Hallo Olaf, Hallo zusammen,
ich habe zwischenzeit mit Oliver Brexl, unserem Vereinsanwalt, gesprochen,
um die Frage mit dem Protokoll zu klären. Hier der Stand:
Laut Satzung (§8 (6)) sind die Beschlüsse der MV in einem Protokoll
niederzulegen. Niemand bezweifelt, dass die MV den Antrag S1 beraten und
beschlossen hat. Auch zweifelt niemand das Abstimmungsergebnis an (also die
Zahl der abgegebenen Stimmen, die Pro und Contra-Stimmen, etc.). Daher ist
das Protokoll so, wie es ist, korrekt und der Einspruch dagegen
unbegründet.
ABER: Natürlich kann vorgetragen werden, dass die Abstimmung zu S1 nicht
satzungsgemäß gewesen sei, d.h. dass gar nicht hätte abgestimmt werden
dürfen bzw. dass das Ergebniss der Abstimmung nicht wirksam sei, weil nicht
satzungsgemäss. Denn natürlich kann auch die MV bzw. können die Briefwähler
nicht wirksam etwas beschließen, was gegen die Satzung verstösst. Wenn
jemand (was Olaf und andere ja tun) davon ausgeht, dass hier ein Verstoss
gegen die Satzung vorliegt, so muss der dafür vorgesehene Weg eingeschlagen
werden. Dieser Weg ist in der Schiedsordnung des Vereins (
http://wikimedia.de/wiki/Schiedsvereinbarung) geregelt.
Ich möchte daher Dich, Olaf, hiermit bitten, Deinen Einspruch
zurückzunehmen. Damit wird das Protokoll wirksam. Und erst wenn das Prokoll
wirksam ist, kannst Du (und / oder andere) den in der Schiedsordnung des
Vereins geregelten Weg einschlagen.
Was ich jetzt nicht habe prüfen lassen ist die Frage, ob der Antrag S1 nach
Meinung von Oliver Brexl satzungsgemäss ist oder nicht. Denn selbst wenn S1
nach heutiger Meinung nicht satzungsgemäß wäre, so kann weder der Vorstand,
noch das Präsidium diese Abstimmung einfach annulieren. Ohne eine
Entscheidung des Schiedsgerichts des Vereins ist die Abstimmung nicht
anfechtbar.
Was ich ebenfalls nicht geklärt habe ist die Frage, wie grundsätzlich mit
der Prüfung eingereichter Anträge umzugehen ist. Ich denke mal, bei
offensichtlich (!!) satzungswiedrigen oder völlig unsinnigen Anträgen hat
das Präsidium die Möglichkeit, diese nicht zuzulassen. Die Satzung sieht
aber keine explizite Prüfung vor; ein Ausschluss eines Antrags (oder z.B.
auch eines Kandidaten für eine Wahl) von der MV kann zu einer Anfechtung
führen. Zu bedenken ist auch, dass das Nicht-Zulassen eines Antrags zu
einer Beschneidung von Mitgliederrechten führen kann.
So lange es also keine Prüfung gibt, die in der Satzung geregelt ist, sind
wir sicher besser beraten, im Zweifelsfalle einen Antrag lieber zur
Abstimmung zu stellen. Möglich wäre dann immer noch ein entsprechender
Hinweis auf die Einschätzung des Präsidiums zu einem solchen Antrag. Und
dann ist es der Weisheit der Mitglieder überlassen, wie sie damit umgehen.
Ich hoffe, das klärt die Situation soweit auf.
Mit freundlichen Grüßen,
Pavel Richter
Vorstand
Wikimedia Deutschland e.V.
Tel.: +49 - 30 - 219 158 260
Twitter: @pavel
Am 16. Januar 2014 13:47 schrieb Olaf Kosinsky <olaf.kosinsky(a)gmail.com>om>:
Hallo Pavel,
Deine Darstellung hat keinen Einfluss auf meinen Einspruch. Ich habe
bereits
während der MV meinen Bedenken betreffend S1 geäußert. Die Bedenken sind
auch im Protokoll vermerkt. Ich bin weiterhin der Meinung, dass Antrag S1
in
der vorliegenden Fassung nicht als Satzungsänderungsantrag zur Abstimmung
gestellt werden können, da die Punkte 1.-4. keine Änderung der Satzung
betreffen.
Ich bleibe daher weiterhin bei meinem Einspruch gegen das Protokoll der MV.
Beste Grüße
Olaf
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: vereinde-l-bounces(a)lists.wikimedia.org
[mailto:vereinde-l-bounces@lists.wikimedia.org] Im Auftrag von Pavel
Richter
Gesendet: Dienstag, 14. Januar 2014 20:05
An: Mailingliste des Wikimedia Deutschland e. V. / mai V.
Betreff: Re: [VereinDE-l] Fehlen des Sitzungsprotokoll der 13. MV
Hallo Olaf,
leider habe ich von Dir nichts mehr gehört. Welchen Einfluß haben meine
Darstellung auf Deinen Einspruch?
Mit freundlichen Grüßen,
Pavel Richter
Vorstand
Wikimedia Deutschland e.V.
Tel.: +49 - 30 - 219 158 260
Twitter: @pavel
Am 5. Januar 2014 15:39 schrieb Pavel Richter <pavel.richter(a)wikimedia.de
:
Hallo Olaf,
Ich möchte kurz zu Deiner Mail Stellung nehmen:
Am 4. Januar 2014 23:35 schrieb Olaf Kosinsky <olaf.kosinsky(a)gmail.com>om>:
Hallo Daniel,
ich habe am 23.12. das Protokoll der MV bekommen, um dies als
Versammlungsleitung zu unterschreiben.
Du hast das Protokoll bereits am 12. Dezember per Mail von Kasia vorab
bekommen, mit der Bitte um Überprüfung.
>
> Am 27.12. habe ich per Mail an Pavel (Vorstand), Nikolaus (Präsidium)
> und Arne (Versammlungsleitung) zwei Probleme geschildert:
>
> 1. In § 8 Abs. (6) der Satzung wird die Unterzeichnung des Protokolls
> geregelt:
> "(6) Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden in einem Protokoll
> innerhalb von zwei Wochen nach der Mitgliederversammlung niedergelegt
> und von dem Vorstand sowie von zwei Mitgliedern des Präsidiums
unterzeichnet."
Die
Mitzeichnung der Versammlungsleitung und der Protokollführer ist
nicht vorgesehen. Bisher ist das Protokoll aber nur von einem
Mitglied des Präsidiums unterschrieben worden.
Das ist richtig - es fehlt tatsächlich eine zweite Unterschrift, danke
für den Hinweis. Diese werden wir vor Veröffentlichung einholen.
2. Bei Top 5 (Zählkommission) werden 2 Mitglieder nur mit dem
WP-Benutzernamen im Protokoll verzeichnet. Meiner Ansicht nach muss
im Protokoll der Klarname erscheinen.
Die Wahlen wurden auf der MV so durchgeführt, kein Anwesender (und
auch nicht die Zählkommission und auch nicht die Versammlungsleitung)
hat diesen Punkt bei den Wahlen bemängelt. Das Protokoll gibt daher
den korrekten Verlauf wieder, und das ist die Aufgabe des Protokolls.
Sollte eine solche Wahl nicht richtig sein, so muss dies von der
nächsten MV korrigiert werden, oder aber jemand erhebt daraufhin
Einspruch gegen die Wahl - das ist aber unabhängig vom Protokoll zu
betrachten.
>
> Ich habe aufgrund der vorgenannten Probleme das Protokoll ohne
> Unterschrift am 27.12. per Post an die Geschäftsstelle geschickt.
>
> Darüber hinaus bin ich der Meinung, dass die Beschlussfassung zu S1
> satzungswidrig ist. Die Punkte 1-4 ändern die Satzung nicht und
> können daher auch nicht in einem Satzungsänderungsantrag beschlossen
> werden. Ich hatte meine Bedenken bereits während der
> Mitgliederversammlung gesagt und gebeten, diese Bedenken in das
> Protokoll aufzunehmen. Aufgrund dieses Punktes lege ich Widerspruch
gegen
das Protokoll ein.
Wo ist hier das Problem? Dass Deine Bedenken nicht im Protokoll
dokumentiert sind? Ich denke, der Punkt, dass diese Form der
Satzungsänderung kontrovers war und von einigen Anwesenden nicht als
konform gesehen wurde, wird im Protokoll deutlich.
Oder bist Du mit der Abstimmung an sich nicht einverstanden? Auch dann
gilt: Das Protokoll gibt den tatsächlichen Verlauf der Diskussion und
der Abstimmung wieder. Die Gültigkeit des Protokolls ist davon nicht
betroffen.
Ich kann also in beiden Fällen keinen Grund
sehen, das Protokoll nicht
auszufertigen.
Beste Grüße
Olaf
P.S. Die Beschlüsse zum Haushalt und die Wahl des Präsidiums sind von
der Ablehnung des Protokolls nicht betroffen.
Viele Grüße,
Pavel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: vereinde-l-bounces(a)lists.wikimedia.org [mailto:
vereinde-l-bounces(a)lists.wikimedia.org] Im Auftrag von DaB.
Gesendet: Samstag, 4. Januar 2014 23:24
An: Nikolas Becker
Cc: Mailingliste des Wikimedia Deutschland e. V. / mailing list of
Wikimedia Deutschland e. V.
Betreff: [VereinDE-l] Fehlen des Sitzungsprotokoll der 13. MV
Sehr geehrter Präsidiums-Vorsitzender,
obwohl nun bereits 5 (fünf!) Wochen seit der 13.
Mitgliederversammlung vergangen sind, liegt mir immer noch kein
Protokoll der MV vor. In genau
1 Woche tritt der Fall auf, dass meine (und die aller anderen
Mitglieder) Widerspruchsmöglichkeit erlischt, bevor ich das Protokoll
überhaupt lesen konnte. Damit tritt genau der Fall ein, den ich durch
meine Satzungsänderung (S2) verhindern wollte (das Präsidium empfahl
die Nichtannahme).
Daher kündige ich hiermit an: Sollte ich bis Mittwoch (8. Januar) 12
Uhr kein Protokoll vorliegen haben, so werde ich dem Protokoll
pauschal WIDERSPRECHEN – ich hoffe das sich dem mindestens 4 weitere
Mitglieder anschließen werden: Dadurch würde das Protokoll nicht in
Kraft treten und
(mMn.) sämtliche Entscheidungen der MV wären hinfällig (darunter der
Haushaltsbeschluss und die Präsidiumswahl).
Kommt endlich in die Puschen!
Mit freundlichen Grüßen
DaB.
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