Am 01.10.10 17:49 schrieb "B.Eng. René Schwarz":
ich möchte dich auf meinen Beitrag von 15.33 Uhr [1]
verweisen. Es gibt
keine Möglichkeit, der Herausgabe der beim Verein hinterlegten Daten zu
widersprechen, sofern das Auskunftsersuchen Vereinszwecken dient
(und dazu gehört auch die Information zur Beantragung einer
außerordentlichen MV).
Ein "Opt-In" oder "Opt-Out" sieht der Gesetzgeber dafür nicht vor.
Das ist nicht richtig, René. Jeder bestimmt selbst, wer Zugriff auf
seine Daten haben darf.
Der Zweck der Mitteilung der E-Mail-Adressen an den Verein war es, dem
Vorstand eine weitere Adresse neben der Postanschrift zur Verfügung zu
stellen, um mit dem Mitglied zu kommunizieren. Pavel hat Recht, wenn er
darauf hinweist, daß es nicht angehen kann, wenn jedes andere
x-beliebige Mitglied auf diese Weise aus dessen Sicht vermeintlich
"wichtige" Mitteilungen an andere Mitglieder zustellen lassen könnte.
Mit der Übermittlung der Mitgliederdaten an einen Dritten ist außerdem
zumindest die Information verbunden, daß ich überhaupt Mitglied in dem
betreffenden Verein bin. Schon das ist ein schützenswertes Datum, in
dessen Übermittlung ich zu keinem Zeitpunkt eingewilligt habe.
In die Übermittlung an einen Dritten, der ganz außerhalb des Vereins
steht, und in die Verarbeitung bei ihm hat übrigens gar niemand bisher
eingewilligt.
Tobias' Vorschlag ist ein gangbarer und einfacher Weg, um den
Datenschutz sicherzustellen. Deshalb wäre ich dafür, so zu verfahren,
wie er es vorgeschlagen hat. Dabei müßte aber auch ein Opt-in
ausdrücklich für die Übermittlung an einen Dritten vorhanden sein (Pavel
nannte ihn den Treuhänder).
Das setzt allerdings auch voraus, daß die Eigenschaften, die dieser
Treuhänder aufweisen muß, im bei der Abgabe der Einwilligung hinreichend
bestimmt festgelegt werden und daß bekannt ist, wer darüber entscheidet,
ob ein Dritter diesen Anforderungen genügt (hierüber kann es zu einem
Rechtsstreit kommen).
Jürgen (komme gerade eben erst dazu, meine Mail vom vergangenen Tag zu
lesen...).