Moin,
ich stehe hier wohl ebenfalls ein wenig auf der Leitung: Welches real existierende Problem
sollte mit einer solchen Referenzklage gelöst werden?
Wir haben eine funktionierende Praxis des Artikelschreibens, bei der die Autoren eines
Artikels in der Versionsgeschichte benannt werden und technisch direkt den jeweiligen
Teilbeiträgen zugeordnet werden können. Die einzige Ausnahme hiervon besteht bei
Versionslöschungen, die jedoch quantitativ kein wirkliches Problem darstellen sollten. Wir
haben zudem eine sicher noch ausbaufähige Zitier- und Belegpraxis, die sich innerhalb der
Autorenschaft durch die Praxis entwickelt - beides sind funktionierende Systeme.
Nun haben wir hier einen Einzelfall, bei dem ein Autor unter GFDL einen Text in die
Wikipedia gestellt hat, den er zugleich parallel in einem Buch veröffentlicht hat. Von
diesem Text sind - nach GFDL-konformer Überarbeitung - noch Fragmente vorhanden ... so
what? Es gibt da doch nur drei Lösungen: (1) Die Überarbeitung wird fortgesetzt bis auch
die Fragmente nicht mehr vorhanden sind, (2) der Artikel bleibt in der aktuellen Form mit
der Entstehungsgeschichte bestehen oder (3) man schätzt die Fragmente qualitativ und gibt
eine Referenz an (belegt also nachträglich die eigentlich mal unbelegt eingestellten
Textelemente) - alle drei Optionen sind machbar, keine davon bedarf einer rechtlichen
Prüfung.
Also: Was habe ich übersehen, Welches real existierende Problem sollte mit einer solchen
Referenzklage gelöst werden?
Gruß,
Achim
-------- Original-Nachricht --------
Datum: Wed, 9 Mar 2011 11:17:13 +0100
Von: "Alexander Juhrich" <a.juhrich(a)gmx.de>
An: "\'Mailingliste des Wikimedia Deutschland e. V. / mailing list of Wikimedia
Deutschland e. V.\'" <vereinde-l(a)lists.wikimedia.org>
Betreff: Re: [VereinDE-l] Musterklage?
Naja, der Möglichkeiten gibt es ja noch mehr. Man kann
auch, wie es jetzt
bei "Zoches" Artikel ist, nur die Versionen verstecken und die Autoren
bleiben weiterhin in der Versionsgeschichte sichtbar. Und bei dem von dir
genannten Beispielen, Martina, würde dann wohl der Artikel grundsätzlich
gelöscht, um später einmal ganz neu geschrieben zu werden. Die
Fragestellung
finde ich tatsächlich auch interessant, weiß aber nicht, inwiefern da
eine
solche Klage weiterhilft.
Alex
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: vereinde-l-bounces(a)lists.wikimedia.org
[mailto:vereinde-l-bounces@lists.wikimedia.org] Im Auftrag von Martina
Nolte
Gesendet: Mittwoch, 9. März 2011 01:42
An: Mailingliste des Wikimedia Deutschland e. V. / mailing list of
Wikimedia
Deutschland e. V.
Betreff: Re: [VereinDE-l] Musterklage?
Paddy, wir sind auch hier im Internet. Lass uns bestimmte Wörter in
Bezug auf bestimmte Personen besser nicht benutzen. ;-)
Die Sache ist auch nicht ganz so einfach vom Tisch zu fegen, denn durch
die Versionslöschungen (wegen mutmaßlicher URV-Anteile) sind die
Autorenanteile nicht mehr im Einzelnen exakt erkennbar. Unserer gelebten
Rechtsauffassung nach genügt nach der Versionslöschung ein Kommentar
"Erstversion stammt von XYZ" in der Versionsgeschichte. Georg aber
meint, das reicht nicht, sondern: was genau seine Textanteile sind, sei
nur auf seiner Homepage nachzulesen und deshalb müsse die verlinkt
werden.
Wenn diese Rechtsauffassung zuträfe, hätten wir in Zukunft jede Menge
Selbstdarstellungsspammer am Hals, die bei uns Textmüll abladen und von
uns eine prominente Verlinkung ihrer Homepages erzwingen, damit wir uns
keinen Vorstrafeneintrag einfangen. Dann könnten wir den Laden dicht
machen.
Wenn aber diese Rechtsauffassung von einem Gericht eindeutig
zurückgewiesen würde, könnten wir am geilsten Online-Lexikon der Welt
ganz normal und angstfrei weiterarbeiten.
LG
Martina
Am 09.03.2011 00:35, schrieb Patrick-Emil Zörner:
Liebe Matrtina,
2011/3/9 Martina Nolte<kontakt(a)martina-nolte.de>de>:
Hallo nochmal,
nee, ich hab echt keinen Schiss.
da hast Du echt "Dicke Eier". Vor Gericht bekommst Du lediglich
ein
Urteil und kein Recht. Aber Respekt!
> Ich hab die Anzeige ja über Umwege zugespielt bekommen und kann mir
nicht
vorstellen, dass ein Staatsanwalt
> dafür ein Verfahren überhaupt nur eröffnet.
Mir geht's auch nicht um
einen Gegenschlag. Sondern darum, ein Verfahren zu
eröffnen - gerne in
Absprache
mit Georg Zoche
Troll oder Spinner?
> - und so dann doch einen Gerichtsbeschluss zur Frage der
erforderlichen
Autorenennung innerhalb der Wikipedia zu
bekommen.
OK, der Zoche ist ein Idiot und anhand dessen seiner Idiotie willst Du
jetzt einen rechtlichen Beschluss?
lg
paddya
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