Hallo,
§33 BGB verlangt für eine Änderung des Vereinszweck die Zustimmung aller Mitglieder. Dieser Paragraph kann zwar durch die Satzung geändert werden, unsere Satzung sagt aber nur allgemein etwas zu Satzungsänderungen aus und nichts zur Änderung des Vereinszwecks, weshalb ich davon ausgehe, dass weiterhin die gesetzliche Regelung greift. DIes unterliegt natürlich der üblichen Floskel bei rechtlichen Beurteilungen ;-)
Gruß
Michail
Am 28. September 2010 15:33 schrieb DaB. WP@daniel.baur4.info:
Hallo, Am Dienstag 28 September 2010, 15:19:51 schrieb Michail Jungierek:
da dies eine Satzungsänderung bedeuten würde, der ALLE Mitglieder zustimmen müssten.
nun, 2/3 der Anwesenden würden's auch tun ;-). Aber wenn er so einfach wäre, dass einfach in die Satzung zu schreiben, hätte der Verein das schon längst gemacht (das Problem mit den Auslandsüberweisungen wurde schon im ersten Jahr als Problem erkannt).
Mit freundlichen Grüßen DaB.
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