Hallo,
Am 17.01.2014 15:01, schrieb Henriette Fiebig:
Bewusst oder versehentlich, „getarnt” oder nicht: Die
Anträge werden
doch lange genug vor Fertigstellung der Briefwahlunterlagen in der GS
eingereicht. Warum ist diese Ungültigkeit niemandem aufgefallen?
Wurde das (habe gerade keine Zeit, um es zu prüfen) im Forum
diskutiert? Da werden die Anträge doch vorab vorgestellt.
Das ist richtig. Der Antrag steht mit dem Hinweis „Dieser Antrag ist ein
Entwurf und daher felheraft und unvlständi.“ im Forum. Ich habe dort
auch kommentiert, allerdings nicht über die Unzulässigkeit sondern über
den Punkt der Online-Wahlen. Dem Vorstand (bei dem die Anträge
eingereicht werden) oder spätestens dem Präsidium hätte aber auffallen
müssen, dass der Antrag so ungültig ist.
Wer ist denn überhaupt für die Prüfung der formalen Gültigkeit oder
Korrektheit von Anträgen zuständig? Das Präsidium, der Vorstand,
alle, keiner …?? (Die Frage habe ich mir übrigens analog auch
angesichts der falsch beschrifteten Stimmzettel gestellt)
Laut Satzung §8.3 ist die MV vom Präsidium einzuberufen. Das heißt mMn.
das das Präsidium auch verantwortlich für die Mitgliederversammlung und
deren Anträge ist. Das Präsidium hat übrigens genau für diesen Antrag
gar keine Stellungnahme abgegeben (was mMn. darauf hindeutet, das sie
intern uneinig waren).
Sorry, wenn ich so doofe Fragen stelle, aber irgendwie kommt mir das
alles ziemlich fishy vor … (und ich wüßte nicht mal von welchem Ende
her der Fisch müffelt :/)
Wenn du meine ganz persönliche Meinung hören möchtest: Die AG-Wahlen
wollte gerne einmal Online-Wahlen durchführen lassen, weil die befragten
Mitglieder davon recht begeistert waren (für die Briefwahlen waren sie
zwar fast genauso begeistert aber was solls). Die AG wußte aber, dass
sie das nie so bei der MV durchbekommen würden, weil die MV entweder den
Antrag abändern würde oder ihn gleich ganz ablehnen würde. Also
bedienten sie sich eines Tricks: Sie kombinierten die Online-Wahlen mit
einer populären Satzungsänderung. So war sichergestellt das die MV den
Antrag nicht verändern konnte (z.B. Briefwahl wieder als Alternative
aufnehmen) und das die Zustimmung allgemein groß sein würde (wer will
schon keine Mehr-Mitbestimmung?). Der Plan ging auch auf.
Mit freundlichen Grüßen
DaB.
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