Hallo nochmal, Robert,
Am 05.12.2010 17:37, schrieb Robert Huber:
wenn aber der bisherige Vorstand abgesetzt wird und
kein neuer
Vorstand gewählt werden soll, dann...
Selbstverständlich soll wieder ein Vorstand gewählt werden. Der Antrag
enthält dazu klare Frist- und Verfahrensvorgaben (siehe Antragstext zu
TOP 7 ab Punkt 2.:
http://www.misstrauensvotum-wmde.de/wiki/Antrag_auf_Einberufung_einer_au%C3…)
dann bleiben da nicht so wirklich viele Mitglieder
übrig.
Wie viele Jahre lang müssten wir also deiner düsteren Einschätzung nach
den Vereinsvorstand mangels Alternativen veranstalten lassen, was immer
er will?
Ich sehe darüber hinaus sowohl die Antragsabsicht als auch die
Kandidaturlage noch lange nicht so schwarz wie du. Unter anderem befragt
der Antrag die einzelnen Vorstandsmitglieder über die Umstände und ihre
persönliche Beteiligung, die zur Gründung der gGmbH führten. Es geht
dort also keineswegs um den behaupteten Pauschalangriff gegen "den
Vorstand" per se, noch wird dort eine "Kandidatursperre" gegen irgendwen
verhängt.
Grüße
Martina