Jürgen, du führst hier Schattenkämpfe. Der Verein kann das Begehren zur
Einberufung einer ao MV an alle Mitglieder weiterleiten oder die Daten
an das initiierende Mitglied herausgeben. Alles andere wäre eine
Verletzung der Rechte des höchsten Vereinsorgans und würde spätestens
bei den nächsten Wahlen seine Konsequenzen haben. Von meiner Seite: EOD
zu diesem Thema.
Martina