorry, wenn ich so doofe Fragen stelle, aber irgendwie kommt mir das alles ziemlich fishy vor … (und ich wüßte nicht mal von welchem Ende her der Fisch müffelt :/)
Wenn du meine ganz persönliche Meinung hören möchtest: Die AG-Wahlen wollte gerne einmal Online-Wahlen durchführen lassen, weil die befragten Mitglieder davon recht begeistert waren (für die Briefwahlen waren sie zwar fast genauso begeistert aber was solls). Die AG wußte aber, dass sie das nie so bei der MV durchbekommen würden, weil die MV entweder den Antrag abändern würde oder ihn gleich ganz ablehnen würde. Also bedienten sie sich eines Tricks: Sie kombinierten die Online-Wahlen mit einer populären Satzungsänderung. So war sichergestellt das die MV den Antrag nicht verändern konnte (z.B. Briefwahl wieder als Alternative aufnehmen) und das die Zustimmung allgemein groß sein würde (wer will schon keine Mehr-Mitbestimmung?). Der Plan ging auch auf.
Mit freundlichen Grüßen DaB.
Hallo zusammen,
Bei der Ausfertigung des Protokolls ist uns der Fehler aufgefallen. Wir haben daraufhin das zählprotokoll zu Rate gezogen. Dort stehen jedoch die gleichen zahlen. Das Protokoll gibt also die Zählung so wieder, wie sie auf der MV angesagt wurde und im Zählprotokoll festgehalten wurde.
Freundliche Grüße
Pavel Richter Am 17.01.2014 11:41 schrieb "Henriette Fiebig" henriette.fiebig@snafu.de:
On 17.01.2014, at 10:53, Bernd Gross wrote:
Hi,
Danke Henriette für den Hinweis.
der Dank geht an DaB.: Der hatte auf diesen Fehler nämlich schon ganz deutlich in seiner Mail vom 09. Januar 2014 hingewiesen (Punkt 5 seiner Mail).
OK. Ich würde dies als einen unerfreulichen Schreibfehler ansehen, der zu korrigieren ist.
Das mag ein „unerfreulicher Schreibfehler" im Protokoll sein – vor allem aber macht es einen überaus unerfreulichen Eindruck was die Sorgfalt der Protokoll-Erstellung und Beglaubigung angeht! Bzw. gibt es eine ganze Reihe von Gelegenheiten an denen dieser „Fehler" passiert kann:
- bei der Auszählung der Stimmen auf der MV
- bei Übertragung des Auszählungsergebnisses auf das Protokoll der
Stimmauszählung (das wird von den Mitgliedern der Zählkommission noch während der MV unterschrieben und in seiner Korrektheit bestätigt) 3. bei Übertragung des Ergebnisses vom Auszähl-Protokoll aus Punkt 2. in das offizielle MV-Protokoll 4. bei Bestätigung der Korrektheit des MV-Protokolls durch die 6 Leute, die das unterschreiben müssen (Präsidium, Versammlungsleiter, etc.)
Der Zählkommission sollte so was nicht passieren.
Das unterstellt, daß die Zählkommission sich verzählt hat – sowas kann natürlich passieren; ich vermute aber, daß das – genau wie bei Jens – bereits während der MV vor Ort schon aufgefallen wäre. Im übrigen läßt sich aus dem Protokoll, das die Zählkommission angefertigt hat, ersehen welche Zahlen die Stimmzähler eingetragen hatten.
Ich würde ja sagen, daß sowas vor allem denen nicht passieren darf, die die Korrektheit des Protokolls mit ihrer Unterschrift beglaubigen – und schon gar nicht, wenn auf einen solchen gravierenden Fehler öffentlich auf dieser Liste hingewiesen wurde!
Unerfreulicher war, dass zunächst ein Stapel beim Auszählen versäumt
wurde
und so zunächst Jens Best nicht gewählt war. Aber es wurde noch innerhalb der MV entdeckt und korrigiert. Das hatte wirklich Korrekturen bei der Zusammensetzung des Präsidiums zur Folge.
Ja, sowas kommt bei der leicht chaotischen und einigermaßen hektisch-nervösen Stimmauszählerei während der MV durchaus vor (ich war schon mehrfach Stimmzähler und wir haben uns auch ein- oder zweimal verzählt).
/ … /
Gruß
Henriette
Besten Gruß Bernd
Am 17. Januar 2014 10:43 schrieb Henriette Fiebig <
henriette.fiebig@snafu.de
:
On 17.01.2014, at 08:04, Bernd Gross wrote:
Moin,
Hallo Tim, was für ein Schrecken am Morgen. Habe ich ein anderes MV-Protokoll
bekommen
?
In meinem Exemplar steht:
"*Wahl des Vorsitzenden des Präsidiums *
Es wurden 340 gültige Stimmen abgegeben, davon 307 per Briefwahl und 33
auf
der Mitgliederversammlung. Nikolas Becker wird mit 315 Ja-Stimmen bei
31
Nein-Stimmen gewählt, 4 Enthaltungen. Er nimmt die Wahl an."
dann rechne mal die Stimmen zusammen:
315 Ja + 31 Nein + 4 Enthaltung = 350 Stimmen
Einen Satz drüber heißt es aber, daß 340 gültige Stimmen abgegeben
wurden.
Gruß
Henriette
Viele Grüße
Bernd
Am 17. Januar 2014 04:36 schrieb Tim Landscheidt <
tim@tim-landscheidt.de
:
Olaf Kosinsky olaf.kosinsky@gmail.com wrote:
basierend auf dem Protokoll und der Feststellung über die
Verabschiedung
von S1 wird die Änderung beim Vereinsgericht beantragt. Ich wende
mich
ausdrücklich gegen die Feststellung, dass der Antrag S1 angenommen
wurde,
da er in dieser Form überhaupt nicht zur Abstimmung hätte gestellt
werden
dürfen.
[...]
Aber anscheinend wurde der Antrag S1 ja angenommen. Wenn der Bundestag ein verfassungswidriges Gesetz verabschiedet, wird ja auch nicht das Protokoll über die Abstimmung "korri- giert".
Wenn sich Mitglieder durch den Beschluss in ihren Rechten verletzt sehen, steht ihnen der Gang vor Gericht offen.
Spannender finde ich die Frage, wer momentan das Präsidium bildet. Es gibt anscheinend sechs Zeugen, die mit ihrer Un- terschrift bestätigen, dass kein Vorsitzender ordnungsgemäß gewählt wurde. Ist damit kein Präsidium gewählt und damit noch das alte in Amt und Würden, oder hat es nur keinen Vor- sitzenden?
Tim
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On 17.01.2014, at 12:00, Pavel Richter wrote:
Hi,
Hallo zusammen,
Bei der Ausfertigung des Protokolls ist uns der Fehler aufgefallen. Wir haben daraufhin das zählprotokoll zu Rate gezogen. Dort stehen jedoch die gleichen zahlen. Das Protokoll gibt also die Zählung so wieder, wie sie auf der MV angesagt wurde und im Zählprotokoll festgehalten wurde.
nun gut.
Die nächsten spannende Frage ist: Wieviele Stimmen hat Nico tatsächlich bekommen? Kann man nicht eine neue/weitere Auszählung in der GS durchführen? Die Original-Stimmzettel liegen ja noch bei euch (und wenn ich mich nicht irre, dann werden die für genau _solche_ Fälle ein paar Monate aufbewahrt).
Gruß
Henriette
Freundliche Grüße
Pavel Richter Am 17.01.2014 11:41 schrieb "Henriette Fiebig" henriette.fiebig@snafu.de:
On 17.01.2014, at 10:53, Bernd Gross wrote:
Hi,
Danke Henriette für den Hinweis.
der Dank geht an DaB.: Der hatte auf diesen Fehler nämlich schon ganz deutlich in seiner Mail vom 09. Januar 2014 hingewiesen (Punkt 5 seiner Mail).
OK. Ich würde dies als einen unerfreulichen Schreibfehler ansehen, der zu korrigieren ist.
Das mag ein „unerfreulicher Schreibfehler" im Protokoll sein – vor allem aber macht es einen überaus unerfreulichen Eindruck was die Sorgfalt der Protokoll-Erstellung und Beglaubigung angeht! Bzw. gibt es eine ganze Reihe von Gelegenheiten an denen dieser „Fehler" passiert kann:
- bei der Auszählung der Stimmen auf der MV
- bei Übertragung des Auszählungsergebnisses auf das Protokoll der
Stimmauszählung (das wird von den Mitgliedern der Zählkommission noch während der MV unterschrieben und in seiner Korrektheit bestätigt) 3. bei Übertragung des Ergebnisses vom Auszähl-Protokoll aus Punkt 2. in das offizielle MV-Protokoll 4. bei Bestätigung der Korrektheit des MV-Protokolls durch die 6 Leute, die das unterschreiben müssen (Präsidium, Versammlungsleiter, etc.)
Der Zählkommission sollte so was nicht passieren.
Das unterstellt, daß die Zählkommission sich verzählt hat – sowas kann natürlich passieren; ich vermute aber, daß das – genau wie bei Jens – bereits während der MV vor Ort schon aufgefallen wäre. Im übrigen läßt sich aus dem Protokoll, das die Zählkommission angefertigt hat, ersehen welche Zahlen die Stimmzähler eingetragen hatten.
Ich würde ja sagen, daß sowas vor allem denen nicht passieren darf, die die Korrektheit des Protokolls mit ihrer Unterschrift beglaubigen – und schon gar nicht, wenn auf einen solchen gravierenden Fehler öffentlich auf dieser Liste hingewiesen wurde!
Unerfreulicher war, dass zunächst ein Stapel beim Auszählen versäumt
wurde
und so zunächst Jens Best nicht gewählt war. Aber es wurde noch innerhalb der MV entdeckt und korrigiert. Das hatte wirklich Korrekturen bei der Zusammensetzung des Präsidiums zur Folge.
Ja, sowas kommt bei der leicht chaotischen und einigermaßen hektisch-nervösen Stimmauszählerei während der MV durchaus vor (ich war schon mehrfach Stimmzähler und wir haben uns auch ein- oder zweimal verzählt).
/ … /
Gruß
Henriette
Besten Gruß Bernd
Am 17. Januar 2014 10:43 schrieb Henriette Fiebig <
henriette.fiebig@snafu.de
:
On 17.01.2014, at 08:04, Bernd Gross wrote:
Moin,
Hallo Tim, was für ein Schrecken am Morgen. Habe ich ein anderes MV-Protokoll
bekommen
?
In meinem Exemplar steht:
"*Wahl des Vorsitzenden des Präsidiums *
Es wurden 340 gültige Stimmen abgegeben, davon 307 per Briefwahl und 33
auf
der Mitgliederversammlung. Nikolas Becker wird mit 315 Ja-Stimmen bei
31
Nein-Stimmen gewählt, 4 Enthaltungen. Er nimmt die Wahl an."
dann rechne mal die Stimmen zusammen:
315 Ja + 31 Nein + 4 Enthaltung = 350 Stimmen
Einen Satz drüber heißt es aber, daß 340 gültige Stimmen abgegeben
wurden.
Gruß
Henriette
Viele Grüße
Bernd
Am 17. Januar 2014 04:36 schrieb Tim Landscheidt <
tim@tim-landscheidt.de
:
Olaf Kosinsky olaf.kosinsky@gmail.com wrote:
> basierend auf dem Protokoll und der Feststellung über die
Verabschiedung
> von S1 wird die Änderung beim Vereinsgericht beantragt. Ich wende
mich
> ausdrücklich gegen die Feststellung, dass der Antrag S1 angenommen
wurde,
> da er in dieser Form überhaupt nicht zur Abstimmung hätte gestellt
werden
> dürfen.
> [...]
Aber anscheinend wurde der Antrag S1 ja angenommen. Wenn der Bundestag ein verfassungswidriges Gesetz verabschiedet, wird ja auch nicht das Protokoll über die Abstimmung "korri- giert".
Wenn sich Mitglieder durch den Beschluss in ihren Rechten verletzt sehen, steht ihnen der Gang vor Gericht offen.
Spannender finde ich die Frage, wer momentan das Präsidium bildet. Es gibt anscheinend sechs Zeugen, die mit ihrer Un- terschrift bestätigen, dass kein Vorsitzender ordnungsgemäß gewählt wurde. Ist damit kein Präsidium gewählt und damit noch das alte in Amt und Würden, oder hat es nur keinen Vor- sitzenden?
Tim
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Die Frage ist nicht wirklich spannend, denn die Mehrheit der abgegebenen Stimmen ist so eindeutig, dass die Beantwortung keinerlei Auswirkungen auf das Ergebnis hat. Natürlich ist das unschön und möglichst in Zukunft zu vermeiden, mehr aber auch nicht.
Alice.
2014/1/17 Henriette Fiebig henriette.fiebig@snafu.de
On 17.01.2014, at 12:00, Pavel Richter wrote:
Hi,
Hallo zusammen,
Bei der Ausfertigung des Protokolls ist uns der Fehler aufgefallen. Wir haben daraufhin das zählprotokoll zu Rate gezogen. Dort stehen jedoch die gleichen zahlen. Das Protokoll gibt also die Zählung so wieder, wie sie
auf
der MV angesagt wurde und im Zählprotokoll festgehalten wurde.
nun gut.
Die nächsten spannende Frage ist: Wieviele Stimmen hat Nico tatsächlich bekommen? Kann man nicht eine neue/weitere Auszählung in der GS durchführen? Die Original-Stimmzettel liegen ja noch bei euch (und wenn ich mich nicht irre, dann werden die für genau _solche_ Fälle ein paar Monate aufbewahrt).
Gruß
Henriette
Freundliche Grüße
Pavel Richter Am 17.01.2014 11:41 schrieb "Henriette Fiebig" <
henriette.fiebig@snafu.de>:
On 17.01.2014, at 10:53, Bernd Gross wrote:
Hi,
Danke Henriette für den Hinweis.
der Dank geht an DaB.: Der hatte auf diesen Fehler nämlich schon ganz deutlich in seiner Mail vom 09. Januar 2014 hingewiesen (Punkt 5 seiner Mail).
OK. Ich würde dies als einen unerfreulichen Schreibfehler ansehen, der zu korrigieren ist.
Das mag ein „unerfreulicher Schreibfehler" im Protokoll sein – vor allem aber macht es einen überaus unerfreulichen Eindruck was die Sorgfalt der Protokoll-Erstellung und Beglaubigung angeht! Bzw. gibt es eine ganze
Reihe
von Gelegenheiten an denen dieser „Fehler" passiert kann:
- bei der Auszählung der Stimmen auf der MV
- bei Übertragung des Auszählungsergebnisses auf das Protokoll der
Stimmauszählung (das wird von den Mitgliedern der Zählkommission noch während der MV unterschrieben und in seiner Korrektheit bestätigt) 3. bei Übertragung des Ergebnisses vom Auszähl-Protokoll aus Punkt 2. in das offizielle MV-Protokoll 4. bei Bestätigung der Korrektheit des MV-Protokolls durch die 6 Leute, die das unterschreiben müssen (Präsidium, Versammlungsleiter, etc.)
Der Zählkommission sollte so was nicht passieren.
Das unterstellt, daß die Zählkommission sich verzählt hat – sowas kann natürlich passieren; ich vermute aber, daß das – genau wie bei Jens – bereits während der MV vor Ort schon aufgefallen wäre. Im übrigen läßt
sich
aus dem Protokoll, das die Zählkommission angefertigt hat, ersehen
welche
Zahlen die Stimmzähler eingetragen hatten.
Ich würde ja sagen, daß sowas vor allem denen nicht passieren darf, die die Korrektheit des Protokolls mit ihrer Unterschrift beglaubigen – und schon gar nicht, wenn auf einen solchen gravierenden Fehler öffentlich
auf
dieser Liste hingewiesen wurde!
Unerfreulicher war, dass zunächst ein Stapel beim Auszählen versäumt
wurde
und so zunächst Jens Best nicht gewählt war. Aber es wurde noch
innerhalb
der MV entdeckt und korrigiert. Das hatte wirklich Korrekturen bei der Zusammensetzung des Präsidiums zur Folge.
Ja, sowas kommt bei der leicht chaotischen und einigermaßen hektisch-nervösen Stimmauszählerei während der MV durchaus vor (ich war schon mehrfach Stimmzähler und wir haben uns auch ein- oder zweimal verzählt).
/ … /
Gruß
Henriette
Besten Gruß Bernd
Am 17. Januar 2014 10:43 schrieb Henriette Fiebig <
henriette.fiebig@snafu.de
:
On 17.01.2014, at 08:04, Bernd Gross wrote:
Moin,
Hallo Tim, was für ein Schrecken am Morgen. Habe ich ein anderes MV-Protokoll
bekommen
?
In meinem Exemplar steht:
"*Wahl des Vorsitzenden des Präsidiums *
Es wurden 340 gültige Stimmen abgegeben, davon 307 per Briefwahl und
33
auf
der Mitgliederversammlung. Nikolas Becker wird mit 315 Ja-Stimmen bei
31
Nein-Stimmen gewählt, 4 Enthaltungen. Er nimmt die Wahl an."
dann rechne mal die Stimmen zusammen:
315 Ja + 31 Nein + 4 Enthaltung = 350 Stimmen
Einen Satz drüber heißt es aber, daß 340 gültige Stimmen abgegeben
wurden.
Gruß
Henriette
Viele Grüße
Bernd
Am 17. Januar 2014 04:36 schrieb Tim Landscheidt <
tim@tim-landscheidt.de
:
> Olaf Kosinsky olaf.kosinsky@gmail.com wrote: > >> basierend auf dem Protokoll und der Feststellung über die
Verabschiedung
>> von S1 wird die Änderung beim Vereinsgericht beantragt. Ich wende
mich
>> ausdrücklich gegen die Feststellung, dass der Antrag S1 angenommen
wurde,
>> da er in dieser Form überhaupt nicht zur Abstimmung hätte gestellt
werden
>> dürfen. > >> [...] > > Aber anscheinend wurde der Antrag S1 ja angenommen. Wenn der > Bundestag ein verfassungswidriges Gesetz verabschiedet, wird > ja auch nicht das Protokoll über die Abstimmung "korri- > giert". > > Wenn sich Mitglieder durch den Beschluss in ihren Rechten > verletzt sehen, steht ihnen der Gang vor Gericht offen. > > Spannender finde ich die Frage, wer momentan das Präsidium > bildet. Es gibt anscheinend sechs Zeugen, die mit ihrer Un- > terschrift bestätigen, dass kein Vorsitzender ordnungsgemäß > gewählt wurde. Ist damit kein Präsidium gewählt und damit > noch das alte in Amt und Würden, oder hat es nur keinen Vor- > sitzenden? > > Tim > > > _______________________________________________ > VereinDE-l mailing list > VereinDE-l@lists.wikimedia.org > https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/vereinde-l > _______________________________________________ VereinDE-l mailing list VereinDE-l@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/vereinde-l
VereinDE-l mailing list VereinDE-l@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/vereinde-l
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VereinDE-l mailing list VereinDE-l@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/vereinde-l
On 17.01.2014, at 12:34, Alice Wiegand wrote:
Die Frage ist nicht wirklich spannend, denn die Mehrheit der abgegebenen Stimmen ist so eindeutig, dass die Beantwortung keinerlei Auswirkungen auf das Ergebnis hat. Natürlich ist das unschön und möglichst in Zukunft zu vermeiden, mehr aber auch nicht.
„Spannend" meinte ich auch nicht im Sinne von „vielleicht ändert das ja was am Endergebnis" (das es das nicht tut, ist mir klar). (Sorry, war mißverständlich und damit ein schlecht gewähltes Wort!)
Ich wollte damit sagen, daß ein offizielles Protokoll das beim Vereinsregister hinterlegt wird nicht so einen offensichtlichen Fehler beinhalten sollte.
Also entweder zählt man neu aus und korrigiert nachträglich per Zusatz und Zweitauszählungs-Protokoll die Zahlen.
Oder man bringt an dem Passus der Vorsitzendenwahl einen entsprechenden Vermerk an, daß die Unstimmigkeit zwischen den Zahlen der abgegebenen Stimmen und des Auszählungsergebnisses zwar durchaus aufgefallen ist (wenn auch nachträglich) – die vorliegenden Protokolle der Zählkommission an dieser Stelle aber eindeutig sind.
Gruß
Henriette
Alice.
2014/1/17 Henriette Fiebig henriette.fiebig@snafu.de
On 17.01.2014, at 12:00, Pavel Richter wrote:
Hi,
Hallo zusammen,
Bei der Ausfertigung des Protokolls ist uns der Fehler aufgefallen. Wir haben daraufhin das zählprotokoll zu Rate gezogen. Dort stehen jedoch die gleichen zahlen. Das Protokoll gibt also die Zählung so wieder, wie sie
auf
der MV angesagt wurde und im Zählprotokoll festgehalten wurde.
nun gut.
Die nächsten spannende Frage ist: Wieviele Stimmen hat Nico tatsächlich bekommen? Kann man nicht eine neue/weitere Auszählung in der GS durchführen? Die Original-Stimmzettel liegen ja noch bei euch (und wenn ich mich nicht irre, dann werden die für genau _solche_ Fälle ein paar Monate aufbewahrt).
Gruß
Henriette
Freundliche Grüße
Pavel Richter Am 17.01.2014 11:41 schrieb "Henriette Fiebig" <
henriette.fiebig@snafu.de>:
On 17.01.2014, at 10:53, Bernd Gross wrote:
Hi,
Danke Henriette für den Hinweis.
der Dank geht an DaB.: Der hatte auf diesen Fehler nämlich schon ganz deutlich in seiner Mail vom 09. Januar 2014 hingewiesen (Punkt 5 seiner Mail).
OK. Ich würde dies als einen unerfreulichen Schreibfehler ansehen, der zu korrigieren ist.
Das mag ein „unerfreulicher Schreibfehler" im Protokoll sein – vor allem aber macht es einen überaus unerfreulichen Eindruck was die Sorgfalt der Protokoll-Erstellung und Beglaubigung angeht! Bzw. gibt es eine ganze
Reihe
von Gelegenheiten an denen dieser „Fehler" passiert kann:
- bei der Auszählung der Stimmen auf der MV
- bei Übertragung des Auszählungsergebnisses auf das Protokoll der
Stimmauszählung (das wird von den Mitgliedern der Zählkommission noch während der MV unterschrieben und in seiner Korrektheit bestätigt) 3. bei Übertragung des Ergebnisses vom Auszähl-Protokoll aus Punkt 2. in das offizielle MV-Protokoll 4. bei Bestätigung der Korrektheit des MV-Protokolls durch die 6 Leute, die das unterschreiben müssen (Präsidium, Versammlungsleiter, etc.)
Der Zählkommission sollte so was nicht passieren.
Das unterstellt, daß die Zählkommission sich verzählt hat – sowas kann natürlich passieren; ich vermute aber, daß das – genau wie bei Jens – bereits während der MV vor Ort schon aufgefallen wäre. Im übrigen läßt
sich
aus dem Protokoll, das die Zählkommission angefertigt hat, ersehen
welche
Zahlen die Stimmzähler eingetragen hatten.
Ich würde ja sagen, daß sowas vor allem denen nicht passieren darf, die die Korrektheit des Protokolls mit ihrer Unterschrift beglaubigen – und schon gar nicht, wenn auf einen solchen gravierenden Fehler öffentlich
auf
dieser Liste hingewiesen wurde!
Unerfreulicher war, dass zunächst ein Stapel beim Auszählen versäumt
wurde
und so zunächst Jens Best nicht gewählt war. Aber es wurde noch
innerhalb
der MV entdeckt und korrigiert. Das hatte wirklich Korrekturen bei der Zusammensetzung des Präsidiums zur Folge.
Ja, sowas kommt bei der leicht chaotischen und einigermaßen hektisch-nervösen Stimmauszählerei während der MV durchaus vor (ich war schon mehrfach Stimmzähler und wir haben uns auch ein- oder zweimal verzählt).
/ … /
Gruß
Henriette
Besten Gruß Bernd
Am 17. Januar 2014 10:43 schrieb Henriette Fiebig <
henriette.fiebig@snafu.de
:
On 17.01.2014, at 08:04, Bernd Gross wrote:
Moin,
> Hallo Tim, > was für ein Schrecken am Morgen. Habe ich ein anderes MV-Protokoll bekommen > ? > > In meinem Exemplar steht: > > "*Wahl des Vorsitzenden des Präsidiums * > > Es wurden 340 gültige Stimmen abgegeben, davon 307 per Briefwahl und
33
auf > der Mitgliederversammlung. Nikolas Becker wird mit 315 Ja-Stimmen bei
31
> Nein-Stimmen gewählt, 4 Enthaltungen. Er nimmt die Wahl an."
dann rechne mal die Stimmen zusammen:
315 Ja + 31 Nein + 4 Enthaltung = 350 Stimmen
Einen Satz drüber heißt es aber, daß 340 gültige Stimmen abgegeben
wurden.
Gruß
Henriette > > Viele Grüße > > Bernd > > > Am 17. Januar 2014 04:36 schrieb Tim Landscheidt <
tim@tim-landscheidt.de
> : > >> Olaf Kosinsky olaf.kosinsky@gmail.com wrote: >> >>> basierend auf dem Protokoll und der Feststellung über die Verabschiedung >>> von S1 wird die Änderung beim Vereinsgericht beantragt. Ich wende
mich
>>> ausdrücklich gegen die Feststellung, dass der Antrag S1 angenommen wurde, >>> da er in dieser Form überhaupt nicht zur Abstimmung hätte gestellt werden >>> dürfen. >> >>> [...] >> >> Aber anscheinend wurde der Antrag S1 ja angenommen. Wenn der >> Bundestag ein verfassungswidriges Gesetz verabschiedet, wird >> ja auch nicht das Protokoll über die Abstimmung "korri- >> giert". >> >> Wenn sich Mitglieder durch den Beschluss in ihren Rechten >> verletzt sehen, steht ihnen der Gang vor Gericht offen. >> >> Spannender finde ich die Frage, wer momentan das Präsidium >> bildet. Es gibt anscheinend sechs Zeugen, die mit ihrer Un- >> terschrift bestätigen, dass kein Vorsitzender ordnungsgemäß >> gewählt wurde. Ist damit kein Präsidium gewählt und damit >> noch das alte in Amt und Würden, oder hat es nur keinen Vor- >> sitzenden? >> >> Tim >> >> >> _______________________________________________ >> VereinDE-l mailing list >> VereinDE-l@lists.wikimedia.org >> https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/vereinde-l >> > _______________________________________________ > VereinDE-l mailing list > VereinDE-l@lists.wikimedia.org > https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/vereinde-l
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Ich habe nichts gegen Verzählen. War selbst bei der letzten Bundestagswahl Wahlhelfer und weiss, wie antrengend diese ganzen Zettel sein können.
Nichtsdestoweniger ist ein nicht stimmiges Ergebnis (340 gültige Stimmen - 350 gezählte Stimmen) keine Lapalie. Es handelt sich hier um einen demokratischen Wahlprozess und kein Stimmungsbild, das man mal so zwischendurch abfragt.
Dem Respekt gegenüber diesem demokratischen Prozesses und jedem Einzelnen, der daran teilgenommen hat, ist der Verein eine korrekte Auszählung schuldig. Auch wenn, wie Alice schreibt, es für das Endergebnis mit großer Wahrscheinlichkeit dadurch zu keiner Veränderung kommt.
Das Ganze dürfte ja auch nicht zu schwierig sein, denn die Wahlzettel liegen ja sicher irgendwo versiegelt abgelegt. Einer zeitnahen und ordnungsgerechten Auszählung steht also nichts entgegen.
Jens
Am 17. Januar 2014 13:16 schrieb Henriette Fiebig <henriette.fiebig@snafu.de
:
On 17.01.2014, at 12:34, Alice Wiegand wrote:
Die Frage ist nicht wirklich spannend, denn die Mehrheit der abgegebenen Stimmen ist so eindeutig, dass die Beantwortung keinerlei Auswirkungen
auf
das Ergebnis hat. Natürlich ist das unschön und möglichst in Zukunft zu vermeiden, mehr aber auch nicht.
„Spannend" meinte ich auch nicht im Sinne von „vielleicht ändert das ja was am Endergebnis" (das es das nicht tut, ist mir klar). (Sorry, war mißverständlich und damit ein schlecht gewähltes Wort!)
Ich wollte damit sagen, daß ein offizielles Protokoll das beim Vereinsregister hinterlegt wird nicht so einen offensichtlichen Fehler beinhalten sollte.
Also entweder zählt man neu aus und korrigiert nachträglich per Zusatz und Zweitauszählungs-Protokoll die Zahlen.
Oder man bringt an dem Passus der Vorsitzendenwahl einen entsprechenden Vermerk an, daß die Unstimmigkeit zwischen den Zahlen der abgegebenen Stimmen und des Auszählungsergebnisses zwar durchaus aufgefallen ist (wenn auch nachträglich) – die vorliegenden Protokolle der Zählkommission an dieser Stelle aber eindeutig sind.
Gruß
Henriette
Alice.
2014/1/17 Henriette Fiebig henriette.fiebig@snafu.de
On 17.01.2014, at 12:00, Pavel Richter wrote:
Hi,
Hallo zusammen,
Bei der Ausfertigung des Protokolls ist uns der Fehler aufgefallen. Wir haben daraufhin das zählprotokoll zu Rate gezogen. Dort stehen jedoch
die
gleichen zahlen. Das Protokoll gibt also die Zählung so wieder, wie sie
auf
der MV angesagt wurde und im Zählprotokoll festgehalten wurde.
nun gut.
Die nächsten spannende Frage ist: Wieviele Stimmen hat Nico tatsächlich bekommen? Kann man nicht eine neue/weitere Auszählung in der GS durchführen? Die Original-Stimmzettel liegen ja noch bei euch (und wenn
ich
mich nicht irre, dann werden die für genau _solche_ Fälle ein paar
Monate
aufbewahrt).
Gruß
Henriette
Freundliche Grüße
Pavel Richter Am 17.01.2014 11:41 schrieb "Henriette Fiebig" <
henriette.fiebig@snafu.de>:
On 17.01.2014, at 10:53, Bernd Gross wrote:
Hi,
Danke Henriette für den Hinweis.
der Dank geht an DaB.: Der hatte auf diesen Fehler nämlich schon ganz deutlich in seiner Mail vom 09. Januar 2014 hingewiesen (Punkt 5
seiner
Mail).
OK. Ich würde dies als einen unerfreulichen Schreibfehler ansehen, der zu korrigieren ist.
Das mag ein „unerfreulicher Schreibfehler" im Protokoll sein – vor
allem
aber macht es einen überaus unerfreulichen Eindruck was die Sorgfalt
der
Protokoll-Erstellung und Beglaubigung angeht! Bzw. gibt es eine ganze
Reihe
von Gelegenheiten an denen dieser „Fehler" passiert kann:
- bei der Auszählung der Stimmen auf der MV
- bei Übertragung des Auszählungsergebnisses auf das Protokoll der
Stimmauszählung (das wird von den Mitgliedern der Zählkommission noch während der MV unterschrieben und in seiner Korrektheit bestätigt) 3. bei Übertragung des Ergebnisses vom Auszähl-Protokoll aus Punkt 2.
in
das offizielle MV-Protokoll 4. bei Bestätigung der Korrektheit des MV-Protokolls durch die 6
Leute,
die das unterschreiben müssen (Präsidium, Versammlungsleiter, etc.)
Der Zählkommission sollte so was nicht passieren.
Das unterstellt, daß die Zählkommission sich verzählt hat – sowas kann natürlich passieren; ich vermute aber, daß das – genau wie bei Jens – bereits während der MV vor Ort schon aufgefallen wäre. Im übrigen läßt
sich
aus dem Protokoll, das die Zählkommission angefertigt hat, ersehen
welche
Zahlen die Stimmzähler eingetragen hatten.
Ich würde ja sagen, daß sowas vor allem denen nicht passieren darf,
die
die Korrektheit des Protokolls mit ihrer Unterschrift beglaubigen –
und
schon gar nicht, wenn auf einen solchen gravierenden Fehler öffentlich
auf
dieser Liste hingewiesen wurde!
Unerfreulicher war, dass zunächst ein Stapel beim Auszählen versäumt
wurde
und so zunächst Jens Best nicht gewählt war. Aber es wurde noch
innerhalb
der MV entdeckt und korrigiert. Das hatte wirklich Korrekturen bei
der
Zusammensetzung des Präsidiums zur Folge.
Ja, sowas kommt bei der leicht chaotischen und einigermaßen hektisch-nervösen Stimmauszählerei während der MV durchaus vor (ich
war
schon mehrfach Stimmzähler und wir haben uns auch ein- oder zweimal verzählt).
/ … /
Gruß
Henriette
Besten Gruß Bernd
Am 17. Januar 2014 10:43 schrieb Henriette Fiebig <
henriette.fiebig@snafu.de
> :
> > On 17.01.2014, at 08:04, Bernd Gross wrote: > > Moin, > >> Hallo Tim, >> was für ein Schrecken am Morgen. Habe ich ein anderes MV-Protokoll > bekommen >> ? >> >> In meinem Exemplar steht: >> >> "*Wahl des Vorsitzenden des Präsidiums * >> >> Es wurden 340 gültige Stimmen abgegeben, davon 307 per Briefwahl
und
33
> auf >> der Mitgliederversammlung. Nikolas Becker wird mit 315 Ja-Stimmen
bei
31
>> Nein-Stimmen gewählt, 4 Enthaltungen. Er nimmt die Wahl an." > > dann rechne mal die Stimmen zusammen: > > 315 Ja + 31 Nein + 4 Enthaltung = 350 Stimmen > > Einen Satz drüber heißt es aber, daß 340 gültige Stimmen abgegeben
wurden.
> > Gruß > > Henriette >> >> Viele Grüße >> >> Bernd >> >> >> Am 17. Januar 2014 04:36 schrieb Tim Landscheidt <
tim@tim-landscheidt.de
>> : >> >>> Olaf Kosinsky olaf.kosinsky@gmail.com wrote: >>> >>>> basierend auf dem Protokoll und der Feststellung über die > Verabschiedung >>>> von S1 wird die Änderung beim Vereinsgericht beantragt. Ich wende
mich
>>>> ausdrücklich gegen die Feststellung, dass der Antrag S1
angenommen
> wurde, >>>> da er in dieser Form überhaupt nicht zur Abstimmung hätte
gestellt
> werden >>>> dürfen. >>> >>>> [...] >>> >>> Aber anscheinend wurde der Antrag S1 ja angenommen. Wenn der >>> Bundestag ein verfassungswidriges Gesetz verabschiedet, wird >>> ja auch nicht das Protokoll über die Abstimmung "korri- >>> giert". >>> >>> Wenn sich Mitglieder durch den Beschluss in ihren Rechten >>> verletzt sehen, steht ihnen der Gang vor Gericht offen. >>> >>> Spannender finde ich die Frage, wer momentan das Präsidium >>> bildet. Es gibt anscheinend sechs Zeugen, die mit ihrer Un- >>> terschrift bestätigen, dass kein Vorsitzender ordnungsgemäß >>> gewählt wurde. Ist damit kein Präsidium gewählt und damit >>> noch das alte in Amt und Würden, oder hat es nur keinen Vor- >>> sitzenden? >>> >>> Tim >>> >>> >>> _______________________________________________ >>> VereinDE-l mailing list >>> VereinDE-l@lists.wikimedia.org >>> https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/vereinde-l >>> >> _______________________________________________ >> VereinDE-l mailing list >> VereinDE-l@lists.wikimedia.org >> https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/vereinde-l > > > _______________________________________________ > VereinDE-l mailing list > VereinDE-l@lists.wikimedia.org > https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/vereinde-l > _______________________________________________ VereinDE-l mailing list VereinDE-l@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/vereinde-l
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Alice Wiegand me.lyzzy@gmail.com wrote:
Die Frage ist nicht wirklich spannend, denn die Mehrheit der abgegebenen Stimmen ist so eindeutig, dass die Beantwortung keinerlei Auswirkungen auf das Ergebnis hat. Natürlich ist das unschön und möglichst in Zukunft zu vermeiden, mehr aber auch nicht.
[...]
Es gibt mit Sicherheit psychologische Studien, die nahele- gen, dass in Distanzabstimmungen ein Bewerber ohne Gegenkan- didat gewählt wird, wenn das Portrait ansehnlich ist und er nicht gerade zugibt, kleine Kinder zu fressen.
Aber wenn wir (trotzdem) eine Wahl abhalten und ich infor- miert meine Stimme abgebe, möchte ich doch sicher sein, dass sie auch korrekt gezählt wurde. Angesichts der ersten Falschauszählung bei den Beisitzern fände ich es mutig anzu- nehmen, dass ein offensichtlich (!) falsches Ergebnis gewis- sermaßen "in der Tendenz" stimmt.
Tim
Liebe Mitglieder,
nachdem wir (die Zählkommission der letzten MV) nur vermuten können, wie es zu der Stimmendifferenz bei der Wahl des Vorsitzenden kam, diese Vermutungen aber keinem nützen, haben wir uns zu einer Nachzählung der abgegebenen Stimmen entschlossen.
Dies ist insofern unproblematisch, da die "Original-Stimmzettel" seit der Auszählung während der MV in verschlossenen Umschlägen vor sich hin schlummern.
Die erneute Zählung wird (bislang) durch Martin Zeise und mich durchgeführt, als drittes Augenpaar und "Oberaufsicht" stellte sich freundlicherweise Frau Prof. Dr. Weber-Wulff zur Verfügung.
Ebenso wie die Stimmauszählung auf der MV "öffentlich" war, so ist natürlich auch diese Nachzählung "öffentlich". Ich lade daher alle Interessierten zu der am
kommenden Freitag, den 17. Januar 2014, um 16.30 Uhr in der Geschäftsstelle von Wikimedia Deutschland e.V. (Tempelhofer Ufer 23)
stattfindenden Nachzählung ein.
Das dann - hoffentlich - "amtliche Endergebnis" werden wir anschließend schnellstmöglich bekannt geben.
Beste Grüße Jürgen Lüdeke
Vielen Dank Jürgen, Martin und Debora!
/Manuel
Am 21.01.2014 11:40, schrieb Jürgen Lüdeke:
nachdem wir (die Zählkommission der letzten MV) nur vermuten können, wie es zu der Stimmendifferenz bei der Wahl des Vorsitzenden kam, diese Vermutungen aber keinem nützen, haben wir uns zu einer Nachzählung der abgegebenen Stimmen entschlossen.
[...]
Hallo Pavel Am 17.01.2014 12:00, schrieb Pavel Richter:
Das Protokoll gibt also die Zählung so wieder, wie sie auf der MV angesagt wurde und im Zählprotokoll festgehalten wurde.
wo genau ist das Zählprotokoll denn veröffentlicht, damit wir es einsehen können? Und warum wurde keine Neuauszählung der Stimmen durch die Wahlkommision durchgeführt (oder gibt es dazu schon einen Termin?)?
Mit freundlichen Grüßen DaB.
Hallo DaB.,
die Protokolle der Auszählungen haben wir noch nie veröffentlich, daher sind diese nirgendwo online zu finden. Dies ist auch gar nicht nötig, da die Ergebnisse ja verbindlich im Protokoll der MV niedergelegt sind.
Zur Neuauszählung: Eine solche ist natürlich möglich. Ich werde mich mal mit der Wahlkommission in Verbindung setzen und sie nach ihrer Meinung dazu frage. Ich melde mich dann kommende Woche wieder.
Hallo Pavel, Am 17.01.2014 18:25, schrieb Pavel Richter:
die Protokolle der Auszählungen haben wir noch nie veröffentlich, daher sind diese nirgendwo online zu finden. Dies ist auch gar nicht nötig, da die Ergebnisse ja verbindlich im Protokoll der MV niedergelegt sind.
bis jetzt waren die Zahlen im MV-Protokoll auch noch nie falsch AFAIK :-). Wenn du nun sagst das es ein Protokoll der Zählkommission gibt, das wir zum Vergleich heranziehen können, dann hätte ich das auch gerne gesehen. Hierzu darf ich dich auch auf Punkt 3.5 der Wahlordnung hinweisen:
(5) Die Zählkommission fertigt ein Protokoll über alle durchgeführten geheimen Wahlen und Abstimmungen an, das von zwei Mitgliedern der Zählkommission zu unterschreiben ist. Das Protokoll wird veröffentlicht.
Bitte denkt auch daran bei einer Neuauszählung ein Protokoll anzufertigen.
Mit freundlichen Grüßen DaB.
Hallo Olaf, Hallo zusammen,
ich habe zwischenzeit mit Oliver Brexl, unserem Vereinsanwalt, gesprochen, um die Frage mit dem Protokoll zu klären. Hier der Stand:
Laut Satzung (§8 (6)) sind die Beschlüsse der MV in einem Protokoll niederzulegen. Niemand bezweifelt, dass die MV den Antrag S1 beraten und beschlossen hat. Auch zweifelt niemand das Abstimmungsergebnis an (also die Zahl der abgegebenen Stimmen, die Pro und Contra-Stimmen, etc.). Daher ist das Protokoll so, wie es ist, korrekt und der Einspruch dagegen unbegründet.
ABER: Natürlich kann vorgetragen werden, dass die Abstimmung zu S1 nicht satzungsgemäß gewesen sei, d.h. dass gar nicht hätte abgestimmt werden dürfen bzw. dass das Ergebniss der Abstimmung nicht wirksam sei, weil nicht satzungsgemäss. Denn natürlich kann auch die MV bzw. können die Briefwähler nicht wirksam etwas beschließen, was gegen die Satzung verstösst. Wenn jemand (was Olaf und andere ja tun) davon ausgeht, dass hier ein Verstoss gegen die Satzung vorliegt, so muss der dafür vorgesehene Weg eingeschlagen werden. Dieser Weg ist in der Schiedsordnung des Vereins ( http://wikimedia.de/wiki/Schiedsvereinbarung) geregelt.
Ich möchte daher Dich, Olaf, hiermit bitten, Deinen Einspruch zurückzunehmen. Damit wird das Protokoll wirksam. Und erst wenn das Prokoll wirksam ist, kannst Du (und / oder andere) den in der Schiedsordnung des Vereins geregelten Weg einschlagen.
Was ich jetzt nicht habe prüfen lassen ist die Frage, ob der Antrag S1 nach Meinung von Oliver Brexl satzungsgemäss ist oder nicht. Denn selbst wenn S1 nach heutiger Meinung nicht satzungsgemäß wäre, so kann weder der Vorstand, noch das Präsidium diese Abstimmung einfach annulieren. Ohne eine Entscheidung des Schiedsgerichts des Vereins ist die Abstimmung nicht anfechtbar.
Was ich ebenfalls nicht geklärt habe ist die Frage, wie grundsätzlich mit der Prüfung eingereichter Anträge umzugehen ist. Ich denke mal, bei offensichtlich (!!) satzungswiedrigen oder völlig unsinnigen Anträgen hat das Präsidium die Möglichkeit, diese nicht zuzulassen. Die Satzung sieht aber keine explizite Prüfung vor; ein Ausschluss eines Antrags (oder z.B. auch eines Kandidaten für eine Wahl) von der MV kann zu einer Anfechtung führen. Zu bedenken ist auch, dass das Nicht-Zulassen eines Antrags zu einer Beschneidung von Mitgliederrechten führen kann.
So lange es also keine Prüfung gibt, die in der Satzung geregelt ist, sind wir sicher besser beraten, im Zweifelsfalle einen Antrag lieber zur Abstimmung zu stellen. Möglich wäre dann immer noch ein entsprechender Hinweis auf die Einschätzung des Präsidiums zu einem solchen Antrag. Und dann ist es der Weisheit der Mitglieder überlassen, wie sie damit umgehen.
Ich hoffe, das klärt die Situation soweit auf.
Mit freundlichen Grüßen,
Pavel Richter Vorstand
Wikimedia Deutschland e.V. Tel.: +49 - 30 - 219 158 260 Twitter: @pavel
Am 16. Januar 2014 13:47 schrieb Olaf Kosinsky olaf.kosinsky@gmail.com:
Hallo Pavel,
Deine Darstellung hat keinen Einfluss auf meinen Einspruch. Ich habe bereits während der MV meinen Bedenken betreffend S1 geäußert. Die Bedenken sind auch im Protokoll vermerkt. Ich bin weiterhin der Meinung, dass Antrag S1 in der vorliegenden Fassung nicht als Satzungsänderungsantrag zur Abstimmung gestellt werden können, da die Punkte 1.-4. keine Änderung der Satzung betreffen.
Ich bleibe daher weiterhin bei meinem Einspruch gegen das Protokoll der MV.
Beste Grüße Olaf
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: vereinde-l-bounces@lists.wikimedia.org [mailto:vereinde-l-bounces@lists.wikimedia.org] Im Auftrag von Pavel Richter Gesendet: Dienstag, 14. Januar 2014 20:05 An: Mailingliste des Wikimedia Deutschland e. V. / mai V. Betreff: Re: [VereinDE-l] Fehlen des Sitzungsprotokoll der 13. MV
Hallo Olaf,
leider habe ich von Dir nichts mehr gehört. Welchen Einfluß haben meine Darstellung auf Deinen Einspruch?
Mit freundlichen Grüßen,
Pavel Richter Vorstand
Wikimedia Deutschland e.V. Tel.: +49 - 30 - 219 158 260 Twitter: @pavel
Am 5. Januar 2014 15:39 schrieb Pavel Richter <pavel.richter@wikimedia.de
:
Hallo Olaf,
Ich möchte kurz zu Deiner Mail Stellung nehmen:
Am 4. Januar 2014 23:35 schrieb Olaf Kosinsky olaf.kosinsky@gmail.com:
Hallo Daniel,
ich habe am 23.12. das Protokoll der MV bekommen, um dies als Versammlungsleitung zu unterschreiben.
Du hast das Protokoll bereits am 12. Dezember per Mail von Kasia vorab bekommen, mit der Bitte um Überprüfung.
Am 27.12. habe ich per Mail an Pavel (Vorstand), Nikolaus (Präsidium) und Arne (Versammlungsleitung) zwei Probleme geschildert:
- In § 8 Abs. (6) der Satzung wird die Unterzeichnung des Protokolls
geregelt: "(6) Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden in einem Protokoll innerhalb von zwei Wochen nach der Mitgliederversammlung niedergelegt und von dem Vorstand sowie von zwei Mitgliedern des Präsidiums
unterzeichnet."
Die Mitzeichnung der Versammlungsleitung und der Protokollführer ist nicht vorgesehen. Bisher ist das Protokoll aber nur von einem Mitglied des Präsidiums unterschrieben worden.
Das ist richtig - es fehlt tatsächlich eine zweite Unterschrift, danke für den Hinweis. Diese werden wir vor Veröffentlichung einholen.
- Bei Top 5 (Zählkommission) werden 2 Mitglieder nur mit dem
WP-Benutzernamen im Protokoll verzeichnet. Meiner Ansicht nach muss im Protokoll der Klarname erscheinen.
Die Wahlen wurden auf der MV so durchgeführt, kein Anwesender (und auch nicht die Zählkommission und auch nicht die Versammlungsleitung) hat diesen Punkt bei den Wahlen bemängelt. Das Protokoll gibt daher den korrekten Verlauf wieder, und das ist die Aufgabe des Protokolls. Sollte eine solche Wahl nicht richtig sein, so muss dies von der nächsten MV korrigiert werden, oder aber jemand erhebt daraufhin Einspruch gegen die Wahl - das ist aber unabhängig vom Protokoll zu
betrachten.
Ich habe aufgrund der vorgenannten Probleme das Protokoll ohne Unterschrift am 27.12. per Post an die Geschäftsstelle geschickt.
Darüber hinaus bin ich der Meinung, dass die Beschlussfassung zu S1 satzungswidrig ist. Die Punkte 1-4 ändern die Satzung nicht und können daher auch nicht in einem Satzungsänderungsantrag beschlossen werden. Ich hatte meine Bedenken bereits während der Mitgliederversammlung gesagt und gebeten, diese Bedenken in das Protokoll aufzunehmen. Aufgrund dieses Punktes lege ich Widerspruch
gegen das Protokoll ein.
Wo ist hier das Problem? Dass Deine Bedenken nicht im Protokoll dokumentiert sind? Ich denke, der Punkt, dass diese Form der Satzungsänderung kontrovers war und von einigen Anwesenden nicht als konform gesehen wurde, wird im Protokoll deutlich. Oder bist Du mit der Abstimmung an sich nicht einverstanden? Auch dann gilt: Das Protokoll gibt den tatsächlichen Verlauf der Diskussion und der Abstimmung wieder. Die Gültigkeit des Protokolls ist davon nicht
betroffen.
Ich kann also in beiden Fällen keinen Grund sehen, das Protokoll nicht auszufertigen.
Beste Grüße Olaf
P.S. Die Beschlüsse zum Haushalt und die Wahl des Präsidiums sind von der Ablehnung des Protokolls nicht betroffen.
Viele Grüße,
Pavel
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: vereinde-l-bounces@lists.wikimedia.org [mailto: vereinde-l-bounces@lists.wikimedia.org] Im Auftrag von DaB. Gesendet: Samstag, 4. Januar 2014 23:24 An: Nikolas Becker Cc: Mailingliste des Wikimedia Deutschland e. V. / mailing list of Wikimedia Deutschland e. V. Betreff: [VereinDE-l] Fehlen des Sitzungsprotokoll der 13. MV
Sehr geehrter Präsidiums-Vorsitzender,
obwohl nun bereits 5 (fünf!) Wochen seit der 13. Mitgliederversammlung vergangen sind, liegt mir immer noch kein Protokoll der MV vor. In genau 1 Woche tritt der Fall auf, dass meine (und die aller anderen Mitglieder) Widerspruchsmöglichkeit erlischt, bevor ich das Protokoll überhaupt lesen konnte. Damit tritt genau der Fall ein, den ich durch meine Satzungsänderung (S2) verhindern wollte (das Präsidium empfahl die Nichtannahme). Daher kündige ich hiermit an: Sollte ich bis Mittwoch (8. Januar) 12 Uhr kein Protokoll vorliegen haben, so werde ich dem Protokoll pauschal WIDERSPRECHEN – ich hoffe das sich dem mindestens 4 weitere Mitglieder anschließen werden: Dadurch würde das Protokoll nicht in Kraft treten und (mMn.) sämtliche Entscheidungen der MV wären hinfällig (darunter der Haushaltsbeschluss und die Präsidiumswahl). Kommt endlich in die Puschen!
Mit freundlichen Grüßen DaB.
-- Benutzerseite: [[:w:de:User:DaB.]] — PGP: 0x2d3ee2d42b255885 Schlüsseltausch auf 0x7CD1E35FD2A3A158 im Gange. Details auf http://dabpunkt.eu/gnupg/keyswitch-0x2D3EE2D42B255885.txt.asc
VereinDE-l mailing list VereinDE-l@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/vereinde-l
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Hallo Pavel et.al.
vielen Dank für die Abklärungen und diese Zusammenfassung.
Wir sollten nicht übermässig bürokratisch sein - Ordnung und Regeln sind wichtig für einen geordneten Ablauf und sollten wo immer möglich eingehalten werden, aber wir machen auch einmal Fehler und dann muss der Blick auf die Intention, Zweck und Ziel gerichtet werden und ob das gewünschte Ziel im Sinne der Mehrheit erreicht wurde. In der Schweiz spielen in diesem Zusammenhang die Rechtsgrundsätze "Treu und Glauben" / "Guter Glaube" und "Richterliches Ermessen" eine wichtige Rolle und bilden meiner Meinung nach die Grundlage für ein sehr pragmatisches ZGB und eine pragmatische Rechtssprechung. Deutschland erliegt stattdessen gerne dem Regelungswahn, während in der Schweiz bei der Gesetzesauslegung nach Sinn und Wille des Gesetzes gefragt und zugrunde gelegt werden, geht man in Deutschland oft nur nach Punkt und Komma vor. Diesbezüglich humorvolle Lektüre bietet das Urteil vom 17. März 1879; RGZ 1, 247, 252 welches auch als Beispiel des Artikels [[Kanzleistil]] bietet.
Zurück zur MV etc. unter Anwendung og. Grundsätze: Die hier aufgeworfenen Fragen sind teilweise ziemlich harmlos und einzeln betrachtet würde ich um Pragmatismus bitten. Fehler passieren, wir lernen daraus und machen es das nächste Mal besser. Damit es dazu kommt dürfen wir uns nun aber nicht gegenseitig im Weg stehen.
Ergänzen möchte, muss ich allerdings eines - wir reden hier nicht über einen, sondern drei Fehler / Einwände: # ob Antrag S1 satzungsgemäss war # ob die Protokollierung der Wahl mit Pseudonymen möglich ist # Fehler bei der Stimmauszählung des Vorsitzenden
Die besten Rechtsgrundsätze, Pragmatismus, Assume Good Faith etc. helfen uns nicht weiter, wenn eines fehlt: Vertrauen. Eine Mitgliederversammlung und ein Protokoll, bei dem gleich drei Probleme auf einmal auftreten, ist ein grundsätzliches Problem. Ich bitte hier alle Beteiligten für das nötige Fingerspitzengefühl diese Einwände auszuräumen. Das gilt auch für die Beschwerdeführer, Sachlichkeit ist angesagt.
Liebe Grüsse,
Manuel
Hallo Manuel, Am 20.01.2014 10:48, schrieb Manuel Schneider:
vielen Dank für die Abklärungen und diese Zusammenfassung.
Wir sollten nicht übermässig bürokratisch sein
wir sind ein gemeinnütziger Verein, der auch noch als besonders förderungswürdig anerkannt ist. Natürlich müssen wir da ein Stück weit bürokratisch sein. Sonst ist nämlich ganz schnell die Gemeinnützigkeit aberkannt und dann war es das mit dem Verein, denn wir LEBEN (Dutzende von Mitarbeitern – inklusive Pavel – im wörtlichen Sinne) von den Spendern. Die Satzung ist nicht besonders aufwendig und auch unsere Ordnungen sind recht human. Alle Forderungen kann man einfach erfüllen, da ist nichts Schwieriges drin versteckt. Man müsste sie sich nur mal durchlesen!
Beispiel: Im MV-Protokoll steht das die MV zu Anfang ein 5tes Mitglied in die Zählkommission gewählt hat, weil es angeregt wurde. Das liest sich (und ich vermute es war auch so), als hätte man es gemacht weil es eine gute Idee wäre und man die 4 Menschen entlasten wollte. Nur steht in der Wahlordnung aber ganz klar drinnen, dass die Zählkommission aus mindestens 5 Mitgliedern bestehen und das die Anzahl ungerade sein muss (§3.2). Die Mitgliederversammlung MUSSTE das also tun, sie hatte gar keine Chance.
Das MV-Protokoll haben 6 Leute unterschrieben (darunter Pavel, der für den Verein unter Umständen haftet) und niemand davon ist aufgefallen, dass Nikos Ergebnis nicht stimmen kann? Natürlich macht es nichts aus, da es nur einen Kandidat für den Posten gab, aber ich frage mich ob die 6 Leute das Protokoll überhaupt gelesen haben. Da das Protokoll auch kein Datum trägt (was ein Dauerproblem in der Geschäftsstelle ist) weiß man noch nichtmal, wie lange die 6 Leute Zeit zur Prüfung hatten (üblich wäre auch ein Datumsfeld bei jeder Unterschrift zu haben, aber lassen wir die Details). Wenn das Amtsgericht nun ganz hart ist, dann sagt es „Wenn das Ergebnis beim einem Wahlgang nicht stimmt, woher sollen wir wissen, dass es bei den Anderen stimmt?“. Schließlich haben wir auch Wahlgänge die deutlich knapper ausfielen.
Wer das Ganze für Hirngespinste von mir hält, dem möchte ich die letztjährige Geschichte des Fussballvereins meiner Stadt ans Herz legen (immerhin zuletzt 3. Bundesliga). Die mussten zwangsabsteigen und sind Insolvent, weil der Vorstand beim Lizenzantrag beim DFB einen FORMFEHLER machte [1].
Also bitte ein bisschen mehr Sorgfalt bei Formalismen. Ich will dem Verein nix Böses (und für Olaf gilt sicher das Gleiche), ich will das der Verein keine Probleme bekommt.
Mit freundlichen Grüßen DaB.
[1] http://www.kicker.de/news/fussball/3liga/startseite/587173/artikel_wegen-ein...
Hallo Pavel, Am 20.01.2014 09:52, schrieb Pavel Richter:
ich habe zwischenzeit mit Oliver Brexl, unserem Vereinsanwalt, gesprochen, um die Frage mit dem Protokoll zu klären. Hier der Stand:
es ist schön, dass euer/dein Anwalt die Meinung des Vorstandes vertritt – es wäre ja auch schlimm wenn nicht ;-). Neutral ist so eine Aussage aber natürlich nicht. Laut Satzung (und nur diese interessiert hier) kann ein Mitglied der Versammlungsleitung Widerspruch gegen das Protokoll einlegen, wenn er dies für notwendig hält. Das uns vorliegende Protokoll STROTZT nur so vor Fehlern (falsche Abstimmungszahlen, falsche Namen, falsche Unterschriften, satzungswidrige Entscheidungen, falsche Ablaufdarstellungen, nicht-entfernte Textbausteine etc.pp.), das jeder Widerspruch dagegen begründet ist. Die Wahrscheinlichkeit das das Amtsgericht es akzeptiert tendieren eh gegen Null.
Mit freundlichen Grüßen DaB.
Hallo DaB.,
es liegen uns nun alle Unterschriften vor und die angemerkten inhaltlichen Unklarheiten sind addressiert. Wir werden die Mail mit dem Hinweis auf das Protokoll heute Nachmittag an alle Mitglieder verschicken (vorher geht aus organisatorischen Gründen leider nicht).
Ich denke, wir sollten für die kommende MV eine Satzungsänderung vorbereiten, die dazu führt, dass die Einspruchsfrist erst mit Zugänglichmachung des Protokolls beginnt (ich denke, so war das von den Müttern und Vätern der Satzung eigentlich auch mal gedacht). Eine Formulierung wie "[Das Protokoll] wird gültig, wenn binnen vier Wochen nach der Zugänglichmachung kein Einspruch von einem Mitglied des Präsidiums oder der Versammlungsleitung oder mindestens 10% der anwesenden Mitglieder erhoben wurde." wäre passend Ich denke, dass das zukünftige Probleme und Ärgernisse vermeiden würde.
Mit freundlichen Grüßen,
Pavel Richter Vorstand
Wikimedia Deutschland e.V. Tel.: +49 - 30 - 219 158 260 Twitter: @pavel
Am 4. Januar 2014 23:24 schrieb DaB. wp@dabpunkt.eu:
Sehr geehrter Präsidiums-Vorsitzender,
obwohl nun bereits 5 (fünf!) Wochen seit der 13. Mitgliederversammlung vergangen sind, liegt mir immer noch kein Protokoll der MV vor. In genau 1 Woche tritt der Fall auf, dass meine (und die aller anderen Mitglieder) Widerspruchsmöglichkeit erlischt, bevor ich das Protokoll überhaupt lesen konnte. Damit tritt genau der Fall ein, den ich durch meine Satzungsänderung (S2) verhindern wollte (das Präsidium empfahl die Nichtannahme). Daher kündige ich hiermit an: Sollte ich bis Mittwoch (8. Januar) 12 Uhr kein Protokoll vorliegen haben, so werde ich dem Protokoll pauschal WIDERSPRECHEN – ich hoffe das sich dem mindestens 4 weitere Mitglieder anschließen werden: Dadurch würde das Protokoll nicht in Kraft treten und (mMn.) sämtliche Entscheidungen der MV wären hinfällig (darunter der Haushaltsbeschluss und die Präsidiumswahl). Kommt endlich in die Puschen!
Mit freundlichen Grüßen DaB.
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Hallo Pavel, Am 08.01.2014 11:08, schrieb Pavel Richter:
Hallo DaB.,
es liegen uns nun alle Unterschriften vor und die angemerkten inhaltlichen Unklarheiten sind addressiert. Wir werden die Mail mit dem Hinweis auf das Protokoll heute Nachmittag an alle Mitglieder verschicken (vorher geht aus organisatorischen Gründen leider nicht).
auf ein paar Stunden kommt es nicht drauf an :-).
Ich denke, wir sollten für die kommende MV eine Satzungsänderung vorbereiten, die dazu führt, dass die Einspruchsfrist erst mit Zugänglichmachung des Protokolls beginnt (ich denke, so war das von den Müttern und Vätern der Satzung eigentlich auch mal gedacht). Eine Formulierung wie "[Das Protokoll] wird gültig, wenn binnen vier Wochen nach der Zugänglichmachung kein Einspruch von einem Mitglied des Präsidiums oder der Versammlungsleitung oder mindestens 10% der anwesenden Mitglieder erhoben wurde." wäre passend Ich denke, dass das zukünftige Probleme und Ärgernisse vermeiden würde.
Ja, DerHexer hatte das ja auch schon vorgeschlagen. Wir sollten IMHO trotzdem eine Frist drin stehen haben, bis wann das Protokoll bei den Mitgliedern sein muss.
Mit freundlichen Grüßen,
Pavel Richter
Mit freundlichen Grüßen DaB.
wp@dabpunkt.eu (DaB.) am 08.01.14:
Am 08.01.2014 11:08, schrieb Pavel Richter:
Ich denke, wir sollten für die kommende MV eine Satzungsänderung vorbereiten, die dazu führt, dass die Einspruchsfrist erst mit Zugänglichmachung des Protokolls beginnt (ich denke, so war das von den Müttern und Vätern der Satzung eigentlich auch mal gedacht). Eine Formulierung wie "[Das Protokoll] wird gültig, wenn binnen vier Wochen
Gängig sind sechs Wochen.
nach der Zugänglichmachung kein Einspruch von einem Mitglied des Präsidiums oder der Versammlungsleitung oder mindestens 10% der anwesenden Mitglieder erhoben wurde."
Wozu die Quote? Ein begründeter Einspruch reicht, egal von wem geäußert.
Ja, DerHexer hatte das ja auch schon vorgeschlagen. Wir sollten IMHO trotzdem eine Frist drin stehen haben, bis wann das Protokoll bei den Mitgliedern sein muss.
Gängig sind 14 Tage.
Rainer
Hallo, Am 08.01.2014 19:47, schrieb Rainer Knaepper:
Ja, DerHexer hatte das ja auch schon vorgeschlagen. Wir sollten
IMHO trotzdem eine Frist drin stehen haben, bis wann das Protokoll bei den Mitgliedern sein muss.
Gängig sind 14 Tage.
Die 14 Tage wurden gerade von der MV abgelehnt. Und wie man aktuell sieht kann es bis zu 6 Wochen dauern (mMn. selbst mit Weihnachten ein Unding, aber ist eben so).
Mit freundlichen Grüßen DaB.
Hallo,
nur mal eben zur Information, wie es in den Niederlanden steht. Nach einer Mitgliederversammlung wird das Protokoll vom Schriftführer online gestellt. Bei der nächsten Mitgliederversammlung (in der Regeln sechs Monate später) wird es dann am Anfang der Sitzung von den Mitgliedern angenommen.
Ich selbst denke zu dieser eher unbürokratischen Lösung manchmal, dass es gut wäre, wenn man Beanstandungen des Protokolls sehr rechtzeitig anhandeln würde, möglichst in den ersten Wochen nach Erscheinen. Damit nicht kurz vor der neuen Mitgliederversammlung jemand kommt und einen Wortlaut ganz anders in Erinnerung hat. Nun gut.
Besten Gruß Ziko
Am Donnerstag, 9. Januar 2014 schrieb DaB. :
Hallo, Am 08.01.2014 19:47, schrieb Rainer Knaepper:
Ja, DerHexer hatte das ja auch schon vorgeschlagen. Wir sollten
IMHO trotzdem eine Frist drin stehen haben, bis wann das Protokoll bei den Mitgliedern sein muss.
Gängig sind 14 Tage.
Die 14 Tage wurden gerade von der MV abgelehnt. Und wie man aktuell sieht kann es bis zu 6 Wochen dauern (mMn. selbst mit Weihnachten ein Unding, aber ist eben so).
Mit freundlichen Grüßen DaB.
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Hallo alle,
der Vollständigkeit halber, hier noch der Link zum Protokoll: https://forum.wikimedia.de/wiki/images/Protokoll_13._MV_WMDE.pdf (WP: wmdemv2010)
Den Vorschlag, die Satzung dahingehend zu ändern, dass das Protokoll erst x Wochen nach Veröffentlichung Gültigkeit erlangt, finde ich im übrigen sehr sinnvoll.
Beste Grüße, Nikolas
-- Nikolas Becker
Vorsitzender Wikimedia Deutschland e. V.
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Am 8. Januar 2014 16:20 schrieb Ziko van Dijk zvandijk@gmail.com:
Hallo,
nur mal eben zur Information, wie es in den Niederlanden steht. Nach einer Mitgliederversammlung wird das Protokoll vom Schriftführer online gestellt. Bei der nächsten Mitgliederversammlung (in der Regeln sechs Monate später) wird es dann am Anfang der Sitzung von den Mitgliedern angenommen.
Ich selbst denke zu dieser eher unbürokratischen Lösung manchmal, dass es gut wäre, wenn man Beanstandungen des Protokolls sehr rechtzeitig anhandeln würde, möglichst in den ersten Wochen nach Erscheinen. Damit nicht kurz vor der neuen Mitgliederversammlung jemand kommt und einen Wortlaut ganz anders in Erinnerung hat. Nun gut.
Besten Gruß Ziko
Am Donnerstag, 9. Januar 2014 schrieb DaB. :
Hallo, Am 08.01.2014 19:47, schrieb Rainer Knaepper:
Ja, DerHexer hatte das ja auch schon vorgeschlagen. Wir sollten
IMHO trotzdem eine Frist drin stehen haben, bis wann das Protokoll bei den Mitgliedern sein muss.
Gängig sind 14 Tage.
Die 14 Tage wurden gerade von der MV abgelehnt. Und wie man aktuell sieht kann es bis zu 6 Wochen dauern (mMn. selbst mit Weihnachten ein Unding, aber ist eben so).
Mit freundlichen Grüßen DaB.
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Auf Grund von Nachfragen: "WP" sollte eigentlich "PW" - also Passwort heißen ... Dieses lautet also 'wmdemv2010'.
Beste Grüße Nikolas
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Am 8. Januar 2014 18:44 schrieb Nikolas Becker nikolas.becker@wikimedia.de :
Hallo alle,
der Vollständigkeit halber, hier noch der Link zum Protokoll: https://forum.wikimedia.de/wiki/images/Protokoll_13._MV_WMDE.pdf (WP: wmdemv2010)
Den Vorschlag, die Satzung dahingehend zu ändern, dass das Protokoll erst x Wochen nach Veröffentlichung Gültigkeit erlangt, finde ich im übrigen sehr sinnvoll.
Beste Grüße, Nikolas
-- Nikolas Becker
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Am 8. Januar 2014 16:20 schrieb Ziko van Dijk zvandijk@gmail.com:
Hallo,
nur mal eben zur Information, wie es in den Niederlanden steht. Nach einer Mitgliederversammlung wird das Protokoll vom Schriftführer online gestellt. Bei der nächsten Mitgliederversammlung (in der Regeln sechs Monate später) wird es dann am Anfang der Sitzung von den Mitgliedern angenommen.
Ich selbst denke zu dieser eher unbürokratischen Lösung manchmal, dass es gut wäre, wenn man Beanstandungen des Protokolls sehr rechtzeitig anhandeln würde, möglichst in den ersten Wochen nach Erscheinen. Damit nicht kurz vor der neuen Mitgliederversammlung jemand kommt und einen Wortlaut ganz anders in Erinnerung hat. Nun gut.
Besten Gruß Ziko
Am Donnerstag, 9. Januar 2014 schrieb DaB. :
Hallo, Am 08.01.2014 19:47, schrieb Rainer Knaepper:
Ja, DerHexer hatte das ja auch schon vorgeschlagen. Wir sollten
IMHO trotzdem eine Frist drin stehen haben, bis wann das Protokoll bei den Mitgliedern sein muss.
Gängig sind 14 Tage.
Die 14 Tage wurden gerade von der MV abgelehnt. Und wie man aktuell sieht kann es bis zu 6 Wochen dauern (mMn. selbst mit Weihnachten ein Unding, aber ist eben so).
Mit freundlichen Grüßen DaB.
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