Hallo an alle Mitglieder,
anbei erhaltet ihr eine Zusammenfassung der Vereins- (besonders
Vorstands-)aktivitäten der letzten Wochen. Falls ich etwas vergessen haben
sollte, so möge bitte ein Kollege dies ergänzen. :-)
1.) Protokoll der ersten Vorstandssitzung
Die erste Vorstandsitzung fand am 18. Juni 2004 statt. Ein Protokoll der
Sitzung findet ihr hier [1]. Hauptsächlch ging es um Verwaltungskram,
Brockhaus-Kontakt, "Aneignung" von Domainen und die Eintragung als Verein.
2.) Deutsche Wikimedia auf Meta
In dieser ersten Vorstandssitzung wurde auch beschlossen, Meta ([2]) künftig
als öffendliche Plattform für den Verein zu nutzen. Dazu wurde auf Meta eine
Vereinshauptseite ([3]) und diverse Unterseiten angelegt. Danke an die
Ersteller.
Um rege Mitarbeit der Mitglieder wird gebeten.
3.) Antragsformular
Auch wenn Gründungsmitglieder formal keine weiteren Antrag auf Aufnahme
stellen müssen, so bitten wir doch darum. Das Formular kann hier
heruntergeladen werden [4]. Auf diese Weise können auch Typos die auf Grund
der Aufregung einer Vereinsgründung entstanden sind minimiert werden. ;-)
4.) Wikimedia.de
Die Domain wikimedia.de [5] wurde ebenfalls eingerichtet. Auf ihr soll der
Verein der Öffendlichkeit zugänglich gemacht werden.
5.) Nächste Vorstandssitzung
Die nächste Vorstandssitzung findet vorraussichtlich am Sonntag, den
27.06.2004 statt. Um starke Beteiligung des Vorstandes wir gebeten.
Mit freundlichen Grüssen
DaB.
Hier folgen nun die Links der eMail:
[1] - http://meta.wikipedia.org/wiki/Protokolle_der_Vorstandssitzungen
[2] - http://meta.wikipedia.org
[3] - http://meta.wikipedia.org/wiki/Hauptseite
[4] - http://wikimedia.de/Aufnahmeantrag.pdf
[5] - http://wikimedia.de
Hallo zusammen,
weder der Wikimedia-Verein noch die Wikipedia selbst ist außerhalb des
Internet sonderlich bekannt. Diese Situation könnte man vielleicht mit
regelmäßigen "Wikimedia Themenabenden" verbessern. Die Idee: Alle paar
Wochen (einmal im Monat?) lädt der Verein (bzw. eine "Ortsgruppe" desselben)
ein zu einem "Themenabend": Ein oder zwei Experten (bzw. engagierte Laien)
präsentieren ein Thema, beantworten Fragen dazu, und zeigen, wo sich
weiterführende Informationen finden lassen. Welche Themen präsentiert
werden, hängt in erster Linie von den freiwilligen Dozenten ab. Besonders
gut geeignet wären wahrscheinlich Themen, zu denen bereits WikiReader
existieren, weil dann ein guter Bezug zur Wikipedia hergestellt werden
könnte, und weil man die Autoren der Reader ggf. gleich als Dozenten
gewinnen könnte. Aber auch der umgekehrte Weg wäre möglich (ein WikiReader
als Resultat eines Themenabends).
Was man (außer Thema und Dozent) noch bräuchte wären:
* Veranstaltungsräume (vielleicht in Schulen / Universitäten?)
* Technik zur Präsentation (sofern nicht in den Räumen vorhanden)
* Werbung (Aushänge, Mund-zu-Mund-Propaganda, {deine Idee hier})
Was haltet ihr von der Idee?
Thomas
Hallo zusammen,
die Gründung des Vereins wurde ja bereits weltweit verkündet - nur
noch nicht auf dieser Liste. Deshalb der Form halber:
Am Sonntag, 13. Juni 2004, wurde in der Technischen Universität Berlin
der Verein "Wikimedia Deutschland - Gesellschaft zur Förderung Freien
Wissens" gegründet. Weitere Infos gibt hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Verein
Wir haben mittlerweile auch eine eigene Website, die sich allerdings
noch im Aufbau befindet. Elian hat vorgeschlagen, hierfür ein Wiki
einzusetzen (eigentlich naheliegend; ich hatte mich aus mir
unerfindlichen Gründen an der Website der Foundation orientiert):
http://wikimedia.de
Auf der Website findet sich auch ein Beitrittsformular. Wer also nicht
auf der Gründungsversammlung war, kann seinen Beitritt ab sofort
nachholen.
Der Vorstand ist übrigens nicht nur über diese (öffentliche) Liste,
sondern auch unter info(a)wikimedia.de zu erreichen.
Als nächste Schritte stehen an:
* Entscheidung, über die Postanschrift (Postfach?)
* Eröffnung eines Kontos
* Eintragung beim Amtsgericht (zuvor Beglaubigung
der Unterschriften der vertretungsberechtigten Vorstände)
* Beantragung der Gemeinnützigkeit beim Finanzamt
* Überlegungen, wie ich meine Wette mit Mathias gewinnen kann:
mindestens 500 Mitglieder zum 1.1.2005 ;-)
Viele Grüße
Arne
Hallo an alle (Vereins-)Mitglieder,
ich hatte mir gedacht, dass es nun Zeit wäre für den Verein einen
einfacheren und einprägsameren Channel-Namen zu finden. Da "Wikimedia" in
unserem Vereinsnamen haben (wie die Foundation) habe ich erlaubt, den
Channel #de.wikimedia anzulegen.
Ich bitte darum, Vereinsangelegenheiten zukünfig dort zu diskutieren.
Mit freundlichen Grüssen
DaB.
- Aktiver Mitarbeiter der Wikipedia [A] -
- Aufbauhelfer des Wiktionarys [B] -
{Und jetzt auch Mitglied des Vorstandes ;-)}
Hier folgen nun die Links der eMail:
[A] - http://de.wikipedia.org
[B] - http://de.wiktionary.org
So, ich habe nochmal mit Herrn Biere telefoniert, um die allerletzten Fragen zu
klären, hier die Zusammenfassung des wie immer sehr hilfreichen Gesprächs:
1. Die Reihenfolge der Nachrücker für Beisitzer und Vorstand sollten wir bei der
Wahl am besten in einer großen Liste festlegen, mit eindeutiger Reihenfolge. Die
gelisteten Personen können dann Ablehnen, wenn sie bspw. nicht das Amt des
Schatzmeisters übernehmen wollen, dann kommt die nächste dran; Die Person steht
damit dann aber auch später als Nachrücker für einen anderen Posten nicht mehr
zur Verfügung. Alternative wäre, für jeden Posten eine solche Liste zu führen,
aber das erscheint mir komplizierter. Man könnte natürlich auch für den
Schatzmeister eine gesonderte Liste führen, und den übrigen BGB-Vorstand
zusammenschmeißen.
Wichtig ist, dass später dem Amtsgericht klar gemacht werden kann, warum _genau
diese_ Person nachgerückt ist, also die Eindeutigkeit.
2. Zum §2 (3): Hier muss die Unabhängigkeit noch klarer sein, bspw. durch Sätze
wie: "Die Unabhängigkeit des Vereins ist hierdurch nicht beeinträchtigt.", "Der
Verein _kann_ ... wahrnehmen." und "Der Verein führt seine Geschäfte unabhängig."
Ich bevorzuge die letzten beiden Varianten in Kombination.
3. Das Sammeln von Spenden muss nicht explizit in der Satzung genannt werden.
Aber egal, wie sehr wir uns bemühen, wir sollten trotzdem davon ausgehen, dass
noch einmal Änderungen vorgenommen werden müssen, der Trend geht in den letzten
Jahren wohl recht klar in diese Richtung :-)
Es gibt außerdem ein paar Anmerkungen auf der Diskussionsseite von Vulture und
Simplicius:
http://de.wikipedia.org/w/wiki.phtml?title=Wikipedia_Diskussion:Verein/Satz…
Heute wird das wohl nichts mehr mit den letzten Änderungen, wir müssen uns
morgen die Zeit nehmen.
Kurt
--
http://leihnetzwerk.de -- Teile Bücher, Videos und CDs mit anderen!
http://wikipedia.de -- Arbeite mit bei der freien Enzyklopädie!
Kurt Jansson, Wiener Str. 7, 10999 Berlin, http://jansson.de
Hallo Leute,
auf Grund der Anworten der Anwälte wird versucht, heute um 20:15 ein Treffen
im Chat zu veranstalten. Alle intersierten mögen bitte kommen!
Mit freundlichen Grüssen
DaB.
- Aktiver Mitarbeiter der Wikipedia [A] -
- Aufbauhelfer des Wiktionarys [B] -
Hier folgen nun die Links der eMail:
[A] - http://de.wikipedia.org
[B] - http://de.wiktionary.org
Herr Biere hat geantwortet und mir freundlicherweise erlaubt, seine Mail an
diese Liste weiterzuleiten.
-------- Original-Nachricht --------
Betreff: AW: Satzungsentwurf Wikimedia e.V.
Datum: Wed, 9 Jun 2004 16:51:16 +0200
Von: Sebastian Biere
An: Kurt Jansson
Sehr geehrter Herr Jansson,
hier in aller Kürze meine Anmerkungen zu Ihren Fragen:
> * Einige sahen in diesem Absatz eine eventuelle Gefahr im
> Hinblick auf die
> Anerkennung der Gemeinnützigkeit (weil sie vermuteten, dass sich
> das Finanzamt
> daran stören könnte und ggf. langwierige Prüfungen notwendig
> würden, ob die
> Foundation auch gemeinnützig im Sinne des deutschen Rechts ist).
> * Andere befürchteten, dass bei einer Streichung des Absatzes die
> Möglichkeit
> entfallen würde, Spenden zu sammeln und diese Gelder in die USA
> zu transferieren.
§ 2 Abs. 3 der Satzung ist mit Blick auf die sogenannte "Unmittelbarkeit"
bedenklich und dürfte der Anerkennung als gemeinnützige Körperschaft
entgegen stehen.
Eine gemeinnützige Körperschaft verfolgt nur dann unmittelbar ihre
steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zweck, wenn sie selbst diesen Zweck
verwirklicht. Die Eigenverwirklichung kann nach § 58 Nr. 1 AO grundsätzlich
auch darin bestehen, einer anderen Körperschaft Mittel zu verschaffen, um
dieser die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke zu ermöglichen.
Allerdings wird eine ausländische Körperschaft, die dem deutschen Recht
nicht unterliegt, nicht als steuerbegünstigte Körperschaft angesehen (so
ausdrücklich das Finanzministerium Niedersachsen in einem Rundschreiben vom
4. Dezember 2000). Eine Anerkennung der Gemeinnützigkeit der ausländischen
Körperschaft ist der mir vorliegenden einschlägigen steuerrechtlichen
Literatur nicht zu entnehmen.
Ich geäußerten Bedenken kann ich daher nur bekräftigen.
> == Liste der noch offenen Fragen ==
>
> 2.) Halten Sie folgende Formulierung für sinnvoll, um das
> Verhältnis zwischen
> Wikimedia Foundation und Verein klarzustellen und Bedenken seitens der
> Foundation (in Bezug auf eine Abspaltung) zu beseitigen?
>
> Der Verein ist eine Sektion (local Chapter) der Wikimedia Foundation
> Inc. (Florida, USA), die als Dachorganisation aller nationalen
> Wikimedia-Sektionen fungiert und die dem Vereinszweck entsprechenden
> Aktivitäten im internationalen Sektor koordiniert. Der Name "Wikimedia"
> sowie die Namen der verschiedenen internationalen Wikimedia-Projekte
> werden von der Wikimedia Foundation Inc. verwaltet und kontrolliert.
Den Begriff "Sektion" und "Dachorganisation" halte ich für bedenklich, da
hierdurch eine mögliche Unselbständigkeit des Vereins zum Ausdruck kommt.
Grundsätzlich kann der rechtsfähige Verein der "Dachorganisation" beitreten.
Formulierungen wie "Der Verein nimmt die Aufgaben einer Sektion (local
Chapter) der Wikimedia Foundation Inc., (...)", aus denen die
Eigenständigkeit hervorgeht, halte ich für unbedenklich.
> 3.) Ist die Regelung, dass bei Ausscheiden eines BGB-Vorstands
> ein Beisitzer in
> den BGB-Vorstand nachrückt rechtlich in Ordnung, oder ist das
> nicht zulässig?
> Müssen dann alle Beisitzer beim Amtsgericht eingetragen werden
> oder muss die
> Eintragung nur im Falle eines Nachrückens geändert werden?
Der Begriff des Beisitzers ist kein fester Rechtsbegriff. Nach Ihrer Satzung
hat der Verein zwei unterschiedliche "Vorstände". Einen sogenannten
"erweiterten Vorstand" und einen Vorstand nach § 26 BGB. Möglich ist, dass
hier das Vereinsregister eine deutlichere Unterscheidung für erforderlich
hält.
Beisitzer, die dem "Vorstand" angehören, müssen nicht beim Vereinsregister
angemeldet werden. Ein automatisches Nachrücken der Beisitzer als
"Ersatzmitglieder" ist grundsätzlich möglich. Aus der Satzung sollte
hervorgehen, dass das Ersatzmitglied für die restliche Amtszeit Mitglied des
Vorstandes ist. Bei der Bestellung der "Beisitzer" bzw. "Ersatzmitglieder"
ist die Reihenfolge festzulegen, in der sie zum Zuge kommen. Da bei Ihnen
die innere Organisation des Vorstandes durch die Satzung vorgegeben ist, ist
bei der Bestellung besonders darauf zu achten, dass die Reihenfolge des
Nachrückens eindeutig ist.
Erst mit dem Ausscheiden des Vorstands und Nachrücken des Ersatzmitgliedes
ist die Änderung des Vorstands beim Vereinsregister anzumelden. Erst dann
prüft das Vereinsregister, ob das Ersatzmitglied eindeutig bestimmt werden
kann und damit die Bestellung wirksam ist.
> 4.) Kann man die Haftung des Vorstandes verringern,
> beispielsweise durch eine
> Beschränkung auf Fälle grober Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz? Wenn ja, wie?
Entscheidend ist hier, wem gegenüber hier die Haftung eingeschränkt werden
soll. Die Haftung nach § 31 BGB, also die Haftung für den Schaden, den der
Vorstand einem Dritten zufügt, kann nicht durch die Satzung beschränkt
werden. Eine Beschränkung der Haftung des Vorstandes gegenüber dem Verein
ist hingegen grundsätzlich möglich.
> 5.) Ist es notwendig/sinnvoll, in §12 bereits jetzt eine Organisation zu
> benennen, an die im Falle der Auflösung des Vereins das Vermögen
> übertragen wird?
Die Benennung ist nicht zwingend.
> 6.) Gibt es sonst noch irgendwelche Ungereimtheiten oder
> Unklarheiten in der
> Satzung, die wir korrigieren sollten?
Das habe ich mir aus zeitlichen Gründen noch nicht angeschaut.
Bei offenen Fragen können Sie mich gerne jederzeit kontaktieren. Ich wünsche
dem Verein viel Erfolg und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Sebastian Biere
Rechtsanwalt
________________________________________________
JBB Rechtsanwälte | Kollwitzstraße 77 | 10435 Berlin
Tel.: +49.30.443 765 0 | Fax: +49.30.443 765 22
www.jbb.de
________________________________________________
Zur Zeit bin ich in Kontakt mit
* RA Sebastian Biere von der Kanzlei JBB: Sehr freundlich, konnte schnell sehr
klar durchschauen, wie die Problemlage ist, welche Bedenken es gibt, und machte
auf mich einen sehr guten Eindruck. Er konnte auch klar sagen was er nicht weiß
und will sich kundig machen. Bisher kümmert er sich auf jeden Fall um den §2(3),
ich habe ihn gebeten, uns auch bei den restlichen Fragen zu helfen.
* dem Anwalt vom ADFC: Die bisherigen Kommentare waren ja sehr hilfreich; Ich
habe ihm jetzt eine von Arne und mir erstellte Liste der offenen Fragen zugemailt.
* Sylvia Nickel: Eine ältere Fassung der Satzung wurde ja im Großen und Ganzen
schon von Ihrem Anwalt abgesegnet, ich habe sie jetzt aber nochmal auf die noch
offenen Fragen angesetzt.
Nicht mehr in Kontakt bin ich mit
* der Anwältin von Jimbo: siehe Chat
* einem Steuerberater, der 180 Euro Vorschuss wollte und mich von seiner
Sekretärin abfertigen ließ
* einem sehr freundlichen Anwalt, der uns riet, in der Satzung explizit das
Aktenzeichen des Gemeinnützigkeitsbescheids der Foundation anzugeben (die Kopie
davon natürlich als Anlage), und den Hinweis auf die "Schwesterorganisationen in
anderen Ländern und [...] andere steuerbegünstigte Körperschaften"
herauszulassen, da wir für diese sonst auch selbige Bescheide beizubringen hätten.
Diesen letzten Hinweis sollten wir ggf. sicher ernst nehmen, aber ich denke wir
haben für die restlichen Fragen jetzt genügend "Eisen im Feuer", so dass es sich
nicht lohnen würde dafür noch einen weiteren Anwalt zu bezahlen.
Ich bin wieder relativ zuversichtlich und melde mich, sobald ich Ergebnisse
berichten kann.
Kurt
--
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http://wikipedia.de -- Arbeite mit bei der freien Enzyklopädie!
Kurt Jansson, Wiener Str. 7, 10999 Berlin, http://jansson.de
Hi!
Bekam heute Mail von Jimbo mit einem interessanten Punkt, den man vielleicht
auch dem Anwalt präsentieren sollte; das unten ist meine Antwort an ihn:
On Mon, 7 Jun 2004 05:33:21 -0700, Jimmy Wales wrote:
>Regarding the part that affiliates the Verein with the
>U.S. foundation, it seems to me that something in the bylaws which
>simply acknowledges that the names 'Wikipedia' and 'Wikimedia' are
>owned by the U.S. foundation as a matter of trademark would be
>sufficient. If some future revolutionaries managed to take over the
>Verein to put it to purposes distant from the will of the global
>wikipedia community, it would be possible in any event to take away
>the right to use the name.
I am not sure that this would belong into the German by-laws, as usually such
things need not be stated explicitly in Germany; since that is the case
anyway. I will propose it, though, because it does make some sense. I'll tell
them that a lawer should check if and where that could go.
Schöne Grüße
Alex
--
If you don't go over the top,
you can't see what's on the other side.
--- Jim Steinman ---
Alex' Assorted Homepages: www.alexsite.de