Liebe Vereinsmitglieder und -unterstützer,
in den vergangenen Jahren kam wiederholt die Frage auf, inwiefern der Verein gerichtliche Verfahren von Wikipedianern zur Durchsetzung von Urheberrechtsansprüchen unterstützen kann. Zu den Fällen, die mir persönlich bekannt sind, gehören fehlerhafte oder gänzlich fehlende Attributierungen durch Nachnutzer von Commons-Bildern, mangelhafte Autorennennungen bei Offline-Inhalten oder Veröffentlichung von Wikimedia-Inhalten gänzlich ohne Lizenzhinweise.
Ob und wie der Verein hier unterstützend tätig werden kann, ist dabei eine komplexe Frage, da es unterschiedliche Interessen zu berücksichtigen gilt: Für den einzelnen interessierten Autoren und Fotografen kann die Wahrung seines persönlichen Urheberrechts von höchster Wichtigkeit sein. Es kommt auch vor, dass insbesondere Fotografen alternative kostenpflichtige Lizenzierungen für Nachnutzer anbieten, die sich nicht an die Lizenz gehalten haben. Eine materielle Unterstützung entsprechender gerichtlicher Einzelverfahren durch den Verein würde zur Folge haben, dass die Verfolgung individueller Schadenersatzansprüche zum primären Ziel wird, nicht die Förderung freien Wissens.
Der gewöhnliche Nutzer hat andere Interessen. Für ihn ist die einfache Erreichbarkeit im jeweiligen Medium seiner Wahl von größter Bedeutung. Gerade deswegen ist die möglichst unaufwendige Nachnutzung und Weiterverbreitung durch Dritte so wichtig für unsere Mission. Für diesen Nachnutzer ist es wichtig, dass überall dort, wo freie Inhalte drauf stehen, auch freie Inhalte drin sind. Wer Wikipedia-Inhalte bspw. auf einer DVD findet, soll davon ausgehen können, dass er diese DVD genauso kopieren und weiterverbreiten kann, wie der Herausgeber der DVD es auch getan hat. An dieser Form von Sicherheit muss uns viel liegen, weil ohne sie die Verbreitung freier Inhalte entschieden behindert wird.
Schließlich muss auch berücksichtigt werden, welche öffentliche Wirkung sowohl für den Verein als auch für die Wikimedia-Projekte dadurch entsteht, wenn solche gerichtlichen Verfahren offensiv geführt und aktiv vom Verein unterstützt werden. Dabei ist sicher entscheidend, welche Ziele mit den Verfahren primär verfolgt werden, wie signifikant die Verletzung (und damit der Anspruch) ist und wer der Beklagte ist.
In der Vergangenheit hat sich der Verein nur insofern an solchen Verfahren beteiligt, dass er Kontakte mit kompetenten Anwälten vermittelt hat. Nach reiflicher Überlegung innerhalb des Vorstands und umfassender Beratung mit unserem Vereinsjuristen sind wir nun zu der Entscheidung gekommen, dass wir unsere sehr passive Linie nicht weiter verfolgen werden. Es gibt viele ungeklärte Rechtsfragen im Bereich freier Lizenzen und freier Inhalte, so dass es sich lohnt, hier tätig zu sein. Gleichzeitig hat der Verein die Mittel, eine begrenzte Anzahl von Verfahren zu unterstützen.
Unser Vorschlag sieht so aus, dass der Verein zukünftig ausgewählte Verfahren materiell unterstützt, wenn diese Unterstützung dazu geeignet ist, ungeklärte Rechtsfragen durch höchstrichterliche Rechtsprechung zu klären. Es geht also um Musterverfahren im weitesten Sinne, nicht jedoch um Standardverfahren, Massenabmahnungen oder ähnliches.
Den Ansatz, den wir gern verfolgen möchten, habe ich vor einigen Tagen ins Wikimedia-Forum gestellt: https://forum.wikimedia.de/w/Rechtliche_Unterst%C3%BCtzung Ich würde mich sehr freuen, wenn es dort zu einer regen Diskussion unseres Vorschlags kommt. Gern könnt ihr dort auch einfach nur eure Meinung dazu äußern. Findet ihr das eine gute Idee? Oder nicht? Wenn ja, warum? Oder warum nicht?
Ich hoffe, dass wir mit diesem Schritt einen neuen Weg eröffnen, wie wir gemeinsam freies Wissen und dessen Verbreitung fördern können. Für eine Unterstützung und eure Beteiligung an der Diskussion möchte ich euch jetzt schon danken.
Beste Grüße Sebastian Moleski Erster Vorsitzender ------------------------------------- Wikimedia Deutschland e. V. Eisenacher Straße 2 10777 Berlin
Telefon 030 - 219 158 26-0 www.wikimedia.de
Stellen Sie sich eine Welt vor, in der jeder Mensch an der Menge allen Wissens frei teilhaben kann. Helfen Sie uns dabei! http://spenden.wikimedia.de/
Wikimedia Deutschland - Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e. V. Eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter der Nummer 23855 B. Als gemeinnützig anerkannt durch das Finanzamt für Körperschaften I Berlin, Steuernummer 27/681/51985.
ich frage mich, warum es mehrere Jahre gedauert hat, zu dieser Entscheidung zu kommen, warum wir seit Jahren nur vertröstet wurden? Und ich frage mich, ob wir jetzt wirklich Unterstützung bekommen oder ob das wieder nur leere Hülsen sind wie bisher. Ich glaube es erst, wenn ich Ergebnisse sehe.
Ralf
Am 13. Dezember 2010 12:36 schrieb Sebastian Moleski < sebastian.moleski@wikimedia.de>:
Liebe Vereinsmitglieder und -unterstützer,
in den vergangenen Jahren kam wiederholt die Frage auf, inwiefern der Verein gerichtliche Verfahren von Wikipedianern zur Durchsetzung von Urheberrechtsansprüchen unterstützen kann. Zu den Fällen, die mir persönlich bekannt sind, gehören fehlerhafte oder gänzlich fehlende Attributierungen durch Nachnutzer von Commons-Bildern, mangelhafte Autorennennungen bei Offline-Inhalten oder Veröffentlichung von Wikimedia-Inhalten gänzlich ohne Lizenzhinweise.
Ob und wie der Verein hier unterstützend tätig werden kann, ist dabei eine komplexe Frage, da es unterschiedliche Interessen zu berücksichtigen gilt: Für den einzelnen interessierten Autoren und Fotografen kann die Wahrung seines persönlichen Urheberrechts von höchster Wichtigkeit sein. Es kommt auch vor, dass insbesondere Fotografen alternative kostenpflichtige Lizenzierungen für Nachnutzer anbieten, die sich nicht an die Lizenz gehalten haben. Eine materielle Unterstützung entsprechender gerichtlicher Einzelverfahren durch den Verein würde zur Folge haben, dass die Verfolgung individueller Schadenersatzansprüche zum primären Ziel wird, nicht die Förderung freien Wissens.
Der gewöhnliche Nutzer hat andere Interessen. Für ihn ist die einfache Erreichbarkeit im jeweiligen Medium seiner Wahl von größter Bedeutung. Gerade deswegen ist die möglichst unaufwendige Nachnutzung und Weiterverbreitung durch Dritte so wichtig für unsere Mission. Für diesen Nachnutzer ist es wichtig, dass überall dort, wo freie Inhalte drauf stehen, auch freie Inhalte drin sind. Wer Wikipedia-Inhalte bspw. auf einer DVD findet, soll davon ausgehen können, dass er diese DVD genauso kopieren und weiterverbreiten kann, wie der Herausgeber der DVD es auch getan hat. An dieser Form von Sicherheit muss uns viel liegen, weil ohne sie die Verbreitung freier Inhalte entschieden behindert wird.
Schließlich muss auch berücksichtigt werden, welche öffentliche Wirkung sowohl für den Verein als auch für die Wikimedia-Projekte dadurch entsteht, wenn solche gerichtlichen Verfahren offensiv geführt und aktiv vom Verein unterstützt werden. Dabei ist sicher entscheidend, welche Ziele mit den Verfahren primär verfolgt werden, wie signifikant die Verletzung (und damit der Anspruch) ist und wer der Beklagte ist.
In der Vergangenheit hat sich der Verein nur insofern an solchen Verfahren beteiligt, dass er Kontakte mit kompetenten Anwälten vermittelt hat. Nach reiflicher Überlegung innerhalb des Vorstands und umfassender Beratung mit unserem Vereinsjuristen sind wir nun zu der Entscheidung gekommen, dass wir unsere sehr passive Linie nicht weiter verfolgen werden. Es gibt viele ungeklärte Rechtsfragen im Bereich freier Lizenzen und freier Inhalte, so dass es sich lohnt, hier tätig zu sein. Gleichzeitig hat der Verein die Mittel, eine begrenzte Anzahl von Verfahren zu unterstützen.
Unser Vorschlag sieht so aus, dass der Verein zukünftig ausgewählte Verfahren materiell unterstützt, wenn diese Unterstützung dazu geeignet ist, ungeklärte Rechtsfragen durch höchstrichterliche Rechtsprechung zu klären. Es geht also um Musterverfahren im weitesten Sinne, nicht jedoch um Standardverfahren, Massenabmahnungen oder ähnliches.
Den Ansatz, den wir gern verfolgen möchten, habe ich vor einigen Tagen ins Wikimedia-Forum gestellt: https://forum.wikimedia.de/w/Rechtliche_Unterst%C3%BCtzung Ich würde mich sehr freuen, wenn es dort zu einer regen Diskussion unseres Vorschlags kommt. Gern könnt ihr dort auch einfach nur eure Meinung dazu äußern. Findet ihr das eine gute Idee? Oder nicht? Wenn ja, warum? Oder warum nicht?
Ich hoffe, dass wir mit diesem Schritt einen neuen Weg eröffnen, wie wir gemeinsam freies Wissen und dessen Verbreitung fördern können. Für eine Unterstützung und eure Beteiligung an der Diskussion möchte ich euch jetzt schon danken.
Beste Grüße Sebastian Moleski Erster Vorsitzender
Wikimedia Deutschland e. V. Eisenacher Straße 2 10777 Berlin
Telefon 030 - 219 158 26-0 www.wikimedia.de
Stellen Sie sich eine Welt vor, in der jeder Mensch an der Menge allen Wissens frei teilhaben kann. Helfen Sie uns dabei! http://spenden.wikimedia.de/
Wikimedia Deutschland - Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e. V. Eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter der Nummer 23855 B. Als gemeinnützig anerkannt durch das Finanzamt für Körperschaften I Berlin, Steuernummer 27/681/51985.
VereinDE-l mailing list VereinDE-l@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/vereinde-l
Lieber Sebastian,
ich bin generell immer sehr für Rechtssicherheit zu haben und finde daher deinen Vorschlag sehr gut und richtig. Ich fänd es jedoch sehr wichtig, dass ausschließlich solche Verfahren mit Vereinsmitteln unterstützt werden, bei denen sichergestellt ist, dass der entsprechende Urheber erstens eine Lizenz verwendet hat, die die aufwandsarme(!) Weiternutzung gewährleistet (also GFDL und irgendwelche selbst zusammengedoktorte Privatlizenzen würde ich da z.B. einfach mal komplett ausschließen), und dass zweitens jede denkbare Möglichkeit ausgeschöpft wurde, das ganze ohne Aufsehen bzw. nicht-öffentlich zu regeln. Und falls ein Benutzer vom Verein finanzielle oder andere materielle Hilfe (wie auch immer die aussähe) bekommt und gerichtlich eine Entschädigung bzw. Lizenzgebühr zugesprochen bekommt, sollte davon die vom Verein geleistete Hilfe natürlich soweit als möglich zurückgezahlt werden. ;)
LG
Am 13. Dezember 2010 12:36 schrieb Sebastian Moleski sebastian.moleski@wikimedia.de:
Liebe Vereinsmitglieder und -unterstützer,
in den vergangenen Jahren kam wiederholt die Frage auf, inwiefern der Verein gerichtliche Verfahren von Wikipedianern zur Durchsetzung von Urheberrechtsansprüchen unterstützen kann. Zu den Fällen, die mir persönlich bekannt sind, gehören fehlerhafte oder gänzlich fehlende Attributierungen durch Nachnutzer von Commons-Bildern, mangelhafte Autorennennungen bei Offline-Inhalten oder Veröffentlichung von Wikimedia-Inhalten gänzlich ohne Lizenzhinweise.
Ob und wie der Verein hier unterstützend tätig werden kann, ist dabei eine komplexe Frage, da es unterschiedliche Interessen zu berücksichtigen gilt: Für den einzelnen interessierten Autoren und Fotografen kann die Wahrung seines persönlichen Urheberrechts von höchster Wichtigkeit sein. Es kommt auch vor, dass insbesondere Fotografen alternative kostenpflichtige Lizenzierungen für Nachnutzer anbieten, die sich nicht an die Lizenz gehalten haben. Eine materielle Unterstützung entsprechender gerichtlicher Einzelverfahren durch den Verein würde zur Folge haben, dass die Verfolgung individueller Schadenersatzansprüche zum primären Ziel wird, nicht die Förderung freien Wissens.
Der gewöhnliche Nutzer hat andere Interessen. Für ihn ist die einfache Erreichbarkeit im jeweiligen Medium seiner Wahl von größter Bedeutung. Gerade deswegen ist die möglichst unaufwendige Nachnutzung und Weiterverbreitung durch Dritte so wichtig für unsere Mission. Für diesen Nachnutzer ist es wichtig, dass überall dort, wo freie Inhalte drauf stehen, auch freie Inhalte drin sind. Wer Wikipedia-Inhalte bspw. auf einer DVD findet, soll davon ausgehen können, dass er diese DVD genauso kopieren und weiterverbreiten kann, wie der Herausgeber der DVD es auch getan hat. An dieser Form von Sicherheit muss uns viel liegen, weil ohne sie die Verbreitung freier Inhalte entschieden behindert wird.
Schließlich muss auch berücksichtigt werden, welche öffentliche Wirkung sowohl für den Verein als auch für die Wikimedia-Projekte dadurch entsteht, wenn solche gerichtlichen Verfahren offensiv geführt und aktiv vom Verein unterstützt werden. Dabei ist sicher entscheidend, welche Ziele mit den Verfahren primär verfolgt werden, wie signifikant die Verletzung (und damit der Anspruch) ist und wer der Beklagte ist.
In der Vergangenheit hat sich der Verein nur insofern an solchen Verfahren beteiligt, dass er Kontakte mit kompetenten Anwälten vermittelt hat. Nach reiflicher Überlegung innerhalb des Vorstands und umfassender Beratung mit unserem Vereinsjuristen sind wir nun zu der Entscheidung gekommen, dass wir unsere sehr passive Linie nicht weiter verfolgen werden. Es gibt viele ungeklärte Rechtsfragen im Bereich freier Lizenzen und freier Inhalte, so dass es sich lohnt, hier tätig zu sein. Gleichzeitig hat der Verein die Mittel, eine begrenzte Anzahl von Verfahren zu unterstützen.
Unser Vorschlag sieht so aus, dass der Verein zukünftig ausgewählte Verfahren materiell unterstützt, wenn diese Unterstützung dazu geeignet ist, ungeklärte Rechtsfragen durch höchstrichterliche Rechtsprechung zu klären. Es geht also um Musterverfahren im weitesten Sinne, nicht jedoch um Standardverfahren, Massenabmahnungen oder ähnliches.
Den Ansatz, den wir gern verfolgen möchten, habe ich vor einigen Tagen ins Wikimedia-Forum gestellt: https://forum.wikimedia.de/w/Rechtliche_Unterst%C3%BCtzung Ich würde mich sehr freuen, wenn es dort zu einer regen Diskussion unseres Vorschlags kommt. Gern könnt ihr dort auch einfach nur eure Meinung dazu äußern. Findet ihr das eine gute Idee? Oder nicht? Wenn ja, warum? Oder warum nicht?
Ich hoffe, dass wir mit diesem Schritt einen neuen Weg eröffnen, wie wir gemeinsam freies Wissen und dessen Verbreitung fördern können. Für eine Unterstützung und eure Beteiligung an der Diskussion möchte ich euch jetzt schon danken.
Beste Grüße Sebastian Moleski Erster Vorsitzender
Hallo Thomas,
beides ist auf der Seite https://forum.wikimedia.de/w/Rechtliche_Unterst%C3%BCtzung , auf der der Vorschlag von Sebastian zur Diskussion steht, enthalten.
1) Ich fänd es jedoch sehr
wichtig, dass ausschließlich solche Verfahren mit Vereinsmitteln unterstützt werden, bei denen sichergestellt ist, dass der entsprechende Urheber erstens eine Lizenz verwendet hat, die die aufwandsarme(!) Weiternutzung gewährleistet (also GFDL und irgendwelche selbst zusammengedoktorte Privatlizenzen würde ich da z.B. einfach mal komplett ausschließen),
"Der Verein muss eine Position zur Rechtsfrage haben." - hier ist in meinen Augen sehr eindeutig, dass die Position zu der nutzungsbehindernden Privatlizenz GFDL-1.2-only (ich denke, du beziehst dich hierauf) von seiten des Vereins (Förderung freien Wissens) laut Satzung ebenso wie im common sense eindeutig ablehnend ist.
2) zweitens jede
denkbare Möglichkeit ausgeschöpft wurde, das ganze ohne Aufsehen bzw. nicht-öffentlich zu regeln. Und falls ein Benutzer vom Verein finanzielle oder andere materielle Hilfe (wie auch immer die aussähe) bekommt und gerichtlich eine Entschädigung bzw. Lizenzgebühr zugesprochen bekommt, sollte davon die vom Verein geleistete Hilfe natürlich soweit als möglich zurückgezahlt werden. ;)
"Kann der Kläger Unterlassung und Schadenersatz geltend machen, soll der Unterlassungsanspruch durchgesetzt und Schadensersatz in angemessener Höhe geltend gemacht werden. Der zu zahlende Schadenersatz muss dem Verein zufließen."
Gruß, Achim
LG
Am 13. Dezember 2010 12:36 schrieb Sebastian Moleski sebastian.moleski@wikimedia.de:
Liebe Vereinsmitglieder und -unterstützer,
in den vergangenen Jahren kam wiederholt die Frage auf, inwiefern der Verein gerichtliche Verfahren von Wikipedianern zur Durchsetzung von Urheberrechtsansprüchen unterstützen kann. Zu den Fällen, die mir persönlich bekannt sind, gehören fehlerhafte oder gänzlich fehlende Attributierungen durch Nachnutzer von Commons-Bildern, mangelhafte Autorennennungen bei Offline-Inhalten oder Veröffentlichung von Wikimedia-Inhalten gänzlich ohne Lizenzhinweise.
Ob und wie der Verein hier unterstützend tätig werden kann, ist dabei eine komplexe Frage, da es unterschiedliche Interessen zu berücksichtigen gilt: Für den einzelnen interessierten Autoren und Fotografen kann die Wahrung seines persönlichen Urheberrechts von höchster Wichtigkeit sein. Es kommt auch vor, dass insbesondere Fotografen alternative kostenpflichtige Lizenzierungen für Nachnutzer anbieten, die sich nicht an die Lizenz gehalten haben. Eine materielle Unterstützung entsprechender gerichtlicher Einzelverfahren durch den Verein würde zur Folge haben, dass die Verfolgung individueller Schadenersatzansprüche zum primären Ziel wird, nicht die Förderung freien Wissens.
Der gewöhnliche Nutzer hat andere Interessen. Für ihn ist die einfache Erreichbarkeit im jeweiligen Medium seiner Wahl von größter Bedeutung. Gerade deswegen ist die möglichst unaufwendige Nachnutzung und Weiterverbreitung durch Dritte so wichtig für unsere Mission. Für
diesen
Nachnutzer ist es wichtig, dass überall dort, wo freie Inhalte drauf stehen, auch freie Inhalte drin sind. Wer Wikipedia-Inhalte bspw. auf einer DVD findet, soll davon ausgehen können, dass er diese DVD genauso kopieren und weiterverbreiten kann, wie der Herausgeber der DVD es auch getan hat. An dieser Form von Sicherheit muss uns viel liegen, weil ohne sie die Verbreitung freier Inhalte entschieden behindert wird.
Schließlich muss auch berücksichtigt werden, welche öffentliche
Wirkung
sowohl für den Verein als auch für die Wikimedia-Projekte dadurch entsteht, wenn solche gerichtlichen Verfahren offensiv geführt und
aktiv
vom Verein unterstützt werden. Dabei ist sicher entscheidend, welche Ziele mit den Verfahren primär verfolgt werden, wie signifikant die Verletzung (und damit der Anspruch) ist und wer der Beklagte ist.
In der Vergangenheit hat sich der Verein nur insofern an solchen Verfahren beteiligt, dass er Kontakte mit kompetenten Anwälten vermittelt hat. Nach reiflicher Überlegung innerhalb des Vorstands und umfassender Beratung mit unserem Vereinsjuristen sind wir nun zu der Entscheidung gekommen, dass wir unsere sehr passive Linie nicht weiter verfolgen werden. Es gibt viele ungeklärte Rechtsfragen im Bereich freier Lizenzen und freier Inhalte, so dass es sich lohnt, hier tätig
zu
sein. Gleichzeitig hat der Verein die Mittel, eine begrenzte Anzahl von Verfahren zu unterstützen.
Unser Vorschlag sieht so aus, dass der Verein zukünftig ausgewählte Verfahren materiell unterstützt, wenn diese Unterstützung dazu
geeignet
ist, ungeklärte Rechtsfragen durch höchstrichterliche Rechtsprechung
zu
klären. Es geht also um Musterverfahren im weitesten Sinne, nicht
jedoch
um Standardverfahren, Massenabmahnungen oder ähnliches.
Den Ansatz, den wir gern verfolgen möchten, habe ich vor einigen Tagen ins Wikimedia-Forum gestellt: https://forum.wikimedia.de/w/Rechtliche_Unterst%C3%BCtzung Ich würde mich sehr freuen, wenn es dort zu einer regen Diskussion unseres Vorschlags kommt. Gern könnt ihr dort auch einfach nur eure Meinung dazu äußern. Findet ihr das eine gute Idee? Oder nicht? Wenn
ja,
warum? Oder warum nicht?
Ich hoffe, dass wir mit diesem Schritt einen neuen Weg eröffnen, wie
wir
gemeinsam freies Wissen und dessen Verbreitung fördern können. Für
eine
Unterstützung und eure Beteiligung an der Diskussion möchte ich euch jetzt schon danken.
Beste Grüße Sebastian Moleski Erster Vorsitzender
VereinDE-l mailing list VereinDE-l@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/vereinde-l
"Der Verein muss eine Position zur Rechtsfrage haben." - hier ist in meinen Augen sehr eindeutig, dass die Position zu der nutzungsbehindernden Privatlizenz GFDL-1.2-only (ich denke, du beziehst dich hierauf) von seiten des Vereins (Förderung freien Wissens) laut Satzung ebenso wie im common sense eindeutig ablehnend ist.
"Kann der Kläger Unterlassung und Schadenersatz geltend machen, soll der Unterlassungsanspruch durchgesetzt und Schadensersatz in angemessener Höhe geltend gemacht werden. Der zu zahlende Schadenersatz muss dem Verein zufließen."
Ah, wunderbar, wenn dort das damit gemeint ist, was ich mir vorgestellt habe. :) Dann ist ja an alles wichtige gedacht.
LG
Nur mal als Hinweis: es gab niemals auf Wikipedia oder Commons Privatlizenzen und es gibt auch heute keine. Zu GFDL sag ich mal lieber nichts, war ja schließlich knapp 8 Jahre lang die von allen so hochgelobte Lizenz, unter der die Inhalte für alle Ewigkeit stehen werden....
Am 13. Dezember 2010 13:19 schrieb Thomas Goldammer thogol@googlemail.com:
Lieber Sebastian,
ich bin generell immer sehr für Rechtssicherheit zu haben und finde daher deinen Vorschlag sehr gut und richtig. Ich fänd es jedoch sehr wichtig, dass ausschließlich solche Verfahren mit Vereinsmitteln unterstützt werden, bei denen sichergestellt ist, dass der entsprechende Urheber erstens eine Lizenz verwendet hat, die die aufwandsarme(!) Weiternutzung gewährleistet (also GFDL und irgendwelche selbst zusammengedoktorte Privatlizenzen würde ich da z.B. einfach mal komplett ausschließen), und dass zweitens jede denkbare Möglichkeit ausgeschöpft wurde, das ganze ohne Aufsehen bzw. nicht-öffentlich zu regeln. Und falls ein Benutzer vom Verein finanzielle oder andere materielle Hilfe (wie auch immer die aussähe) bekommt und gerichtlich eine Entschädigung bzw. Lizenzgebühr zugesprochen bekommt, sollte davon die vom Verein geleistete Hilfe natürlich soweit als möglich zurückgezahlt werden. ;)
LG
Am 13. Dezember 2010 12:36 schrieb Sebastian Moleski sebastian.moleski@wikimedia.de:
Liebe Vereinsmitglieder und -unterstützer,
in den vergangenen Jahren kam wiederholt die Frage auf, inwiefern der Verein gerichtliche Verfahren von Wikipedianern zur Durchsetzung von Urheberrechtsansprüchen unterstützen kann. Zu den Fällen, die mir persönlich bekannt sind, gehören fehlerhafte oder gänzlich fehlende Attributierungen durch Nachnutzer von Commons-Bildern, mangelhafte Autorennennungen bei Offline-Inhalten oder Veröffentlichung von Wikimedia-Inhalten gänzlich ohne Lizenzhinweise.
Ob und wie der Verein hier unterstützend tätig werden kann, ist dabei eine komplexe Frage, da es unterschiedliche Interessen zu berücksichtigen gilt: Für den einzelnen interessierten Autoren und Fotografen kann die Wahrung seines persönlichen Urheberrechts von höchster Wichtigkeit sein. Es kommt auch vor, dass insbesondere Fotografen alternative kostenpflichtige Lizenzierungen für Nachnutzer anbieten, die sich nicht an die Lizenz gehalten haben. Eine materielle Unterstützung entsprechender gerichtlicher Einzelverfahren durch den Verein würde zur Folge haben, dass die Verfolgung individueller Schadenersatzansprüche zum primären Ziel wird, nicht die Förderung freien Wissens.
Der gewöhnliche Nutzer hat andere Interessen. Für ihn ist die einfache Erreichbarkeit im jeweiligen Medium seiner Wahl von größter Bedeutung. Gerade deswegen ist die möglichst unaufwendige Nachnutzung und Weiterverbreitung durch Dritte so wichtig für unsere Mission. Für diesen Nachnutzer ist es wichtig, dass überall dort, wo freie Inhalte drauf stehen, auch freie Inhalte drin sind. Wer Wikipedia-Inhalte bspw. auf einer DVD findet, soll davon ausgehen können, dass er diese DVD genauso kopieren und weiterverbreiten kann, wie der Herausgeber der DVD es auch getan hat. An dieser Form von Sicherheit muss uns viel liegen, weil ohne sie die Verbreitung freier Inhalte entschieden behindert wird.
Schließlich muss auch berücksichtigt werden, welche öffentliche Wirkung sowohl für den Verein als auch für die Wikimedia-Projekte dadurch entsteht, wenn solche gerichtlichen Verfahren offensiv geführt und aktiv vom Verein unterstützt werden. Dabei ist sicher entscheidend, welche Ziele mit den Verfahren primär verfolgt werden, wie signifikant die Verletzung (und damit der Anspruch) ist und wer der Beklagte ist.
In der Vergangenheit hat sich der Verein nur insofern an solchen Verfahren beteiligt, dass er Kontakte mit kompetenten Anwälten vermittelt hat. Nach reiflicher Überlegung innerhalb des Vorstands und umfassender Beratung mit unserem Vereinsjuristen sind wir nun zu der Entscheidung gekommen, dass wir unsere sehr passive Linie nicht weiter verfolgen werden. Es gibt viele ungeklärte Rechtsfragen im Bereich freier Lizenzen und freier Inhalte, so dass es sich lohnt, hier tätig zu sein. Gleichzeitig hat der Verein die Mittel, eine begrenzte Anzahl von Verfahren zu unterstützen.
Unser Vorschlag sieht so aus, dass der Verein zukünftig ausgewählte Verfahren materiell unterstützt, wenn diese Unterstützung dazu geeignet ist, ungeklärte Rechtsfragen durch höchstrichterliche Rechtsprechung zu klären. Es geht also um Musterverfahren im weitesten Sinne, nicht jedoch um Standardverfahren, Massenabmahnungen oder ähnliches.
Den Ansatz, den wir gern verfolgen möchten, habe ich vor einigen Tagen ins Wikimedia-Forum gestellt: https://forum.wikimedia.de/w/Rechtliche_Unterst%C3%BCtzung Ich würde mich sehr freuen, wenn es dort zu einer regen Diskussion unseres Vorschlags kommt. Gern könnt ihr dort auch einfach nur eure Meinung dazu äußern. Findet ihr das eine gute Idee? Oder nicht? Wenn ja, warum? Oder warum nicht?
Ich hoffe, dass wir mit diesem Schritt einen neuen Weg eröffnen, wie wir gemeinsam freies Wissen und dessen Verbreitung fördern können. Für eine Unterstützung und eure Beteiligung an der Diskussion möchte ich euch jetzt schon danken.
Beste Grüße Sebastian Moleski Erster Vorsitzender
VereinDE-l mailing list VereinDE-l@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/vereinde-l
Am 13.12.2010 13:28, schrieb Ralf Roletschek:
Nur mal als Hinweis: es gab niemals auf Wikipedia oder Commons Privatlizenzen und es gibt auch heute keine. Zu GFDL sag ich mal lieber nichts, war ja schließlich knapp 8 Jahre lang die von allen so hochgelobte Lizenz, unter der die Inhalte für alle Ewigkeit stehen werden....
Über die Sinnhaftigkeit der Kombination der Art libre Lizenz, GFDL 1.2only und der cc-by-nc-nd in [1], was gemeinhin als "Privatlizenz" genannt wird, will ich mich hier lieber nicht auslassen. Eins ist sicher: Sie erleichtert die Nachnutzung nicht.
Und "... für alle Ewigkeit ..." stimmt so auch nicht. Es hieß von Anfang an: "Version 1.2 oder einer späteren Version".
Aber auch diese Diskussion müssen wir nicht erneut führen, das wird hier Offtopic und die Diskussion zu Sebastians Vorschlag sollte dann doch lieber im Forum geführt werden.
Ciao. Raimond.
[1] http://commons.wikimedia.org/wiki/User:Ralf_Roletschek/Lizenz2
Hallo Sebastian, hallo zusammen,
ich freue mich sehr, dass ihr diese Entscheidung getroffen habt!
Und falls ein Benutzer vom Verein finanzielle oder andere materielle Hilfe (wie auch immer die aussähe) bekommt und gerichtlich eine Entschädigung bzw. Lizenzgebühr zugesprochen bekommt, sollte davon die vom Verein geleistete Hilfe natürlich soweit als möglich zurückgezahlt werden. ;)
Grundsätzlich würde ein solcher "Sieg" vor Gericht bedeuten, dass die Kosten des Vereins ohnehin vom Prozessgegner übernommen werden. Trotzdem denke ich, dass das Ziel solcher Musterverfahren selbstverständlich nicht die persönliche Gewinnerzielung des Musterklägers ist. Insofern gehe ich davon aus, dass mit jedem, der/die sich als Musterkläger zur Verfügung stellt, eine Spendenlösung gefunden wird. ;-)
Ich hatte auch schon einmal die Möglichkeit ins Gespräch gebracht, Lizenz- und Schadenersatzansprüche für solche Verfahren von vornherein an den Verein zu übertragen. Dann würde der Verein nicht den Musterkläger unterstützen, sondern selbst als Kläger auftreten. Das vereinfacht auch die Entscheidungswege.
Die GFDL-Diskussion hier aufzuwärmen, bringt nichts. Creative Commons stellt jetzt schon den absoluten Löwenanteil unserer Lizenzierungen und ist zudem "die Lizenz der Zukunft"; sie wird also wohl zwangsläufig für solche Musterklagen im Mittelpunkt stehen.
Viele Grüße Martina
LG
Am 13. Dezember 2010 12:36 schrieb Sebastian Moleski sebastian.moleski@wikimedia.de:
Liebe Vereinsmitglieder und -unterstützer,
in den vergangenen Jahren kam wiederholt die Frage auf, inwiefern der Verein gerichtliche Verfahren von Wikipedianern zur Durchsetzung von Urheberrechtsansprüchen unterstützen kann. Zu den Fällen, die mir persönlich bekannt sind, gehören fehlerhafte oder gänzlich fehlende Attributierungen durch Nachnutzer von Commons-Bildern, mangelhafte Autorennennungen bei Offline-Inhalten oder Veröffentlichung von Wikimedia-Inhalten gänzlich ohne Lizenzhinweise.
Ob und wie der Verein hier unterstützend tätig werden kann, ist dabei eine komplexe Frage, da es unterschiedliche Interessen zu berücksichtigen gilt: Für den einzelnen interessierten Autoren und Fotografen kann die Wahrung seines persönlichen Urheberrechts von höchster Wichtigkeit sein. Es kommt auch vor, dass insbesondere Fotografen alternative kostenpflichtige Lizenzierungen für Nachnutzer anbieten, die sich nicht an die Lizenz gehalten haben. Eine materielle Unterstützung entsprechender gerichtlicher Einzelverfahren durch den Verein würde zur Folge haben, dass die Verfolgung individueller Schadenersatzansprüche zum primären Ziel wird, nicht die Förderung freien Wissens.
Der gewöhnliche Nutzer hat andere Interessen. Für ihn ist die einfache Erreichbarkeit im jeweiligen Medium seiner Wahl von größter Bedeutung. Gerade deswegen ist die möglichst unaufwendige Nachnutzung und Weiterverbreitung durch Dritte so wichtig für unsere Mission. Für diesen Nachnutzer ist es wichtig, dass überall dort, wo freie Inhalte drauf stehen, auch freie Inhalte drin sind. Wer Wikipedia-Inhalte bspw. auf einer DVD findet, soll davon ausgehen können, dass er diese DVD genauso kopieren und weiterverbreiten kann, wie der Herausgeber der DVD es auch getan hat. An dieser Form von Sicherheit muss uns viel liegen, weil ohne sie die Verbreitung freier Inhalte entschieden behindert wird.
Schließlich muss auch berücksichtigt werden, welche öffentliche Wirkung sowohl für den Verein als auch für die Wikimedia-Projekte dadurch entsteht, wenn solche gerichtlichen Verfahren offensiv geführt und aktiv vom Verein unterstützt werden. Dabei ist sicher entscheidend, welche Ziele mit den Verfahren primär verfolgt werden, wie signifikant die Verletzung (und damit der Anspruch) ist und wer der Beklagte ist.
In der Vergangenheit hat sich der Verein nur insofern an solchen Verfahren beteiligt, dass er Kontakte mit kompetenten Anwälten vermittelt hat. Nach reiflicher Überlegung innerhalb des Vorstands und umfassender Beratung mit unserem Vereinsjuristen sind wir nun zu der Entscheidung gekommen, dass wir unsere sehr passive Linie nicht weiter verfolgen werden. Es gibt viele ungeklärte Rechtsfragen im Bereich freier Lizenzen und freier Inhalte, so dass es sich lohnt, hier tätig zu sein. Gleichzeitig hat der Verein die Mittel, eine begrenzte Anzahl von Verfahren zu unterstützen.
Unser Vorschlag sieht so aus, dass der Verein zukünftig ausgewählte Verfahren materiell unterstützt, wenn diese Unterstützung dazu geeignet ist, ungeklärte Rechtsfragen durch höchstrichterliche Rechtsprechung zu klären. Es geht also um Musterverfahren im weitesten Sinne, nicht jedoch um Standardverfahren, Massenabmahnungen oder ähnliches.
Den Ansatz, den wir gern verfolgen möchten, habe ich vor einigen Tagen ins Wikimedia-Forum gestellt: https://forum.wikimedia.de/w/Rechtliche_Unterst%C3%BCtzung Ich würde mich sehr freuen, wenn es dort zu einer regen Diskussion unseres Vorschlags kommt. Gern könnt ihr dort auch einfach nur eure Meinung dazu äußern. Findet ihr das eine gute Idee? Oder nicht? Wenn ja, warum? Oder warum nicht?
Ich hoffe, dass wir mit diesem Schritt einen neuen Weg eröffnen, wie wir gemeinsam freies Wissen und dessen Verbreitung fördern können. Für eine Unterstützung und eure Beteiligung an der Diskussion möchte ich euch jetzt schon danken.
Beste Grüße Sebastian Moleski Erster Vorsitzender
VereinDE-l mailing list VereinDE-l@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/vereinde-l
Hallo,
Am 13.12.2010 13:49, schrieb Martina Nolte:
Ich hatte auch schon einmal die Möglichkeit ins Gespräch gebracht, Lizenz- und Schadenersatzansprüche für solche Verfahren von vornherein an den Verein zu übertragen. Dann würde der Verein nicht den Musterkläger unterstützen, sondern selbst als Kläger auftreten. Das vereinfacht auch die Entscheidungswege.
Der Verein wird auch in Zukunft nicht selbst als Kläger auftreten, sondern derjenige der eine Klage führen möchten und der Verein davon ausgeht, dass damit eine Rechtsfrage einer Klärung nähergebracht werden kann, erhält eine Bürgschaft des Vereins, dass die Kosten des Verfahrens getragen werden. Damit ist nicht gesagt und auch gar nicht unbedingt gewollt, dass die Kosten des Verfahrens durch eventuelle Schadensersatzansprüche gedeckt werden. Denn niemand kann garantieren, dass ein Verfahren durch mehrere Instanzen siegreich verläuft und Ziel soll es ja möglichst sein eine Rechtsfrage höchstrichterlich geklärt zu bekommen. Und außerdem ist nicht gesagt, dass eventuelle Schadensersatzzahlungen auch die Höhe der tatsächlichen Kosten decken.
Die Frage der Deckung der Kosten war aber auch nicht Grundlage der Entscheidung nun solche Verfahren zu unterstützen, sondern die Einsicht, dass es im Bereich der freien Lizenzen und deren Gültigkeit (als einen Teilaspekt, es gibt aber genug weitere Fragen) im deutschen Rechtsraum ungeklärte Rechtsfragen gibt. Da der Verein aber mittlerweile in der Lage ist solche vermutlich langwierigen und auch kostspieligen Verfahren finanziell zu unterstützen, haben wir uns nun entschlossen den Schritt zu gehen, ohne aber in Zukunft jede (vermeintliche) Rechtsverletzung angehen zu wollen. Das nur zur Frage warum jetzt und nicht früher. Es ging auch in der Vergangenheit um das Wie und darum überhaupt die finanzielle Möglichkeit dazu zu haben.
Gruß
Michail
vereinde-l@lists.wikimedia.org