Hallo nochmal,
Am 30.10.2010 20:36, schrieb "B.Eng. René Schwarz":
§ 8 Abs. 5 Satzung - Mitgliederversammlung mindestens 10% *der Mitglieder*, jedoch mindestens 10 Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangt."
§ 3 Abs. 2 Satzung - Mitgliedschaft "Der Verein besteht aus aktiven Mitgliedern, Fördermitgliedern und Ehrenmitgliedern."
Am 30.10.2010 20:39, schrieb DaB.:
Fördermitglieder haben übrigends das Antrags- und Rederecht auf MVs, schon alleine daher muss man sie auch informieren und berücksichtigen.
Unsere Satzung ist nur sprachlich nicht 100% sauber formuliert. Gemeint sind "10% der *aktiven* Mitglieder".
In § 4 (4) sagt die Satzung korrekt - und jetzt vollständig - zu den Rechten der Fördermitglieder: "Fördermitglieder besitzen das Rede- und Antragsrecht auf Versammlungen, jedoch kein Stimm- oder Wahlrecht."
Einen Antrag einbringen kann jedes einzelne Mitglied, Fördermitglied oder Ehrenmitglied. So kann auch jeder einen Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung stellen, nur dass wir dafür keine MV abhalten (logisch) und dass Enthaltungen und Ablehnungen zu diesem Minderheitenantrag nicht ausdrücklich mitgeteilt werden brauchen. Diesen Antrag hat René gerade - via Treuhänder - gestellt, und über seinen Antrag stimmen wir jetzt ab. Die Umsetzung des Antrags fordert die mindestens 10%ige Zustimmung der - natürlich: stimmberichtigten - Mitglieder.
Grüße Martina