Hallo,
Am Samstag 02 Oktober 2010, 21:36:36 schrieb Tim Landscheidt:
Wenn diese spezialisierten Steuerberater und Anwälte
es in
mehrwöchigen Beratungen schaffen, eine Satzung zu entwerfen,
der eine "völlig normale" Bestimmung fehlt, die "Standard
bei Gesellschaftsverträgen für gemeinnützige GmbHs" ist, kä-
men mir Zweifel an deren Kompetenz.
fällt vermutlich in die Kategorie Sollbruchstelle.
Tim
Mit freundlichen Grüßen
DaB.
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