Hallo Pavel,
Am 20.01.2014 09:52, schrieb Pavel Richter:
ich habe zwischenzeit mit Oliver Brexl, unserem
Vereinsanwalt, gesprochen,
um die Frage mit dem Protokoll zu klären. Hier der Stand:
es ist schön, dass euer/dein Anwalt die Meinung des Vorstandes vertritt
– es wäre ja auch schlimm wenn nicht ;-). Neutral ist so eine Aussage
aber natürlich nicht. Laut Satzung (und nur
diese interessiert hier) kann ein Mitglied der Versammlungsleitung
Widerspruch gegen das Protokoll einlegen, wenn er dies für notwendig hält.
Das uns vorliegende Protokoll STROTZT nur so vor Fehlern (falsche
Abstimmungszahlen, falsche Namen, falsche Unterschriften,
satzungswidrige Entscheidungen, falsche Ablaufdarstellungen,
nicht-entfernte Textbausteine etc.pp.), das jeder Widerspruch dagegen
begründet ist. Die Wahrscheinlichkeit das das Amtsgericht es akzeptiert
tendieren eh gegen Null.
Mit freundlichen Grüßen
DaB.
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