Hallo nochmal,
Am 09.03.2011 22:04, schrieb Patrick-Emil Zörner:
Aber was soll man damit überhaupt erreichen?
Wir selbst sind uns innerhalb des Projektes nicht wirklich einig, ob die
Autorenennung via Versionsgeschichte (anstelle einer Autorenleiste am
Ende jedes Artikels) genügt; ganz besonders nach Versionslöschungen sind
die früheren Autoren nicht mehr wirklich nachvollziehbar. Diese
Unklarheit wird an Nachnutzer weitergereicht. Und wenn die Frage
problematisiert wird, heißt es: dann soll jemand klagen und es wird dazu
richterliche Entscheidungen geben. Vorher müssen wir an unserer Praxis
nichts ändern.
Meine Idee war: Da die Strafanzeige erfolglos bleiben wird, vermutlich
nicht mal ein Ermittlungsverfahren eröffnet oder aber wegen
Belanglosigkeit gleich wieder eingestellt wird, wäre die negative
Feststellungsklage ein gangbarerer Weg, wie das Kernthema der Anzeige zu
einer Klärung kommen könnte.
Ich bin da aber leidenschaftslos und wollte eure Meinungen dazu hören.
Wir müssen kein Gerichtsverfahren herausfordern und können abwarten, ob
Gerog Zoche oder der Trittbrettfahrer, der sich in der Taz (online)
drangehängt hat, nach dem gescheitertem Strafverfahren den
zivilrechtlichen Weg beschreitet und aktiv Klage gegen Wikipedia-Autoren
erhebt. Ich gehe davon aus, dass die betroffenen Wikipedianer von der
Foundation oder WMDE Rückendeckung bekämen.
Viele Grüße
Martina