Am 01.10.10 17:49 schrieb "B.Eng. René Schwarz":
ich möchte dich auf meinen Beitrag von 15.33 Uhr [1] verweisen. Es gibt keine Möglichkeit, der Herausgabe der beim Verein hinterlegten Daten zu widersprechen, sofern das Auskunftsersuchen Vereinszwecken dient (und dazu gehört auch die Information zur Beantragung einer außerordentlichen MV).
Ein "Opt-In" oder "Opt-Out" sieht der Gesetzgeber dafür nicht vor.
Das ist nicht richtig, René. Jeder bestimmt selbst, wer Zugriff auf seine Daten haben darf.
Der Zweck der Mitteilung der E-Mail-Adressen an den Verein war es, dem Vorstand eine weitere Adresse neben der Postanschrift zur Verfügung zu stellen, um mit dem Mitglied zu kommunizieren. Pavel hat Recht, wenn er darauf hinweist, daß es nicht angehen kann, wenn jedes andere x-beliebige Mitglied auf diese Weise aus dessen Sicht vermeintlich "wichtige" Mitteilungen an andere Mitglieder zustellen lassen könnte.
Mit der Übermittlung der Mitgliederdaten an einen Dritten ist außerdem zumindest die Information verbunden, daß ich überhaupt Mitglied in dem betreffenden Verein bin. Schon das ist ein schützenswertes Datum, in dessen Übermittlung ich zu keinem Zeitpunkt eingewilligt habe.
In die Übermittlung an einen Dritten, der ganz außerhalb des Vereins steht, und in die Verarbeitung bei ihm hat übrigens gar niemand bisher eingewilligt.
Tobias' Vorschlag ist ein gangbarer und einfacher Weg, um den Datenschutz sicherzustellen. Deshalb wäre ich dafür, so zu verfahren, wie er es vorgeschlagen hat. Dabei müßte aber auch ein Opt-in ausdrücklich für die Übermittlung an einen Dritten vorhanden sein (Pavel nannte ihn den Treuhänder).
Das setzt allerdings auch voraus, daß die Eigenschaften, die dieser Treuhänder aufweisen muß, im bei der Abgabe der Einwilligung hinreichend bestimmt festgelegt werden und daß bekannt ist, wer darüber entscheidet, ob ein Dritter diesen Anforderungen genügt (hierüber kann es zu einem Rechtsstreit kommen).
Jürgen (komme gerade eben erst dazu, meine Mail vom vergangenen Tag zu lesen...).