Hallo Olaf, Am 04.01.2014 23:35, schrieb Olaf Kosinsky:
Aufgrund dieses Punktes lege ich Widerspruch gegen das Protokoll ein.
da du Mitglied der Versammlungsleitung warst, gehe ich damit laut der Satzung davon aus, dass das Protokoll keine Gültigkeit erreichen wird. Ok.
P.S. Die Beschlüsse zum Haushalt und die Wahl des Präsidiums sind von der Ablehnung des Protokolls nicht betroffen.
Nun, ich bin ja kein Jurist, aber soweit ich weiß stellt ein Protokoll das Ergebnis von etwas fest. Wenn es kein gültiges Protokoll gibt, dann gibt es doch auch kein Ergebnis, oder? Oder würde, wenn im Protokoll stehen würde, Anke Maier (Symbolname!) sei als Vorsitzender gewählt (was falsch ist) wirklich Anke Maier neuer Vorsitzender sein – auch wenn dem Protokoll wirksam widerspröchen würde?
Mit freundlichen Grüßen DaB.