Ich denke, dass eine nachträgliche Kandidaturänderung so sehr ein Ding der Unmöglichkeit ist, wie ein Procedere, bei dem der amtierende Vorstand nach Durchsicht der Unterlagen zum Telefonhörer greift und Einzelne bittet, ihre Kandidaturen im Interesse einer von ihm gewünschten Konfiguration des zu wählenden Vorstands umzuschichten.
Das verstehe ich jetzt nicht so ganz. Meines Wissens kann man seinen Hut auch noch kurzfristig bei der MV in den Ring werfen - hatte ich sogar mal selbst so gemacht. Es ging hier bei den Fristen so wie ich es verstehe einzig darum, den Briefwählern präsentiert werden zu können.
Was meine eigene Bewerbung anbetrifft, so denke ich, dass sie aus Fairnessgründen gegenüber den Bewerbern, die solche Nachfragen nicht erhielten, auf den Status zum Stichzeitpunkt zurück gestellt werden muss. Ich ziehe die Bewerbung von den Beisitzerpositionen zurück, stelle von meiner Seite aus den anvisierten Zustand wieder her, und bitte um die klare Handhabung in den Briefwahlunterlagen. Man wird darüber nachdenken müssen, wie das gesamte Verfahren zu bewerten ist. Für meinen Teil ist die Bitte um Euer Vertrauen mit der Verpflichtung verbunden, Transparenz möglichst weit zu riskieren, das geht - wie in diesem Fall - nicht immer ganz gradlinig,
Das ist jetzt die Frage - wurde den anderen Kandidaten, die für den geschäftsführenden Vorstand kandidieren, auch eine Doppelkandidatur nahe gelegt? Wenn ja, ist hier in meinen Augen nichts Verwerfliches zu sehen. Wäre es selektiv erfolgt, wäre das allerdings nicht OK.
Noch ne andere Frage - wie kann ein Kandidat für einen Posten im Vorstand und als Kassenprüfer kandidieren? Ich halte das für mindestens suboptimal. Hier sollte von vorn herein eine Trennung erfolgen.
Grüße
Marcus