Hallo,
§33 BGB verlangt für eine Änderung des Vereinszweck die Zustimmung aller
Mitglieder. Dieser Paragraph kann zwar durch die Satzung geändert werden,
unsere Satzung sagt aber nur allgemein etwas zu Satzungsänderungen aus und
nichts zur Änderung des Vereinszwecks, weshalb ich davon ausgehe, dass
weiterhin die gesetzliche Regelung greift. DIes unterliegt natürlich der
üblichen Floskel bei rechtlichen Beurteilungen ;-)
Gruß
Michail
Am 28. September 2010 15:33 schrieb DaB. <WP(a)daniel.baur4.info>fo>:
Hallo,
Am Dienstag 28 September 2010, 15:19:51 schrieb Michail Jungierek:
da dies eine
Satzungsänderung bedeuten würde, der ALLE Mitglieder zustimmen müssten.
nun, 2/3 der Anwesenden würden's auch tun ;-). Aber wenn er so einfach
wäre,
dass einfach in die Satzung zu schreiben, hätte der Verein das schon längst
gemacht (das Problem mit den Auslandsüberweisungen wurde schon im ersten
Jahr
als Problem erkannt).
Mit freundlichen Grüßen
DaB.
--
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