Hallo nochmal, Robert,
Am 05.12.2010 17:37, schrieb Robert Huber:
wenn aber der bisherige Vorstand abgesetzt wird und kein neuer Vorstand gewählt werden soll, dann...
Selbstverständlich soll wieder ein Vorstand gewählt werden. Der Antrag enthält dazu klare Frist- und Verfahrensvorgaben (siehe Antragstext zu TOP 7 ab Punkt 2.: http://www.misstrauensvotum-wmde.de/wiki/Antrag_auf_Einberufung_einer_au%C3%...)
dann bleiben da nicht so wirklich viele Mitglieder übrig.
Wie viele Jahre lang müssten wir also deiner düsteren Einschätzung nach den Vereinsvorstand mangels Alternativen veranstalten lassen, was immer er will?
Ich sehe darüber hinaus sowohl die Antragsabsicht als auch die Kandidaturlage noch lange nicht so schwarz wie du. Unter anderem befragt der Antrag die einzelnen Vorstandsmitglieder über die Umstände und ihre persönliche Beteiligung, die zur Gründung der gGmbH führten. Es geht dort also keineswegs um den behaupteten Pauschalangriff gegen "den Vorstand" per se, noch wird dort eine "Kandidatursperre" gegen irgendwen verhängt.
Grüße Martina