Hallo Olaf,
Am 04.01.2014 23:35, schrieb Olaf Kosinsky:
Aufgrund dieses Punktes lege ich Widerspruch gegen das
Protokoll
ein.
da du Mitglied der Versammlungsleitung warst, gehe ich damit laut der
Satzung davon aus, dass das Protokoll keine Gültigkeit erreichen wird. Ok.
P.S. Die Beschlüsse zum Haushalt und die Wahl des
Präsidiums sind von
der Ablehnung des Protokolls nicht betroffen.
Nun, ich bin ja kein Jurist, aber soweit ich weiß stellt ein Protokoll
das Ergebnis von etwas fest. Wenn es kein gültiges Protokoll gibt, dann
gibt es doch auch kein Ergebnis, oder? Oder würde, wenn im Protokoll
stehen würde, Anke Maier (Symbolname!) sei als Vorsitzender gewählt (was
falsch ist) wirklich Anke Maier neuer Vorsitzender sein – auch wenn dem
Protokoll wirksam widerspröchen würde?
Mit freundlichen Grüßen
DaB.
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