Hallo Pavel,
Am 08.01.2014 11:08, schrieb Pavel Richter:
Hallo DaB.,
es liegen uns nun alle Unterschriften vor und die angemerkten inhaltlichen
Unklarheiten sind addressiert. Wir werden die Mail mit dem Hinweis auf das
Protokoll heute Nachmittag an alle Mitglieder verschicken (vorher geht aus
organisatorischen Gründen leider nicht).
auf ein paar Stunden kommt es nicht drauf an :-).
Ich denke, wir sollten für die kommende MV eine Satzungsänderung
vorbereiten, die dazu führt, dass die Einspruchsfrist erst mit
Zugänglichmachung des Protokolls beginnt (ich denke, so war das von den
Müttern und Vätern der Satzung eigentlich auch mal gedacht). Eine
Formulierung wie "[Das Protokoll] wird gültig, wenn binnen vier Wochen nach
der Zugänglichmachung kein Einspruch von einem Mitglied des Präsidiums oder
der Versammlungsleitung oder mindestens 10% der anwesenden Mitglieder
erhoben wurde." wäre passend Ich denke, dass das zukünftige Probleme und
Ärgernisse vermeiden würde.
Ja, DerHexer hatte das ja auch schon vorgeschlagen. Wir sollten IMHO
trotzdem eine Frist drin stehen haben, bis wann das Protokoll bei den
Mitgliedern sein muss.
Mit freundlichen Grüßen,
Pavel Richter
Mit freundlichen Grüßen
DaB.
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