Hallo nochmal,
Am 30.10.2010 20:36, schrieb "B.Eng. René Schwarz":
§ 8 Abs. 5 Satzung - Mitgliederversammlung
mindestens 10% *der Mitglieder*, jedoch mindestens 10 Mitglieder dies schriftlich unter
Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangt."
§ 3 Abs. 2 Satzung - Mitgliedschaft
"Der Verein besteht aus aktiven Mitgliedern, Fördermitgliedern und
Ehrenmitgliedern."
Am 30.10.2010 20:39, schrieb DaB.:
Fördermitglieder haben übrigends das Antrags- und
Rederecht auf MVs,
schon
alleine daher muss man sie auch informieren und berücksichtigen.
Unsere Satzung ist nur sprachlich nicht 100% sauber formuliert. Gemeint
sind "10% der *aktiven* Mitglieder".
In § 4 (4) sagt die Satzung korrekt - und jetzt vollständig - zu den
Rechten der Fördermitglieder: "Fördermitglieder besitzen das Rede- und
Antragsrecht auf Versammlungen, jedoch kein Stimm- oder Wahlrecht."
Einen Antrag einbringen kann jedes einzelne Mitglied, Fördermitglied
oder Ehrenmitglied. So kann auch jeder einen Antrag auf Einberufung
einer außerordentlichen Mitgliederversammlung stellen, nur dass wir
dafür keine MV abhalten (logisch) und dass Enthaltungen und Ablehnungen
zu diesem Minderheitenantrag nicht ausdrücklich mitgeteilt werden
brauchen. Diesen Antrag hat René gerade - via Treuhänder - gestellt, und
über seinen Antrag stimmen wir jetzt ab. Die Umsetzung des Antrags
fordert die mindestens 10%ige Zustimmung der - natürlich:
stimmberichtigten - Mitglieder.
Grüße
Martina