Hallo,
ich möchte mit meinem Widerspruch nicht das gesamte Protokoll aufhalten.
Mein Widerspruch richtet sich ausschließlich gegen die Feststellung im
Protokoll, dass der Antrag S1 angenommen worden ist. Ich halte diese
Feststellung für falsch.
Vielleicht gibt es eine Möglichkeit, diesen einzelnen Punkt juristisch
prüfen zu lassen und das Ergebnis der Prüfung über diese Liste zu
kommunizieren.
Beste Grüße
Olaf
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: vereinde-l-bounces(a)lists.wikimedia.org
[mailto:vereinde-l-bounces@lists.wikimedia.org] Im Auftrag von Henriette
Fiebig
Gesendet: Freitag, 17. Januar 2014 11:41
An: Mailingliste des Wikimedia Deutschland e. V. / mailing list of Wikimedia
Deutschland e. V.
Betreff: Re: [VereinDE-l] Fehlen des Sitzungsprotokoll der 13. MV
On 17.01.2014, at 10:53, Bernd Gross wrote:
Hi,
Danke Henriette für den Hinweis.
der Dank geht an DaB.: Der hatte auf diesen Fehler nämlich schon ganz
deutlich in seiner Mail vom 09. Januar 2014 hingewiesen (Punkt 5 seiner
Mail).
OK. Ich würde dies als einen
unerfreulichen Schreibfehler ansehen, der zu korrigieren ist.
Das mag ein unerfreulicher Schreibfehler" im Protokoll sein vor allem
aber macht es einen überaus unerfreulichen Eindruck was die Sorgfalt der
Protokoll-Erstellung und Beglaubigung angeht! Bzw. gibt es eine ganze Reihe
von Gelegenheiten an denen dieser Fehler" passiert kann:
1. bei der Auszählung der Stimmen auf der MV 2. bei Übertragung des
Auszählungsergebnisses auf das Protokoll der Stimmauszählung (das wird von
den Mitgliedern der Zählkommission noch während der MV unterschrieben und in
seiner Korrektheit bestätigt) 3. bei Übertragung des Ergebnisses vom
Auszähl-Protokoll aus Punkt 2. in das offizielle MV-Protokoll 4. bei
Bestätigung der Korrektheit des MV-Protokolls durch die 6 Leute, die das
unterschreiben müssen (Präsidium, Versammlungsleiter, etc.)
Der
Zählkommission sollte so was nicht passieren.
Das unterstellt, daß die Zählkommission sich verzählt hat sowas kann
natürlich passieren; ich vermute aber, daß das genau wie bei Jens
bereits während der MV vor Ort schon aufgefallen wäre. Im übrigen läßt sich
aus dem Protokoll, das die Zählkommission angefertigt hat, ersehen welche
Zahlen die Stimmzähler eingetragen hatten.
Ich würde ja sagen, daß sowas vor allem denen nicht passieren darf, die die
Korrektheit des Protokolls mit ihrer Unterschrift beglaubigen und schon
gar nicht, wenn auf einen solchen gravierenden Fehler öffentlich auf dieser
Liste hingewiesen wurde!
Unerfreulicher war, dass zunächst ein Stapel beim Auszählen versäumt
wurde und so zunächst Jens Best nicht gewählt war. Aber es wurde noch
innerhalb der MV entdeckt und korrigiert. Das hatte wirklich
Korrekturen bei der Zusammensetzung des Präsidiums zur Folge.
Ja, sowas kommt bei der leicht chaotischen und einigermaßen
hektisch-nervösen Stimmauszählerei während der MV durchaus vor (ich war
schon mehrfach Stimmzähler und wir haben uns auch ein- oder zweimal
verzählt).
/
/
Gruß
Henriette
Besten Gruß
Bernd
Am 17. Januar 2014 10:43 schrieb Henriette Fiebig
<henriette.fiebig(a)snafu.de
:
>
> On 17.01.2014, at 08:04, Bernd Gross wrote:
>
> Moin,
>
>> Hallo Tim,
>> was für ein Schrecken am Morgen. Habe ich ein anderes MV-Protokoll
> bekommen
>> ?
>>
>> In meinem Exemplar steht:
>>
>> "*Wahl des Vorsitzenden des Präsidiums *
>>
>> Es wurden 340 gültige Stimmen abgegeben, davon 307 per Briefwahl und
>> 33
> auf
>> der Mitgliederversammlung. Nikolas Becker wird mit 315 Ja-Stimmen
>> bei 31 Nein-Stimmen gewählt, 4 Enthaltungen. Er nimmt die Wahl an."
>
> dann rechne mal die Stimmen zusammen:
>
> 315 Ja + 31 Nein + 4 Enthaltung = 350 Stimmen
>
> Einen Satz drüber heißt es aber, daß 340 gültige Stimmen abgegeben
wurden.
Gruß
Henriette
Viele Grüße
Bernd
Am 17. Januar 2014 04:36 schrieb Tim Landscheidt
<tim(a)tim-landscheidt.de
:
> Olaf Kosinsky <olaf.kosinsky(a)gmail.com> wrote:
>
>> basierend auf dem Protokoll und der Feststellung über die
Verabschiedung
>> von S1 wird die Änderung beim
Vereinsgericht beantragt. Ich wende
>> mich ausdrücklich gegen die Feststellung, dass der Antrag S1
>> angenommen
wurde,
>> da er in dieser Form überhaupt nicht zur
Abstimmung hätte gestellt
werden
>
dürfen.
> [...]
Aber anscheinend wurde der Antrag S1 ja angenommen. Wenn der
Bundestag ein verfassungswidriges Gesetz verabschiedet, wird ja
auch nicht das Protokoll über die Abstimmung "korri- giert".
Wenn sich Mitglieder durch den Beschluss in ihren Rechten verletzt
sehen, steht ihnen der Gang vor Gericht offen.
Spannender finde ich die Frage, wer momentan das Präsidium bildet.
Es gibt anscheinend sechs Zeugen, die mit ihrer Un- terschrift
bestätigen, dass kein Vorsitzender ordnungsgemäß gewählt wurde. Ist
damit kein Präsidium gewählt und damit noch das alte in Amt und
Würden, oder hat es nur keinen Vor- sitzenden?
Tim
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