On Wed, 09 Mar 2011 21:39:52 +0100, Juergen Fenn <juergen.fenn(a)gmx.de>
wrote:
Am 09.03.11 17:57, schrieb Hubert:
Jedes Urteil (falls es überhaupt dazu kommt)
hilft in diesem Fall.
Dazu nur der Gedanke, daß es auch gut und manchmal sogar besser sein
kann, eine Verrechtlichung nicht unbedingt anzustreben...
Eventuelle "Verrechtlichungen" erfolgen in Deutschland durch den
Gesetzgeber, nicht durch Gerichtsurteile oder -prozesse; Gerichte setzen
in Deutschland kein neues Recht, sie interpretieren bloss sowieso
bestehendes Recht. Urteile können so zur Rechtssicherheit beitragen. Ob
das im diesem Fall zutreffen würde, entzieht sich meiner Kenntnis.
Thomas/fossa