Ich denke, dass eine nachträgliche Kandidaturänderung
so sehr ein Ding der
Unmöglichkeit ist, wie ein Procedere, bei dem der amtierende Vorstand nach
Durchsicht der Unterlagen zum Telefonhörer greift und Einzelne bittet, ihre
Kandidaturen im Interesse einer von ihm gewünschten Konfiguration des zu
wählenden Vorstands umzuschichten.
Das verstehe ich jetzt nicht so ganz. Meines Wissens kann man seinen Hut auch noch
kurzfristig bei der MV in den Ring werfen - hatte ich sogar mal selbst so gemacht. Es ging
hier bei den Fristen so wie ich es verstehe einzig darum, den Briefwählern präsentiert
werden zu können.
Was meine eigene Bewerbung anbetrifft, so denke ich,
dass sie aus
Fairnessgründen gegenüber den Bewerbern, die solche Nachfragen nicht erhielten,
auf den Status zum Stichzeitpunkt zurück gestellt werden muss. Ich ziehe die
Bewerbung von den Beisitzerpositionen zurück, stelle von meiner Seite aus den
anvisierten Zustand wieder her, und bitte um die klare Handhabung in den
Briefwahlunterlagen. Man wird darüber nachdenken müssen, wie das gesamte
Verfahren zu bewerten ist. Für meinen Teil ist die Bitte um Euer Vertrauen mit
der Verpflichtung verbunden, Transparenz möglichst weit zu riskieren, das geht -
wie in diesem Fall - nicht immer ganz gradlinig,
Das ist jetzt die Frage - wurde den anderen Kandidaten, die für den geschäftsführenden
Vorstand kandidieren, auch eine Doppelkandidatur nahe gelegt? Wenn ja, ist hier in meinen
Augen nichts Verwerfliches zu sehen. Wäre es selektiv erfolgt, wäre das allerdings nicht
OK.
Noch ne andere Frage - wie kann ein Kandidat für einen Posten im Vorstand und als
Kassenprüfer kandidieren? Ich halte das für mindestens suboptimal. Hier sollte von vorn
herein eine Trennung erfolgen.
Grüße
Marcus