-----BEGIN PGP SIGNED MESSAGE-----
Hash: SHA1
Hallo Ronald,
Am 01.10.2010 17:46, schrieb Ronald Becher:
Ich halte ein Opt-Out-Verfahren für praktikabler, auch
wenn das einzelne
Mitglied sich bein Opt-In-Verfahren möglicherweise besser fühlt. Es
spricht ja nichts dagegen, die angesprochenen Modifikatoren (per
Brief/E-Mail/gar nicht) da auch anzuwenden.
Selbstredend muss den Mitgliedern eine gebührende Frist (eine Woche?)
eingeräumt werden, um dieses Opt-Out-Verfahren anzuwenden.
Ein Opt-Out-Verfahren würde in einer passiven Vereinsmitgliedschaft
bestehen. Während einer aktiven Vereinsmitgliedschaft ist das Mitglied
ja willens, am Vereinsleben teilzunehmen: Und dazu zählen eindeutig
solche Nachrichten.
Auch auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen [1], zitiere ich mal Folgendes:
"Allerdings hat die Rechtsprechung anerkannt, dass ein Anspruch auf
Herausgabe der Mitgliederliste bestehen kann. Hierzu führte das
Landgericht Saarbrücken in seinem Urteil am 17.07.2007 (Az. 16 O 106/07,
bestätigt durch OLG Saarbrücken, Az. 1 U 450/07-142) wörtlich aus:
'Ein Anspruch auf Herausgabe lässt sich bereits aus den allgemeinen
vereinsrechtlichen Grundsätzen ableiten. Das privatrechtliche
Vereinsrecht gibt den Mitgliedern von Vereinen einen durchsetzbaren
Anspruch auf Einsicht in die Mitgliederliste und Herausgabe einer
Abschrift mit deren Anschriften (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
München, Urteil vorn 05.10.98, Az.: 21 ZE 98.2707? 21 CE 98.2707;
Sauter/Schweyer, Der eingetragene Verein, 16 Aufl., Rn. 336, rn.w.N.).
Dieser lnformationsanspruch der Mitglieder beruht darauf, dass sich der
Einzelne freiwillig dem Verein angeschlossen hat und damit mit den
anderen Mitgliedern in eine gewollte Rechtsgemeinschaft eingetreten ist.
Dies fordert von ihm auch, dass er den anderen Mitgliedern bei
berechtigtem Interesse derselben den Kontakt mit ihm durch Angabe seiner
Personalien ermöglicht (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof München,
Urteil vorn 05.10.98, Az.: 21 ZE 98.2707, 21 CE 98.2707, insbesondere
Sauter/Schweyer, Der eingetragene Verein1 18 Aufl., Rn. 338).
Ein derart berechtigtes Interesse ist dabei anzunehmen, wenn ein
Mitglied das Mitgliederverzeichnis begehrt, um andere Mitglieder zu
Vereinszwecken zu erreichen. Die Einsicht muss bereits deshalb gewährt
werden, da sich die wenigsten Mitglieder - gerade in einem
mitgliederstarken und bundesweit agierenden Verein - persönlich kennen
und es ihnen sonst unmöglich wäre, von Minderheitenrechten Gebrauch zu
machen. Dabei ist es ein typisches Minderheitenrecht, dass sich
Mitglieder, die sich derzeit in der Minderheit befinden, organisieren
können, um etwa bei Wahlen oder sonstigen Mehrheitsentscheidungen
zukünftig eine Mehrheit hinter sich zu scharen. Ebenfalls hat jedes
Vereinsmitglied, das sich aktiv in der Vereinsarbeit engagiert, ein
berechtigtes Interesse daran zu wissen, für wen es sich engagiert und
wen es, falls es eine gewählte Funktion im Verein übernommen hat oder
übernehmen will, repräsentiert. Nur wer weiß, wen er repräsentiert, kann
auch dessen Interessen wahrnehmen oder sich um dessen Unterstützung in
Vereinsangelegenheiten bemühen.'" [2]
[1]
<http://lists.wikimedia.org/pipermail/vereinde-l/2010-October/003138.html>
[2]
<http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=117794&rechtcheck=2>
- --
Mit freundlichen Grüßen
*B.Eng. René Schwarz*
mail(a)rene-schwarz.com
http://www.rene-schwarz.com
Hallo Pavel und du (Teil des Rests der Liste minus
Pavel*),
Das ist in meinen Augen eine ziemlich optimale Lösung, da sie einen
guten Kompromiss zwischen allen zu beachtenden juristischen Fallstricken
herstellt.
Auf der einen Seite steht das schon durch § 37 BGB verbriefte Recht,
eine außerordentliche MV einzuberufen und die damit zwangsweise
verbundenen Pflichten des Vereins, diese Rechte nicht zu behindern.
Auf der anderen Seite steht unter anderem das Bundesdatenschutzgesetz,
auf das du ja auch zu Recht hinweist.
Diese Lösung bezieht auch in einem gewissen Maße geltende Rechtsprechung
mit ein, bis auf die Punkte, die Tobias/chruchofemacs parallel mit mir
anspricht.
Viele Grüße,
Ronald
* = Fühle mich gerade ein bisschen albern. Die Diskussion der letzten
Tage hat irgendwie einen manisch-depressiven Effekt (Lachgas und
gleichzeitig Sedativa)
Am 01.10.2010 17:08, schrieb Pavel Richter:
Hallo zusammen,
(..)
Infolgedessen schlagen wir folgende Lösung vor:
(..)
Ich hoffe, diese Lösung findet bei allen Betroffenen Akzeptanz.
Mit freundlichen Grüßen,
Pavel Richter
_______________________________________________
VereinDE-l mailing list
VereinDE-l(a)lists.wikimedia.org
https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/vereinde-l
-----BEGIN PGP SIGNATURE-----
Version: GnuPG v1.4.10 (MingW32)
Comment: Using GnuPG with Mozilla -
http://enigmail.mozdev.org/
iEYEARECAAYFAkymBLAACgkQkcSsf9qN6HHjQQCePvh/qkAUuMxSKuo8bs76TEnx
V94An0T6VHFRcV/CLiq3OKt7+yC9yvDe
=/pRL
-----END PGP SIGNATURE-----