Hallo, Am Samstag 02 Oktober 2010, 21:36:36 schrieb Tim Landscheidt:
Wenn diese spezialisierten Steuerberater und Anwälte es in mehrwöchigen Beratungen schaffen, eine Satzung zu entwerfen, der eine "völlig normale" Bestimmung fehlt, die "Standard bei Gesellschaftsverträgen für gemeinnützige GmbHs" ist, kä- men mir Zweifel an deren Kompetenz.
fällt vermutlich in die Kategorie Sollbruchstelle.
Tim
Mit freundlichen Grüßen DaB.