Hallo in die Runde,
anlässlich einer Strafanzeige [1] gegen mich und vier weitere Wikipedianer, stellt sich die Frage: Müssen Autorennamen (zumindest wenn ausdrücklich gefordert) direkt in einem Artikel angegeben werden oder dürfen sie entfernt werden, weil die übliche Nennung in der Versionsgeschichte genügt? Ich bin ziemlich sicher, dass in diesem Fall kein Strafverfahren aufgenommen werden wird. Aber es gäbe - andersherum - die Möglichkeit, mit Unterstützung des Vereins eine *negative Feststellungsklage* einzureichen, um die Grundsatzfrage [2] bezüglich der Autorennennung innerhalb der Wikipedia zu klären.
Was meint ihr dazu?
Viele Grüße Martina
[1] http://www.heise.de/newsticker/meldung/Wikipedia-Strafanzeige-wegen-fehlende... [2] http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia%3ASperrpr%C3%BCfung&...
Liebe Martina,
2011/3/8 Martina Nolte kontakt@martina-nolte.de:
Was meint ihr dazu?
ich habe die GFDL oft genug gelesen (so meine ich) und ich sage Dir mach Dir keinen Kopf.
lg
paddy
Hi Paddy,
wie gesagt: Über mein "Schicksal" in dieser Sache mach ich mir keinen Kopp. Die Gelegenheit bietet sich aber an, um eine gerichtliche Bestätigung unserer Praxis zu erwirken.
LG Martina
Am 08.03.2011 23:49, schrieb Patrick-Emil Zörner:
Liebe Martina,
2011/3/8 Martina Noltekontakt@martina-nolte.de:
Was meint ihr dazu?
ich habe die GFDL oft genug gelesen (so meine ich) und ich sage Dir mach Dir keinen Kopf.
lg
paddy
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Liebe Martina,
2011/3/8 Martina Nolte kontakt@martina-nolte.de:
Hi Paddy,
wie gesagt: Über mein "Schicksal" in dieser Sache mach ich mir keinen Kopp.
sorry, ich dachte Du hast da vor ein wenig schiss. Hätte ich auch übrigens! Ich wollte einfach nur ein wenig angst Nehmen.
Die Gelegenheit bietet sich aber an, um eine gerichtliche Bestätigung unserer Praxis zu erwirken.
Was soll das bringen? Wir haben kein [[Fallrecht]]. Worauf willst Du hinaus?
lg
paddy
Hallo nochmal,
nee, ich hab echt keinen Schiss. Ich hab die Anzeige ja über Umwege zugespielt bekommen und kann mir nicht vorstellen, dass ein Staatsanwalt dafür ein Verfahren überhaupt nur eröffnet. Mir geht's auch nicht um einen Gegenschlag. Sondern darum, ein Verfahren zu eröffnen - gerne in Absprache mit Georg Zoche - und so dann doch einen Gerichtsbeschluss zur Frage der erforderlichen Autorenennung innerhalb der Wikipedia zu bekommen. Das gibt's überhaupt nicht und es gibt dazu schon länger durchaus ein paar Fragen. [1]
LG Martina
[1] http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Umfragen/Autorennennung_am_Artikel
Am 08.03.2011 23:59, schrieb Patrick-Emil Zörner:
Liebe Martina,
2011/3/8 Martina Noltekontakt@martina-nolte.de:
Hi Paddy,
wie gesagt: Über mein "Schicksal" in dieser Sache mach ich mir keinen Kopp.
sorry, ich dachte Du hast da vor ein wenig schiss. Hätte ich auch übrigens! Ich wollte einfach nur ein wenig angst Nehmen.
Die Gelegenheit bietet sich aber an, um eine gerichtliche Bestätigung unserer Praxis zu erwirken.
Was soll das bringen? Wir haben kein [[Fallrecht]]. Worauf willst Du hinaus?
lg
paddy
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Liebe Matrtina,
2011/3/9 Martina Nolte kontakt@martina-nolte.de:
Hallo nochmal,
nee, ich hab echt keinen Schiss.
da hast Du echt "Dicke Eier". Vor Gericht bekommst Du lediglich ein Urteil und kein Recht. Aber Respekt!
Ich hab die Anzeige ja über Umwege zugespielt bekommen und kann mir nicht vorstellen, dass ein Staatsanwalt dafür ein Verfahren überhaupt nur eröffnet. Mir geht's auch nicht um einen Gegenschlag. Sondern darum, ein Verfahren zu eröffnen - gerne in Absprache mit Georg Zoche
Troll oder Spinner?
- und so dann doch einen Gerichtsbeschluss zur Frage der erforderlichen Autorenennung innerhalb der Wikipedia zu
bekommen.
OK, der Zoche ist ein Idiot und anhand dessen seiner Idiotie willst Du jetzt einen rechtlichen Beschluss?
lg
paddya
Paddy, wir sind auch hier im Internet. Lass uns bestimmte Wörter in Bezug auf bestimmte Personen besser nicht benutzen. ;-)
Die Sache ist auch nicht ganz so einfach vom Tisch zu fegen, denn durch die Versionslöschungen (wegen mutmaßlicher URV-Anteile) sind die Autorenanteile nicht mehr im Einzelnen exakt erkennbar. Unserer gelebten Rechtsauffassung nach genügt nach der Versionslöschung ein Kommentar "Erstversion stammt von XYZ" in der Versionsgeschichte. Georg aber meint, das reicht nicht, sondern: was genau seine Textanteile sind, sei nur auf seiner Homepage nachzulesen und deshalb müsse die verlinkt werden.
Wenn diese Rechtsauffassung zuträfe, hätten wir in Zukunft jede Menge Selbstdarstellungsspammer am Hals, die bei uns Textmüll abladen und von uns eine prominente Verlinkung ihrer Homepages erzwingen, damit wir uns keinen Vorstrafeneintrag einfangen. Dann könnten wir den Laden dicht machen. Wenn aber diese Rechtsauffassung von einem Gericht eindeutig zurückgewiesen würde, könnten wir am geilsten Online-Lexikon der Welt ganz normal und angstfrei weiterarbeiten.
LG Martina
Am 09.03.2011 00:35, schrieb Patrick-Emil Zörner:
Liebe Matrtina,
2011/3/9 Martina Noltekontakt@martina-nolte.de:
Hallo nochmal,
nee, ich hab echt keinen Schiss.
da hast Du echt "Dicke Eier". Vor Gericht bekommst Du lediglich ein Urteil und kein Recht. Aber Respekt!
Ich hab die Anzeige ja über Umwege zugespielt bekommen und kann mir nicht vorstellen, dass ein Staatsanwalt dafür ein Verfahren überhaupt nur eröffnet. Mir geht's auch nicht um einen Gegenschlag. Sondern darum, ein Verfahren zu eröffnen - gerne in Absprache mit Georg Zoche
Troll oder Spinner?
- und so dann doch einen Gerichtsbeschluss zur Frage der erforderlichen Autorenennung innerhalb der Wikipedia zu
bekommen.
OK, der Zoche ist ein Idiot und anhand dessen seiner Idiotie willst Du jetzt einen rechtlichen Beschluss?
lg
paddya
VereinDE-l mailing list VereinDE-l@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/vereinde-l
Naja, der Möglichkeiten gibt es ja noch mehr. Man kann auch, wie es jetzt bei "Zoches" Artikel ist, nur die Versionen verstecken und die Autoren bleiben weiterhin in der Versionsgeschichte sichtbar. Und bei dem von dir genannten Beispielen, Martina, würde dann wohl der Artikel grundsätzlich gelöscht, um später einmal ganz neu geschrieben zu werden. Die Fragestellung finde ich tatsächlich auch interessant, weiß aber nicht, inwiefern da eine solche Klage weiterhilft.
Alex
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: vereinde-l-bounces@lists.wikimedia.org [mailto:vereinde-l-bounces@lists.wikimedia.org] Im Auftrag von Martina Nolte Gesendet: Mittwoch, 9. März 2011 01:42 An: Mailingliste des Wikimedia Deutschland e. V. / mailing list of Wikimedia Deutschland e. V. Betreff: Re: [VereinDE-l] Musterklage?
Paddy, wir sind auch hier im Internet. Lass uns bestimmte Wörter in Bezug auf bestimmte Personen besser nicht benutzen. ;-)
Die Sache ist auch nicht ganz so einfach vom Tisch zu fegen, denn durch die Versionslöschungen (wegen mutmaßlicher URV-Anteile) sind die Autorenanteile nicht mehr im Einzelnen exakt erkennbar. Unserer gelebten Rechtsauffassung nach genügt nach der Versionslöschung ein Kommentar "Erstversion stammt von XYZ" in der Versionsgeschichte. Georg aber meint, das reicht nicht, sondern: was genau seine Textanteile sind, sei nur auf seiner Homepage nachzulesen und deshalb müsse die verlinkt werden.
Wenn diese Rechtsauffassung zuträfe, hätten wir in Zukunft jede Menge Selbstdarstellungsspammer am Hals, die bei uns Textmüll abladen und von uns eine prominente Verlinkung ihrer Homepages erzwingen, damit wir uns keinen Vorstrafeneintrag einfangen. Dann könnten wir den Laden dicht machen. Wenn aber diese Rechtsauffassung von einem Gericht eindeutig zurückgewiesen würde, könnten wir am geilsten Online-Lexikon der Welt ganz normal und angstfrei weiterarbeiten.
LG Martina
Am 09.03.2011 00:35, schrieb Patrick-Emil Zörner:
Liebe Matrtina,
2011/3/9 Martina Noltekontakt@martina-nolte.de:
Hallo nochmal,
nee, ich hab echt keinen Schiss.
da hast Du echt "Dicke Eier". Vor Gericht bekommst Du lediglich ein Urteil und kein Recht. Aber Respekt!
Ich hab die Anzeige ja über Umwege zugespielt bekommen und kann mir nicht
vorstellen, dass ein Staatsanwalt
dafür ein Verfahren überhaupt nur eröffnet. Mir geht's auch nicht um
einen Gegenschlag. Sondern darum, ein Verfahren zu eröffnen - gerne in
Absprache mit Georg Zoche
Troll oder Spinner?
- und so dann doch einen Gerichtsbeschluss zur Frage der erforderlichen
Autorenennung innerhalb der Wikipedia zu
bekommen.
OK, der Zoche ist ein Idiot und anhand dessen seiner Idiotie willst Du jetzt einen rechtlichen Beschluss?
lg
paddya
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Moin,
ich stehe hier wohl ebenfalls ein wenig auf der Leitung: Welches real existierende Problem sollte mit einer solchen Referenzklage gelöst werden?
Wir haben eine funktionierende Praxis des Artikelschreibens, bei der die Autoren eines Artikels in der Versionsgeschichte benannt werden und technisch direkt den jeweiligen Teilbeiträgen zugeordnet werden können. Die einzige Ausnahme hiervon besteht bei Versionslöschungen, die jedoch quantitativ kein wirkliches Problem darstellen sollten. Wir haben zudem eine sicher noch ausbaufähige Zitier- und Belegpraxis, die sich innerhalb der Autorenschaft durch die Praxis entwickelt - beides sind funktionierende Systeme.
Nun haben wir hier einen Einzelfall, bei dem ein Autor unter GFDL einen Text in die Wikipedia gestellt hat, den er zugleich parallel in einem Buch veröffentlicht hat. Von diesem Text sind - nach GFDL-konformer Überarbeitung - noch Fragmente vorhanden ... so what? Es gibt da doch nur drei Lösungen: (1) Die Überarbeitung wird fortgesetzt bis auch die Fragmente nicht mehr vorhanden sind, (2) der Artikel bleibt in der aktuellen Form mit der Entstehungsgeschichte bestehen oder (3) man schätzt die Fragmente qualitativ und gibt eine Referenz an (belegt also nachträglich die eigentlich mal unbelegt eingestellten Textelemente) - alle drei Optionen sind machbar, keine davon bedarf einer rechtlichen Prüfung.
Also: Was habe ich übersehen, Welches real existierende Problem sollte mit einer solchen Referenzklage gelöst werden?
Gruß, Achim
-------- Original-Nachricht --------
Datum: Wed, 9 Mar 2011 11:17:13 +0100 Von: "Alexander Juhrich" a.juhrich@gmx.de An: "'Mailingliste des Wikimedia Deutschland e. V. / mailing list of Wikimedia Deutschland e. V.'" vereinde-l@lists.wikimedia.org Betreff: Re: [VereinDE-l] Musterklage?
Naja, der Möglichkeiten gibt es ja noch mehr. Man kann auch, wie es jetzt bei "Zoches" Artikel ist, nur die Versionen verstecken und die Autoren bleiben weiterhin in der Versionsgeschichte sichtbar. Und bei dem von dir genannten Beispielen, Martina, würde dann wohl der Artikel grundsätzlich gelöscht, um später einmal ganz neu geschrieben zu werden. Die Fragestellung finde ich tatsächlich auch interessant, weiß aber nicht, inwiefern da eine solche Klage weiterhilft.
Alex
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: vereinde-l-bounces@lists.wikimedia.org [mailto:vereinde-l-bounces@lists.wikimedia.org] Im Auftrag von Martina Nolte Gesendet: Mittwoch, 9. März 2011 01:42 An: Mailingliste des Wikimedia Deutschland e. V. / mailing list of Wikimedia Deutschland e. V. Betreff: Re: [VereinDE-l] Musterklage?
Paddy, wir sind auch hier im Internet. Lass uns bestimmte Wörter in Bezug auf bestimmte Personen besser nicht benutzen. ;-)
Die Sache ist auch nicht ganz so einfach vom Tisch zu fegen, denn durch die Versionslöschungen (wegen mutmaßlicher URV-Anteile) sind die Autorenanteile nicht mehr im Einzelnen exakt erkennbar. Unserer gelebten Rechtsauffassung nach genügt nach der Versionslöschung ein Kommentar "Erstversion stammt von XYZ" in der Versionsgeschichte. Georg aber meint, das reicht nicht, sondern: was genau seine Textanteile sind, sei nur auf seiner Homepage nachzulesen und deshalb müsse die verlinkt werden.
Wenn diese Rechtsauffassung zuträfe, hätten wir in Zukunft jede Menge Selbstdarstellungsspammer am Hals, die bei uns Textmüll abladen und von uns eine prominente Verlinkung ihrer Homepages erzwingen, damit wir uns keinen Vorstrafeneintrag einfangen. Dann könnten wir den Laden dicht machen. Wenn aber diese Rechtsauffassung von einem Gericht eindeutig zurückgewiesen würde, könnten wir am geilsten Online-Lexikon der Welt ganz normal und angstfrei weiterarbeiten.
LG Martina
Am 09.03.2011 00:35, schrieb Patrick-Emil Zörner:
Liebe Matrtina,
2011/3/9 Martina Noltekontakt@martina-nolte.de:
Hallo nochmal,
nee, ich hab echt keinen Schiss.
da hast Du echt "Dicke Eier". Vor Gericht bekommst Du lediglich ein Urteil und kein Recht. Aber Respekt!
Ich hab die Anzeige ja über Umwege zugespielt bekommen und kann mir
nicht vorstellen, dass ein Staatsanwalt
dafür ein Verfahren überhaupt nur eröffnet. Mir geht's auch nicht um
einen Gegenschlag. Sondern darum, ein Verfahren zu eröffnen - gerne in
Absprache mit Georg Zoche
Troll oder Spinner?
- und so dann doch einen Gerichtsbeschluss zur Frage der
erforderlichen Autorenennung innerhalb der Wikipedia zu
bekommen.
OK, der Zoche ist ein Idiot und anhand dessen seiner Idiotie willst Du jetzt einen rechtlichen Beschluss?
lg
paddya
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Ahoj Martina,
2011/3/9 Martina Nolte kontakt@martina-nolte.de:
Paddy, wir sind auch hier im Internet. Lass uns bestimmte Wörter in Bezug auf bestimmte Personen besser nicht benutzen. ;-)
ich weiß es doch eh besser bin aber unverbesserlich in der Hinsicht ;-) Dennoch Danke, denn Du hast Recht!
Die Sache ist auch nicht ganz so einfach vom Tisch zu fegen, denn durch die Versionslöschungen (wegen mutmaßlicher URV-Anteile) sind die Autorenanteile nicht mehr im Einzelnen exakt erkennbar. Unserer gelebten Rechtsauffassung nach genügt nach der Versionslöschung ein Kommentar "Erstversion stammt von XYZ" in der Versionsgeschichte. Georg aber meint, das reicht nicht, sondern: was genau seine Textanteile sind, sei nur auf seiner Homepage nachzulesen und deshalb müsse die verlinkt werden.
Doch ist sie. Das Projekt und die Gemeinschaft spricht eine klare Sprache und das zieht sich hinweg durch die Geschichte wie ein roter Faden:
WP ist nicht kommerziell und hat sämtliche Angebote von allen abgelehnt, welche Finanzierungskonzepte oder Hilfe außer Spenden angeboten haben.
Umgekehrt wird nun verlangt, dass er sich selbst und sein Buch fördern will und das über dieses Projekt. Sein Beitrag ist gering und offenbar auch nicht aus dem Interesse entstanden an einer freien Enzyklopädie mitzuarbeiten. Eher möchte er sich selbst und sein Buch darstellen.
Er Argumentiert mir einer schlechten Lizenz, die bis heute niemand verstanden hat, auch wenn er ausgezeichnete Englisch und Jura Kenntnisse hat und das Ding unzählige male gelesen hat. Wie nennt man diesen Trick?
Wenn diese Rechtsauffassung zuträfe, hätten wir in Zukunft jede Menge Selbstdarstellungsspammer am Hals, die bei uns Textmüll abladen und von uns eine prominente Verlinkung ihrer Homepages erzwingen, damit wir uns keinen Vorstrafeneintrag einfangen.
Genau.
Dann könnten wir den Laden dicht machen.
Nö.
Wenn aber diese Rechtsauffassung von einem Gericht eindeutig zurückgewiesen würde, könnten wir am geilsten Online-Lexikon der Welt ganz normal und angstfrei weiterarbeiten.
Nö, wir haben immer noch kein [[Fallrecht]]. Aber dieser Fall ist m.E. relativ trivial. Aber was soll man damit überhaupt erreichen?
lg
paddy
Hallo nochmal,
Am 09.03.2011 22:04, schrieb Patrick-Emil Zörner:
Aber was soll man damit überhaupt erreichen?
Wir selbst sind uns innerhalb des Projektes nicht wirklich einig, ob die Autorenennung via Versionsgeschichte (anstelle einer Autorenleiste am Ende jedes Artikels) genügt; ganz besonders nach Versionslöschungen sind die früheren Autoren nicht mehr wirklich nachvollziehbar. Diese Unklarheit wird an Nachnutzer weitergereicht. Und wenn die Frage problematisiert wird, heißt es: dann soll jemand klagen und es wird dazu richterliche Entscheidungen geben. Vorher müssen wir an unserer Praxis nichts ändern.
Meine Idee war: Da die Strafanzeige erfolglos bleiben wird, vermutlich nicht mal ein Ermittlungsverfahren eröffnet oder aber wegen Belanglosigkeit gleich wieder eingestellt wird, wäre die negative Feststellungsklage ein gangbarerer Weg, wie das Kernthema der Anzeige zu einer Klärung kommen könnte.
Ich bin da aber leidenschaftslos und wollte eure Meinungen dazu hören. Wir müssen kein Gerichtsverfahren herausfordern und können abwarten, ob Gerog Zoche oder der Trittbrettfahrer, der sich in der Taz (online) drangehängt hat, nach dem gescheitertem Strafverfahren den zivilrechtlichen Weg beschreitet und aktiv Klage gegen Wikipedia-Autoren erhebt. Ich gehe davon aus, dass die betroffenen Wikipedianer von der Foundation oder WMDE Rückendeckung bekämen.
Viele Grüße Martina
Ahoj,
2011/3/10 Martina Nolte kontakt@martina-nolte.de:
Am 09.03.2011 22:04, schrieb Patrick-Emil Zörner:
Aber was soll man damit überhaupt erreichen?
Wir selbst sind uns innerhalb des Projektes nicht wirklich einig, ob die Autorenennung via Versionsgeschichte (anstelle einer Autorenleiste am Ende jedes Artikels) genügt; ganz besonders nach Versionslöschungen sind die früheren Autoren nicht mehr wirklich nachvollziehbar. Diese Unklarheit wird an Nachnutzer weitergereicht. Und wenn die Frage problematisiert wird, heißt es: dann soll jemand klagen und es wird dazu richterliche Entscheidungen geben. Vorher müssen wir an unserer Praxis nichts ändern.
Die GFDL schreibt was von Section History. Betrachtet man die WP Datenbank als Dokument, so wäre eine Section eine Datenbanktabelle. Für mich scheint es so wie es ist plausibel.
Zu Versionslöschung sagt GFDL 4 I: „Preserve the section Entitled "History"“. Das spricht zunächst gegen sämtliche Versionslöschungen, wäre aber dennoch bei Verstößen gegen die GFDL selber und anderes geltendes Recht aus meiner Sicht wiederum völlig in Ordnung. Müsste halt triftige Gründe haben.
Meine Idee war: Da die Strafanzeige erfolglos bleiben wird, vermutlich nicht mal ein Ermittlungsverfahren eröffnet oder aber wegen Belanglosigkeit gleich wieder eingestellt wird, wäre die negative Feststellungsklage ein gangbarerer Weg, wie das Kernthema der Anzeige zu einer Klärung kommen könnte.
Wie sehr rechtlich bindend ist das?
Ich bin da aber leidenschaftslos und wollte eure Meinungen dazu hören. Wir müssen kein Gerichtsverfahren herausfordern und können abwarten, ob Gerog Zoche oder der Trittbrettfahrer, der sich in der Taz (online) drangehängt hat, nach dem gescheitertem Strafverfahren den zivilrechtlichen Weg beschreitet und aktiv Klage gegen Wikipedia-Autoren erhebt. Ich gehe davon aus, dass die betroffenen Wikipedianer von der Foundation oder WMDE Rückendeckung bekämen.
Und wo landet eine solche Klage? Ich meine selbst wenn sie die Berufungen voll ausschöpfen kommt das nicht mal zum OLG. Täusche ich mich? Wenn ich richtig liege, dann hätten wir auch hier keine Rechtssicherheit erlangt.
Also ich bleibe dabei das ist aus meiner Sicht alles wenig erfolgversprechend und auch nicht die Mühe wert.
mfg
paddy
Hallo zusammen,
jetzt klinke ich mich auch mal rein.
Ich bin da aber leidenschaftslos und wollte eure Meinungen dazu hören. Wir müssen kein Gerichtsverfahren herausfordern und können abwarten, ob Gerog Zoche oder der Trittbrettfahrer, der sich in der Taz (online) drangehängt hat, nach dem gescheitertem Strafverfahren den zivilrechtlichen Weg beschreitet und aktiv Klage gegen Wikipedia-Autoren erhebt. Ich gehe davon aus, dass die betroffenen Wikipedianer von der Foundation oder WMDE Rückendeckung bekämen.
Und wo landet eine solche Klage? Ich meine selbst wenn sie die Berufungen voll ausschöpfen kommt das nicht mal zum OLG. Täusche ich mich? Wenn ich richtig liege, dann hätten wir auch hier keine Rechtssicherheit erlangt.
Die Sache ließe sich bei Zulassung der Berufung durch das Amtsgericht zum Landgericht treiben und bei Zulassung der Revision auch bis zum Bundesgerichtshof. Die Frage ist allerdings ob die Amts- und Landrichter verstehen, dass dies ein Fall grundsätzlicher Bedeutung ist, weshalb der Weg für die nächste Instanz offen gemacht werden muss. Da habe ich bei einigen der hiesigen Richter so meine Zweifel.
Schafft man es nicht, dass zum Bundesgerichtshof zu treiben, wäre das Verfahren in der Tat fast für die Katz. Bei einem neuen Verfahren sagt der Amtsrichter im nächsten Ort, dass er das ganz anders sieht.
Ich fände, dass es einen Versuch wert wäre, dass auf dem von Martina gezeigten Weg zu klären, wenn hier das Strafverfahren nicht zu einer sinnvollen Klärung (z.B. gut begründete Einstellungsverfügung oder gut begründete Ablehnung der Einleitung vom Ermittlungsverfahren). So könnte in der Tat geklärt werden, dass (oder ob) die Nennung in der Versionshistorie als Autorennachweis ausreicht (was ich eindeutig bejahe).
Viele Grüße aus der Residenz des Rechts
Thomas
Liebe Martina,
Mein Tip ist: Wir sollten von Wikimedia aus jenen Wikipedianern, die sich da mit der Klage bedroht sehen, den Rücken stärken: Rollt was auf sie zu, dann wird der Verein sie schützen. Letztlich glaube ich indes nicht, dass die Polizei da so einfach ein Verfahren einleitet, dazu ist der Fall zu hanebüchen.
Die prinzipielle Regelung müssen wir uns selbst setzen und bei Bedarf dann juristisch verteidigen. Grundsätzlich mag man darüber, wie wir Autorschaft in WP handhaben neu nachdenken. Unsere Versionsgeschichten sind für Normal-User kaum noch verständlich. In Artikeln, an denen ich tiefer arbeitete, kann ich die Probleme benennen: Roman, da muss man schon lange zurückgehen, um einen substantiellen Edit von mir zu finden. Erst wer die Statistik-tools benutzt erhält da ein klareres Bild.
Andererseits helfen diese Tools dann doch nicht immer weiter. Der gegenwärtige Aufklärungsartikel basiert auf einem blank, den ich im Sommer schaltete. Von den Namen, die vordem editierten, und die alle in der History stehen, ist nicht eine Zeile mehr darin. Effektiv ist es sehr schwirig, bei uns zu erfahren, wer was machte - da muss man schon Edits durchpfriemeln. Wir entschieden uns, dass Autorschaft nicht wichtig (und mir gefällt das) ist - ein Problem indes für Wissenschaftler, die wir gewinnen wollen. In alledem ist dicke Diskussionsbedarf, den wir vor einer Gerichtsstreitsache für uns mal mit mher Optionen ansprechen sollten.
Gruß, Olaf
Martina Nolte schrieb:
Hallo nochmal,
Am 09.03.2011 22:04, schrieb Patrick-Emil Zörner:
Aber was soll man damit überhaupt erreichen?
Wir selbst sind uns innerhalb des Projektes nicht wirklich einig, ob die Autorenennung via Versionsgeschichte (anstelle einer Autorenleiste am Ende jedes Artikels) genügt; ganz besonders nach Versionslöschungen sind die früheren Autoren nicht mehr wirklich nachvollziehbar. Diese Unklarheit wird an Nachnutzer weitergereicht. Und wenn die Frage problematisiert wird, heißt es: dann soll jemand klagen und es wird dazu richterliche Entscheidungen geben. Vorher müssen wir an unserer Praxis nichts ändern.
Meine Idee war: Da die Strafanzeige erfolglos bleiben wird, vermutlich nicht mal ein Ermittlungsverfahren eröffnet oder aber wegen Belanglosigkeit gleich wieder eingestellt wird, wäre die negative Feststellungsklage ein gangbarerer Weg, wie das Kernthema der Anzeige zu einer Klärung kommen könnte.
Ich bin da aber leidenschaftslos und wollte eure Meinungen dazu hören. Wir müssen kein Gerichtsverfahren herausfordern und können abwarten, ob Gerog Zoche oder der Trittbrettfahrer, der sich in der Taz (online) drangehängt hat, nach dem gescheitertem Strafverfahren den zivilrechtlichen Weg beschreitet und aktiv Klage gegen Wikipedia-Autoren erhebt. Ich gehe davon aus, dass die betroffenen Wikipedianer von der Foundation oder WMDE Rückendeckung bekämen.
Viele Grüße Martina
VereinDE-l mailing list VereinDE-l@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/vereinde-l
Am 10.03.2011 22:36, schrieb Olaf Simons:
Mein Tip ist: Wir sollten von Wikimedia aus jenen Wikipedianern, die sich da mit der Klage bedroht sehen, den Rücken stärken: Rollt was auf sie zu, dann wird der Verein sie schützen. Letztlich glaube ich indes nicht, dass die Polizei da so einfach ein Verfahren einleitet, dazu ist der Fall zu hanebüchen.
Klingt gut, nur sollte nicht Wikimedia zur kostenlosen Rechtsschutzversicherung im Rahmen des Urheberrechtsschutzes etc. verkommen.
Andererseits helfen diese Tools dann doch nicht immer weiter. Der gegenwärtige Aufklärungsartikel basiert auf einem blank, den ich im Sommer schaltete. Von den Namen, die vordem editierten, und die alle in der History stehen, ist nicht eine Zeile mehr darin. Effektiv ist es sehr schwirig, bei uns zu erfahren, wer was machte - da muss man schon Edits durchpfriemeln. Wir entschieden uns, dass Autorschaft nicht wichtig (und mir gefällt das) ist - ein Problem indes für Wissenschaftler, die wir gewinnen wollen. In alledem ist dicke Diskussionsbedarf, den wir vor einer Gerichtsstreitsache für uns mal mit mher Optionen ansprechen sollten.
Ob man sich bewusst entschieden hat, das Autorenschaft nicht wichtig ist, bezweifle ich. Als die Wikipedia ins Leben gerufen wurde gab es außer der GFDL keine andere freie Lizenz und die Wikisoftware war so wie sie war und da kam es vor allem darauf an, dass sie für die Enzyklopädieerstellung funktioniert. Die Ermittlung der Autorenbeiträge hat damals noch niemand als prioritär angesehen. Aber seit WP-Artikel auf die verschiedensten Varianten weitergenutzt werden (z.B. Pediapress) gewinnt die Autorenermittlung immer mehr an Bedeutung.
Gruß Liesel
Liesel schrieb:
Ob man sich bewusst entschieden hat, das Autorenschaft nicht wichtig ist, bezweifle ich. Als die Wikipedia ins Leben gerufen wurde gab es außer der GFDL keine andere freie Lizenz und die Wikisoftware war so wie sie war und da kam es vor allem darauf an, dass sie für die Enzyklopädieerstellung funktioniert. Die Ermittlung der Autorenbeiträge hat damals noch niemand als prioritär angesehen. Aber seit WP-Artikel auf die verschiedensten Varianten weitergenutzt werden (z.B. Pediapress) gewinnt die Autorenermittlung immer mehr an Bedeutung.
Dem stimme ich zu. Mein Eindruck ist im selben Moment, dass wir in Wikipedia nachträglich keine intensivere Autorschaft mehr einführen werden. Gegenüber allem Bestehenden wäre es extrem unfair, bei neuen Artikeln so etwas wir nominelle und explizit gelistete Autoren einzuführen. Wikipedia wird kollaborativ anonym bleiben - man wird eher nachdenken müssen, ob man zusätzlich eine Plattform für wissenschaftliche Artikel aufbaut. Diese werden Publication-Dates brauchen und Finaltexte (beides wichtig für die wissenschaftliche Publikation: die davon lebt, dass ich feststellen kann: das behauptete Forscher x 2011, und damit lebt und fällt er in der weiteren Fachdebatte). Der autorisierte Artikel sollte zudem POV sein und original Research. (Alles andere ist für Wissenschaftler uninteressant - ich schlage mich erst mit eigenen fachlichen Perspektiven wirklich edel - NPOV tötet den Wissenschaftler, ist allenfalls für Handbücher ok). Solche Autorschaft sollten wir nur auf einer neuen Plattform einführen, und aus WP strikt herauslassen.
Manchmal denke ich mir indes, wir könnten WP Artikel ganz anders autorisieren, indem wir bei solchen, die von einem Hauptautor oder Kollektiv betreut werden auf der Disku oben einen Block mit den in diesem Sinne Verantwortlichen samt Kontaktwegen haben. (Problem hier: Unangenehm wäre es, wenn da komplex entstandene Artikel gehijackt würden von Leuten, die sich nachträglich als Hauptverantwortliche anpreisen...) Indes mag es eben für manchen Artikel sprechen, dass der von interessanten Leuten fortgeschrieben wird. Die Namen bilden sozusagen eine Redaktion, die für Qualität steht. Wir hatten lange so etwas mit dem Verweis auf Portale als Verantwortliche. (Ob das klug gedacht ist weiß ich gerade nicht - so spät sollte ich längst aus dem Büro sein.)
Gruß, Olaf
Am 11.03.2011 01:28, schrieb Olaf Simons:
Liesel schrieb:
Ob man sich bewusst entschieden hat, das Autorenschaft nicht wichtig ist, bezweifle ich. Als die Wikipedia ins Leben gerufen wurde gab es außer der GFDL keine andere freie Lizenz und die Wikisoftware war so wie sie war und da kam es vor allem darauf an, dass sie für die Enzyklopädieerstellung funktioniert. Die Ermittlung der Autorenbeiträge hat damals noch niemand als prioritär angesehen. Aber seit WP-Artikel auf die verschiedensten Varianten weitergenutzt werden (z.B. Pediapress) gewinnt die Autorenermittlung immer mehr an Bedeutung.
Dem stimme ich zu. Mein Eindruck ist im selben Moment, dass wir in Wikipedia nachträglich keine intensivere Autorschaft mehr einführen werden. Gegenüber allem Bestehenden wäre es extrem unfair, bei neuen Artikeln so etwas wir nominelle und explizit gelistete Autoren einzuführen.
Naja, wenn man das ordentlich anpackt, dann kann man das auch mit allen bestehen Artikel praktizieren. Im Laufe der Zeit werden die Anteile Einzelner an einem Artikel sinken. Wer heute 90% Anteile an einem Artikel hat, wird vielleicht in 5 Jahren nur noch 75 % haben.
Wikipedia wird kollaborativ anonym bleiben - man wird eher nachdenken müssen, ob man zusätzlich eine Plattform für wissenschaftliche Artikel aufbaut. Diese werden Publication-Dates brauchen und Finaltexte (beides wichtig für die wissenschaftliche Publikation: die davon lebt, dass ich feststellen kann: das behauptete Forscher x 2011, und damit lebt und fällt er in der weiteren Fachdebatte). Der autorisierte Artikel sollte zudem POV sein und original Research. (Alles andere ist für Wissenschaftler uninteressant - ich schlage mich erst mit eigenen fachlichen Perspektiven wirklich edel
- NPOV tötet den Wissenschaftler, ist allenfalls für Handbücher ok).
Solche Autorschaft sollten wir nur auf einer neuen Plattform einführen, und aus WP strikt herauslassen.
Für so etwas wäre Wikisource geeignet. Nur hat sich dieses Projekt vor allem zu einem Sammelpunkt antiquarischer Schriften entwickelt, die transkripiert werden.
Manchmal denke ich mir indes, wir könnten WP Artikel ganz anders autorisieren, indem wir bei solchen, die von einem Hauptautor oder Kollektiv betreut werden auf der Disku oben einen Block mit den in diesem Sinne Verantwortlichen samt Kontaktwegen haben. (Problem hier: Unangenehm wäre es, wenn da komplex entstandene Artikel gehijackt würden von Leuten, die sich nachträglich als Hauptverantwortliche anpreisen...) Indes mag es eben für manchen Artikel sprechen, dass der von interessanten Leuten fortgeschrieben wird. Die Namen bilden sozusagen eine Redaktion, die für Qualität steht. Wir hatten lange so etwas mit dem Verweis auf Portale als Verantwortliche. (Ob das klug gedacht ist weiß ich gerade nicht - so spät sollte ich längst aus dem Büro sein.)
Hier sehe ich die Gefahr des Besitzdenkens über einzelne Artikel durch einzelne Personen oder Personengruppen. Dies führt meiner Meinung eher zu einer Stagnation als zu einer Weiterentwicklung der Artikel.
Gruß Liesel
Am 09.03.2011 00:35, schrieb Patrick-Emil Zörner:
OK, der Zoche ist ein Idiot und anhand dessen seiner Idiotie willst Du jetzt einen rechtlichen Beschluss?
lg
paddya
lb Patrick,
ich halte diese Injurie für vollkommen unnötig. Und auch der Sache nicht angemessen.
Jedes Urteil (falls es überhaupt dazu kommt) hilft in diesem Fall.
Es wird sich als mögliches Ergebnis herausstellen, ob es ausreichend ist, dass der Autor - in diesem Fall mit vollem Namen - in der Versionshistorie aufscheint. Damit wäre auch die Nennung erfüllt. Aus meiner Sicht, wenn auch etwas holprig und auch über Umwege.
Es kann aber auch sein, dass ein Gericht erkennt, dass, wenn ein Autor selbst aus seinem Buch zitiert und dieses Zitat dann in einem Artikel aufscheint, dieses integraler Bestandteil einer Artikelerweiterung sein muss. ZB als Referenzangabe.
Und ich denke, um das geht es auch dem Herrn Zoche. Die Frage die sich dabei ja aus meiner Sicht stellt ist, ob ein anderer Autor beliebig diesen Zusammenhang (Artikeltext/Referenz) trennen kann und er nicht dadurch in ein Urheberrecht eingreift. Auch wenn man die GDFL gut durchgelesen hat, ist das nicht ausgeschlossen.
Denn ein Gericht wird sich sicherlich mit der Frage beschäftigen, ob es nicht dadurch möglich wäre, einen Eintrag eines Benutzers soweit zu verändern, dass es - unter Beibehaltung des vom Autor eingestellten Textes - zu einer Erweiterung kommt, welches den Sinn und die Arbeit des Autors soweit verfälscht, dass der ursprüngliche Text sinnentfremdet und eindeutig nicht im Sinne des Autors verstanden werden kann. Was dann ein Problem sein kann, wenn der Autor eindeutig identifizierbar ist und dessen Arbeit ihm auch eindeutig zuordnebar ist. Nicht so bei einem Nick.
Damit käme es zu einer Kollission von GDFL und Urheberrecht, bei dem mit Sicherheit das Urheberrecht obsiegt. Denn, das ist mit Sicherheit stärker als ein durch GDFL abgetretenes Nutzungsrecht.
Aber nur in dem Zusammenhang, wie ich es gerade beschrieben habe.
Ansonsten sehe ich es in diesem Fall auch als etwas merkwürdig, warum hier einige Leute hergegangen sind, und die Referenz gelöscht haben. Mir kommt das eher vor, dass da ein paar Leute gedacht haben (vielleicht ist es auch so) der Zoche möchte nur sein Buch bewerben. Und wie da einige von uns reagieren - speziell dann, wenn sich einer dagegen wehrt - das kennt man ja zur Genüge.
Allein die - nur als Trotz- und Machtreaktion von DaB. - Sperrung des Zoche gehört schon in diese Kategorie, denn hier wird offenbar mit vielerlei Maß gemessen. Auch mir wurde schon mit rechtlichen Schritten gedroht - vor und in einem Schiedsgerichtsverfahren - damals habe ich mich auf die en:WP-Regel berufen, was jedoch abgelehnt wurde, diese anzuwenden.
Aber beim Zoche gilt sie dann doch. Und zwar nur für eine Person.
Die Sache ist für mich insgesamt unsauberer als sie hier diskutiert wird.
h.
, den er eingestellt hat, nur durch seinen Verweis auf die Quelle (sein Buch) als vollständig erkannt wird und ob er ein Recht auf vollständige Nennung hat, um das Urheberrecht auf seinen, von ihm eingestellten Teil
h
VereinDE-l mailing list VereinDE-l@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/vereinde-l
Am 09.03.11 17:57, schrieb Hubert:
Jedes Urteil (falls es überhaupt dazu kommt) hilft in diesem Fall.
Dazu nur der Gedanke, daß es auch gut und manchmal sogar besser sein kann, eine Verrechtlichung nicht unbedingt anzustreben... ich schließe mich Achims Meinung an: http://permalink.gmane.org/gmane.science.linguistics.wikipedia.verein/4401
Jürgen.
On Wed, 09 Mar 2011 21:39:52 +0100, Juergen Fenn juergen.fenn@gmx.de wrote:
Am 09.03.11 17:57, schrieb Hubert:
Jedes Urteil (falls es überhaupt dazu kommt) hilft in diesem Fall.
Dazu nur der Gedanke, daß es auch gut und manchmal sogar besser sein kann, eine Verrechtlichung nicht unbedingt anzustreben...
Eventuelle "Verrechtlichungen" erfolgen in Deutschland durch den Gesetzgeber, nicht durch Gerichtsurteile oder -prozesse; Gerichte setzen in Deutschland kein neues Recht, sie interpretieren bloss sowieso bestehendes Recht. Urteile können so zur Rechtssicherheit beitragen. Ob das im diesem Fall zutreffen würde, entzieht sich meiner Kenntnis.
Thomas/fossa
Am 09.03.11 22:53, schrieb Thomas Koenig:
Dazu nur der Gedanke, daß es auch gut und manchmal sogar besser sein kann, eine Verrechtlichung nicht unbedingt anzustreben...
Eventuelle "Verrechtlichungen" erfolgen in Deutschland durch den Gesetzgeber, nicht durch Gerichtsurteile oder -prozesse; Gerichte setzen in Deutschland kein neues Recht, sie interpretieren bloss sowieso bestehendes Recht.
Die Rechtssoziologen und auch die Rechtstheorie sehen das gemeinhin anders. Selbstverständlich gibt es Richterrecht und auch eine richterliche Rechtsfortbildung, teilweise sogar "contra legem". Verrechtlichung meint aber etwas anderes, nämlich daß soziale Konflikte mit den Mitteln des Rechts verarbeitet werden, also unter Bezugnahme auf dieses besondere soziale Normensystem (im Extremfall: *nur* auf dieses). Und dazu gehört selbstverständlich auch die Streitentscheidung durch die Gerichte. Ich würde aber gerne beim konkreten Fall bleiben:
Urteile können so zur Rechtssicherheit beitragen. Ob das im diesem Fall zutreffen würde, entzieht sich meiner Kenntnis.
Ob das die Folge wäre, kann niemand vorhersehen, und das gilt nicht nur in diesem Fall, sondern für jeden denkbaren, denn das Urteil, das dabei herauskäme, kennt man ja immer erst, nachdem es verkündet worden ist... Die Verrechtlichung ist deshalb Segen und Fluch zugleich für die modernen Gesellschaften, in denen es sie gibt.
Jürgen.
On Wed, 09 Mar 2011 23:26:02 +0100, Juergen Fenn juergen.fenn@gmx.de wrote:
Am 09.03.11 22:53, schrieb Thomas Koenig:
Dazu nur der Gedanke, daß es auch gut und manchmal sogar besser sein kann, eine Verrechtlichung nicht unbedingt anzustreben...
Eventuelle "Verrechtlichungen" erfolgen in Deutschland durch den Gesetzgeber, nicht durch Gerichtsurteile oder -prozesse; Gerichte setzen in Deutschland kein neues Recht, sie interpretieren bloss sowieso bestehendes Recht.
Die Rechtssoziologen und auch die Rechtstheorie sehen das gemeinhin anders. Selbstverständlich gibt es Richterrecht und auch eine richterliche Rechtsfortbildung, teilweise sogar "contra legem". Verrechtlichung meint aber etwas anderes, nämlich daß soziale Konflikte mit den Mitteln des Rechts verarbeitet werden, also unter Bezugnahme auf dieses besondere soziale Normensystem (im Extremfall: *nur* auf dieses). Und dazu gehört selbstverständlich auch die Streitentscheidung durch die Gerichte. Ich würde aber gerne beim konkreten Fall bleiben:
Urteile können so zur Rechtssicherheit beitragen. Ob das im diesem Fall zutreffen würde, entzieht sich meiner Kenntnis.
Ob das die Folge wäre, kann niemand vorhersehen, und das gilt nicht nur in diesem Fall, sondern für jeden denkbaren, denn das Urteil, das dabei herauskäme, kennt man ja immer erst, nachdem es verkündet worden ist... Die Verrechtlichung ist deshalb Segen und Fluch zugleich für die modernen Gesellschaften, in denen es sie gibt.
Das sind zwei Antworten, denen ich mich vollumfänglich anschliessen kann und möchte.
Thomas/fossa
PS: Für mich gibt es nur eine Gesellschaft, keine Gesellschaften, aber das ist nun wirklich /nitpicking/.
Ahoj Hubert,
2011/3/9 Hubert hubert.laska@gmx.at:
Am 09.03.2011 00:35, schrieb Patrick-Emil Zörner:
OK, der Zoche ist ein Idiot und anhand dessen seiner Idiotie willst Du jetzt einen rechtlichen Beschluss?
lg
paddy
lb Patrick,
ich halte diese Injurie für vollkommen unnötig. Und auch der Sache nicht angemessen.
geht nicht um Injurie sondern meine Meinung, die ich auch gerne ausführlich begründe falls verlangt.
Jedes Urteil (falls es überhaupt dazu kommt) hilft in diesem Fall.
Nö, hier m.E. Zeitverschwendung.
Es wird sich als mögliches Ergebnis herausstellen, ob es ausreichend ist, dass der Autor - in diesem Fall mit vollem Namen - in der Versionshistorie aufscheint. Damit wäre auch die Nennung erfüllt. Aus meiner Sicht, wenn auch etwas holprig und auch über Umwege.
Ziel der WP nicht erkannt. Selbstdarsteller und setzen sechs.
Es kann aber auch sein, dass ein Gericht erkennt, dass, wenn ein Autor selbst aus seinem Buch zitiert und dieses Zitat dann in einem Artikel aufscheint, dieses integraler Bestandteil einer Artikelerweiterung sein muss. ZB als Referenzangabe.
Ziel ist es nicht eine Zitatesammlung aus Büchern zu erstellen sondern eine Enzyklopädie. Das sollte jedem hinlänglich bekannt sein. Und wovon wir gerade reden sind Kuckuckseier.
Und ich denke, um das geht es auch dem Herrn Zoche. Die Frage die sich dabei ja aus meiner Sicht stellt ist, ob ein anderer Autor beliebig diesen Zusammenhang (Artikeltext/Referenz) trennen kann und er nicht dadurch in ein Urheberrecht eingreift. Auch wenn man die GDFL gut durchgelesen hat, ist das nicht ausgeschlossen.
Wie nennt man diesen Trick?
Denn ein Gericht wird sich sicherlich mit der Frage beschäftigen, ob es nicht dadurch möglich wäre, einen Eintrag eines Benutzers soweit zu verändern, dass es - unter Beibehaltung des vom Autor eingestellten Textes - zu einer Erweiterung kommt, welches den Sinn und die Arbeit des Autors soweit verfälscht, dass der ursprüngliche Text sinnentfremdet und eindeutig nicht im Sinne des Autors verstanden werden kann. Was dann ein Problem sein kann, wenn der Autor eindeutig identifizierbar ist und dessen Arbeit ihm auch eindeutig zuordnebar ist. Nicht so bei einem Nick.
Was?
Damit käme es zu einer Kollission von GDFL und Urheberrecht, bei dem mit Sicherheit das Urheberrecht obsiegt. Denn, das ist mit Sicherheit stärker als ein durch GDFL abgetretenes Nutzungsrecht.
Ja? Erkläre das bitte genauer.
Aber nur in dem Zusammenhang, wie ich es gerade beschrieben habe.
Den habe ich offenbar nicht verstanden daher kann ich nichts dazu sagen.
Ansonsten sehe ich es in diesem Fall auch als etwas merkwürdig, warum hier einige Leute hergegangen sind, und die Referenz gelöscht haben. Mir kommt das eher vor, dass da ein paar Leute gedacht haben (vielleicht ist es auch so) der Zoche möchte nur sein Buch bewerben. Und wie da einige von uns reagieren - speziell dann, wenn sich einer dagegen wehrt - das kennt man ja zur Genüge.
Und das ist auch gut so.
Allein die - nur als Trotz- und Machtreaktion von DaB. - Sperrung des Zoche gehört schon in diese Kategorie, denn hier wird offenbar mit vielerlei Maß gemessen. Auch mir wurde schon mit rechtlichen Schritten gedroht - vor und in einem Schiedsgerichtsverfahren - damals habe ich mich auf die en:WP-Regel berufen, was jedoch abgelehnt wurde, diese anzuwenden.
Was? Hört sich an wie von einem Troll. Wenn ich Machtreaktion lese dann kotze ich schon.
Aber beim Zoche gilt sie dann doch. Und zwar nur für eine Person.
Was?
Die Sache ist für mich insgesamt unsauberer als sie hier diskutiert wird.
SoSo. Ich weiß nicht wovon Du sprichst.
lg
paddy
hi Paddy, mich erinnert Deine Replik an eine Kabarettnummer:
Och, ich Ausländer, ich nix verstehen.....
und im Speziellen: Idiot zu jemanden zu sagen, ist nicht eine Meinung. Auch keine Tatsachenfeststellung. Sondern erniedrigt den, der das sagt.
In welchen Zusammenhängen auch immer.
Und wenn Du auf etwas komplexere Ausführungen zu bestimmten Themen nicht antworten kannst, weil es Dir zu hoch ist, dann verzichte einfach drauf. Dann muss ich nicht an eine Kabarettnummer denken.
h.
Am 09.03.2011 22:26, schrieb Patrick-Emil Zörner:
Ahoj Hubert,
2011/3/9 Hubert hubert.laska@gmx.at:
Am 09.03.2011 00:35, schrieb Patrick-Emil Zörner:
OK, der Zoche ist ein Idiot und anhand dessen seiner Idiotie willst Du jetzt einen rechtlichen Beschluss?
lg
paddy
lb Patrick,
ich halte diese Injurie für vollkommen unnötig. Und auch der Sache nicht angemessen.
geht nicht um Injurie sondern meine Meinung, die ich auch gerne ausführlich begründe falls verlangt.
Jedes Urteil (falls es überhaupt dazu kommt) hilft in diesem Fall.
Nö, hier m.E. Zeitverschwendung.
Es wird sich als mögliches Ergebnis herausstellen, ob es ausreichend ist, dass der Autor - in diesem Fall mit vollem Namen - in der Versionshistorie aufscheint. Damit wäre auch die Nennung erfüllt. Aus meiner Sicht, wenn auch etwas holprig und auch über Umwege.
Ziel der WP nicht erkannt. Selbstdarsteller und setzen sechs.
Es kann aber auch sein, dass ein Gericht erkennt, dass, wenn ein Autor selbst aus seinem Buch zitiert und dieses Zitat dann in einem Artikel aufscheint, dieses integraler Bestandteil einer Artikelerweiterung sein muss. ZB als Referenzangabe.
Ziel ist es nicht eine Zitatesammlung aus Büchern zu erstellen sondern eine Enzyklopädie. Das sollte jedem hinlänglich bekannt sein. Und wovon wir gerade reden sind Kuckuckseier.
Und ich denke, um das geht es auch dem Herrn Zoche. Die Frage die sich dabei ja aus meiner Sicht stellt ist, ob ein anderer Autor beliebig diesen Zusammenhang (Artikeltext/Referenz) trennen kann und er nicht dadurch in ein Urheberrecht eingreift. Auch wenn man die GDFL gut durchgelesen hat, ist das nicht ausgeschlossen.
Wie nennt man diesen Trick?
Denn ein Gericht wird sich sicherlich mit der Frage beschäftigen, ob es nicht dadurch möglich wäre, einen Eintrag eines Benutzers soweit zu verändern, dass es - unter Beibehaltung des vom Autor eingestellten Textes - zu einer Erweiterung kommt, welches den Sinn und die Arbeit des Autors soweit verfälscht, dass der ursprüngliche Text sinnentfremdet und eindeutig nicht im Sinne des Autors verstanden werden kann. Was dann ein Problem sein kann, wenn der Autor eindeutig identifizierbar ist und dessen Arbeit ihm auch eindeutig zuordnebar ist. Nicht so bei einem Nick.
Was?
Damit käme es zu einer Kollission von GDFL und Urheberrecht, bei dem mit Sicherheit das Urheberrecht obsiegt. Denn, das ist mit Sicherheit stärker als ein durch GDFL abgetretenes Nutzungsrecht.
Ja? Erkläre das bitte genauer.
Aber nur in dem Zusammenhang, wie ich es gerade beschrieben habe.
Den habe ich offenbar nicht verstanden daher kann ich nichts dazu sagen.
Ansonsten sehe ich es in diesem Fall auch als etwas merkwürdig, warum hier einige Leute hergegangen sind, und die Referenz gelöscht haben. Mir kommt das eher vor, dass da ein paar Leute gedacht haben (vielleicht ist es auch so) der Zoche möchte nur sein Buch bewerben. Und wie da einige von uns reagieren - speziell dann, wenn sich einer dagegen wehrt - das kennt man ja zur Genüge.
Und das ist auch gut so.
Allein die - nur als Trotz- und Machtreaktion von DaB. - Sperrung des Zoche gehört schon in diese Kategorie, denn hier wird offenbar mit vielerlei Maß gemessen. Auch mir wurde schon mit rechtlichen Schritten gedroht - vor und in einem Schiedsgerichtsverfahren - damals habe ich mich auf die en:WP-Regel berufen, was jedoch abgelehnt wurde, diese anzuwenden.
Was? Hört sich an wie von einem Troll. Wenn ich Machtreaktion lese dann kotze ich schon.
Aber beim Zoche gilt sie dann doch. Und zwar nur für eine Person.
Was?
Die Sache ist für mich insgesamt unsauberer als sie hier diskutiert wird.
SoSo. Ich weiß nicht wovon Du sprichst.
lg
paddy
VereinDE-l mailing list VereinDE-l@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/vereinde-l
Ahoj Hubert,
2011/3/10 Hubert hubert.laska@gmx.at:
hi Paddy, mich erinnert Deine Replik an eine Kabarettnummer:
Och, ich Ausländer, ich nix verstehen.....
Diese beiden Aussagen haben nichts mir dem Thema zu tun. Bitte bleib beim Thema!
und im Speziellen: Idiot zu jemanden zu sagen, ist nicht eine Meinung. Auch keine Tatsachenfeststellung. Sondern erniedrigt den, der das sagt.
Ich glaube nicht, dass wir dazu die Diskussion weiterführen sollten. Im übrigen ist es sehr wohl meine Meinung und innerhalb meines Wertesystems sogar eine feststellbare Tatsache.
In welchen Zusammenhängen auch immer.
Es sei denn sein Handeln hat ihn selbst ins aus katapultiert. Aber meine Aussage/Meinung/Feststellung ist auch nicht das Thema.
Und wenn Du auf etwas komplexere Ausführungen zu bestimmten Themen nicht antworten kannst, weil es Dir zu hoch ist, dann verzichte einfach drauf.
Tja, wenn Du es nicht so erklären kannst und willst, dass ich es auch verstehe, muss ich tatsächlich drauf verzichten. Ich hatte nur nachgefragt weil ich mir bei Deinen Ausführungen nicht sicher war ob Du das wirklich so meinst oder weil es bei mehrfachen lesen für mich tatsächlich keinen Sinn ergab. Bevor ich auf so etwas antworte will ich halt sicher sein und frage _was_ Du denn da meinen könntest, damit ich auch richtig antworten kann.
Dann muss ich nicht an eine Kabarettnummer denken.
An welche denn? Du kannst mir übrigens alles was nicht mit dem Thema zu tun hat und sich ausschließlich an mich richtet auch gerne an meine E-Mail Adresse schicken. Korrigiere mich wenn ich falsch liege aber das würde auch den anderen gefallen, die nicht an Deiner Meinung zu mir interessiert sind weil sie nicht Thema des Threads ist.
mfg
paddy
vereinde-l@lists.wikimedia.org