Liebe Wikimedia Mitglieder
Ich schwieg die letzten Tage auf der Mailingliste trotz Kandidatur für eine der beiden höheren Positionen bei der anstehenden Vorstandswahl, in der Hoffnung, etwas mehr Transparenz in eine mir durchaus unliebsame Initiative des amtierenden Vorstands zu bringen.
Wie Ihr wisst, waren alle Bewerber dazu angehalten, zu zwei Stichterminen am 10. und 18. April sich zu vorab positionieren – ein Verfahren, das bedenklich bleibt, da es einige Unberechenbarkeit birgt: Es findet mit ihm keine Diskussion über mögliche Vorstandskombinationen und Arbeitsteilungen vorab statt. Im riskanten Fall bleiben wichtige Positionen ohne (Gegen-)bewerber.
Meine eigene Entscheidung geschah mit dem Ziel, der Community auf allen Positionen Gegenkandidaten zur Verfügung zu stellen – und in einer Erwägung der Kompetenzen, die ich in diese Position lieber an zweiter Stelle einbringe, im Interesse größtmöglicher Klarheit allein auf die Position des Zweiten Vorsitzenden.
Ich war in Anbetracht der klar gesetzten Bewerbungsregeln umso erstaunter, als ich am Morgen des 19. April, nach Ablauf der letzten Einreichfrist, von Sebastian Moleski einen Telefonanruf erhielt, mit der Bitte, ihm für eine Rekonfiguration des Teilnehmerfeldes hinter den Kulissen zur Verfügung zu stehen. Zur "Erhöhung meiner Chancen" solle ich auch auf einen der Beisitze kandidieren, so dass ich es in jedem Falle in den Vorstand schaffte. Ich empfand den Anruf als Zumutung des Versuchs, meine Kandidatur gegen Mitkandidaten im Beisitzerfeld laufen zu lassen und die zweite Vorsitzende im selben Schachzug vor einer eindeutigen Gegenkandidatur zu befreien – fragte mich jedoch, wie ich dieses taktische Spiel als so abgelaufen schriftlich von Sebastian bestätigt erhielte.
Die einzige Option dazu schien mir die Annahme des Vorschlags bei einer diesbezüglichen Notiz in meiner Bewerbung, die der Vorstand wiederum annehmen müsste. Die Veröffentlichung geschah heute, und ich sollte sie an dieser Stelle kommentieren:
Ich denke, dass eine nachträgliche Kandidaturänderung so sehr ein Ding der Unmöglichkeit ist, wie ein Procedere, bei dem der amtierende Vorstand nach Durchsicht der Unterlagen zum Telefonhörer greift und Einzelne bittet, ihre Kandidaturen im Interesse einer von ihm gewünschten Konfiguration des zu wählenden Vorstands umzuschichten.
Was meine eigene Bewerbung anbetrifft, so denke ich, dass sie aus Fairnessgründen gegenüber den Bewerbern, die solche Nachfragen nicht erhielten, auf den Status zum Stichzeitpunkt zurück gestellt werden muss. Ich ziehe die Bewerbung von den Beisitzerpositionen zurück, stelle von meiner Seite aus den anvisierten Zustand wieder her, und bitte um die klare Handhabung in den Briefwahlunterlagen. Man wird darüber nachdenken müssen, wie das gesamte Verfahren zu bewerten ist. Für meinen Teil ist die Bitte um Euer Vertrauen mit der Verpflichtung verbunden, Transparenz möglichst weit zu riskieren, das geht - wie in diesem Fall - nicht immer ganz gradlinig,
Mit den besten Grüßen Olaf Simons
--
Dr. Olaf Simons Forschungszentrum Gotha der Universität Erfurt Schloss Friedenstein 99867 Gotha
Telefon: 03621-882309
Hallo Olaf und Mitlesende,
meinst du denn, dass dir eine konstruktive Zusammenarbeit im Vorstand mit Sebastian möglich sein wird?
LG
Nun ja Thomas, ich meine, dass Vertrauen keine Voraussetzung ist, es wird erworben, in meinem Fall durch Aktionen, bei denen ich denke: da könnten bequem auch alle anderen mithören. Das, was da ablief, geschah mit negativen Aussagen über das Bewerberfeld auf den Beisitzerposten. Ich sei vonnöten, um Philipp Birken zu ersetzen und spätestens hier beginnt das Gemauschel. Wenn im Vorstand alles gerade läuft, so werde ich mich freuen, eigene Ideen in ihn einbringen zu können. Wenn wir ein Spiel taktischer Geplänkel und gezielter Intransparenzen gegenüber der Community spielen, dann werde ich rasch entnervt sein. Die Position, auf die ich mich bewarb, ist hoch genug, um es allen Mitspielern interessant zu machen, diese Entnervung zu meiden. Zeit ins Bett zu gehen, ich kam nach langem Arbeitstag in Halle nicht früher dazu, die Sache mit der Bewerbung wieder gerader zu rücken und werde in der nächsten Woche vermutlich in Wien sein - auf WP ließ ich eine Datenspur http://de.wikipedia.org/wiki/Philippe_de_Gentil,_Marquis_de_Langallerie Gruß, o.s. Das Spiel das mit mir lief war deutlich eines, das die Bewerber auf die
Thomas Goldammer thogol@googlemail.com hat am 23. April 2010 um 00:14 geschrieben:
Hallo Olaf und Mitlesende,
meinst du denn, dass dir eine konstruktive Zusammenarbeit im Vorstand mit Sebastian möglich sein wird?
LG
Ich denke, dass eine nachträgliche Kandidaturänderung so sehr ein Ding der Unmöglichkeit ist, wie ein Procedere, bei dem der amtierende Vorstand nach Durchsicht der Unterlagen zum Telefonhörer greift und Einzelne bittet, ihre Kandidaturen im Interesse einer von ihm gewünschten Konfiguration des zu wählenden Vorstands umzuschichten.
Das verstehe ich jetzt nicht so ganz. Meines Wissens kann man seinen Hut auch noch kurzfristig bei der MV in den Ring werfen - hatte ich sogar mal selbst so gemacht. Es ging hier bei den Fristen so wie ich es verstehe einzig darum, den Briefwählern präsentiert werden zu können.
Was meine eigene Bewerbung anbetrifft, so denke ich, dass sie aus Fairnessgründen gegenüber den Bewerbern, die solche Nachfragen nicht erhielten, auf den Status zum Stichzeitpunkt zurück gestellt werden muss. Ich ziehe die Bewerbung von den Beisitzerpositionen zurück, stelle von meiner Seite aus den anvisierten Zustand wieder her, und bitte um die klare Handhabung in den Briefwahlunterlagen. Man wird darüber nachdenken müssen, wie das gesamte Verfahren zu bewerten ist. Für meinen Teil ist die Bitte um Euer Vertrauen mit der Verpflichtung verbunden, Transparenz möglichst weit zu riskieren, das geht - wie in diesem Fall - nicht immer ganz gradlinig,
Das ist jetzt die Frage - wurde den anderen Kandidaten, die für den geschäftsführenden Vorstand kandidieren, auch eine Doppelkandidatur nahe gelegt? Wenn ja, ist hier in meinen Augen nichts Verwerfliches zu sehen. Wäre es selektiv erfolgt, wäre das allerdings nicht OK.
Noch ne andere Frage - wie kann ein Kandidat für einen Posten im Vorstand und als Kassenprüfer kandidieren? Ich halte das für mindestens suboptimal. Hier sollte von vorn herein eine Trennung erfolgen.
Grüße
Marcus
Marcus Cyron kenwilliams-1@web.de wrote:
[...] Noch ne andere Frage - wie kann ein Kandidat für einen Posten im Vorstand und als Kassenprüfer kandidieren? Ich halte das für mindestens suboptimal. Hier sollte von vorn herein eine Trennung erfolgen.
Ich sehe da eher die Ursache in der Briefwahl. Sie ist si- cherlich geeignet für Parlamentswahlen, wo x Wochen vor dem Wahltag die Kandidatenliste geschlossen wird und man nur eine Stimme hat, für eine Vorstandswahl, wo man die Ent- scheidung bei der y. Beisitzerposition vielleicht davon ab- hängig macht, wer für Position z1, z2 und z3 gewählt wurde, (oder gar für eine Antragsberatung) halte ich sie aber für reichlich unpraktisch.
Tim
Am 23.04.2010 00:23, schrieb Marcus Cyron:
Das verstehe ich jetzt nicht so ganz. Meines Wissens kann man seinen Hut auch noch kurzfristig bei der MV in den Ring werfen - hatte ich sogar mal selbst so gemacht. Es ging hier bei den Fristen so wie ich es verstehe einzig darum, den Briefwählern präsentiert werden zu können.
Grüße
Marcus
Sowas ist natürlich sinnvoll und machbar, wenn es nicht das Instrument der Briefwahl gibt. Durch die Briefwahl werden die entsprechenden Vereinsmitglieder praktisch ihrer Mitwirkungsmöglichkeit beraubt, da es auf der MV nochmals zu einer kompletten Veränderung der Bewerber kommen könnte.
Es gibt nun zwei Möglichkeiten. Entweder man verzichtet auf die Möglichkeit der Briefwahl. Damit einher geht natürlich, dass ein Teil der Vereinsmitglieder seine Rechte nicht wahrnehmen kann. Um hier aber zu verhindern, dass eine kleine Gruppe den Vorstand wählt, sollte dann in die Satzung eine andere Beschlussfähigkeitsregelung aufgenommen werden.
Oder man macht es wie bisher, dass bis zu bestimmten Terminen die Kandidaten feststehen und es dann keine Veränderungen mehr gibt.
Gruß
Liesel
-------- Original-Nachricht --------
Datum: Fri, 23 Apr 2010 07:24:16 +0200 Von: Liesel koehler-liesel73@gmx.de An: vereinde-l@lists.wikimedia.org Betreff: Re: [VereinDE-l] Rücknahme meiner Kandidatur für den Beisitz, Bestätigung der Kandidatur für den 2. Vorsitz
Oder man macht es wie bisher, dass bis zu bestimmten Terminen die Kandidaten feststehen und es dann keine Veränderungen mehr gibt.
Meines Wissens ist dies nicht die bisherige Praxis - aber es kann auch sein, dass ich dazu schlicht nciht up-to-date bin. Soweit ich erinnere verhält es sich wie von Marcus dargestellt.
Gruß, Achim
Hallo Liesel,
On 23.04.2010 07:24, Liesel wrote:
Es gibt nun zwei Möglichkeiten. Entweder man verzichtet auf die Möglichkeit der Briefwahl. Damit einher geht natürlich, dass ein Teil der Vereinsmitglieder seine Rechte nicht wahrnehmen kann. Um hier aber zu verhindern, dass eine kleine Gruppe den Vorstand wählt, sollte dann in die Satzung eine andere Beschlussfähigkeitsregelung aufgenommen werden.
Oder man macht es wie bisher, dass bis zu bestimmten Terminen die Kandidaten feststehen und es dann keine Veränderungen mehr gibt.
Korrekt. Diese Diskussion wurde bisher auch nur in Ansätzen geführt. Die Frage, inwiefern Satzungsänderungsanträge und Wahlvorschläge auch auf der MV noch geändert bzw. hervorgebracht werden können, haben wir vor einiger Zeit mit dem Vereinsjuristen besprochen. Er sieht es so, dass die Frist verbunden mit der Möglichkeit der Fernwahl solche Änderungen und zusätzlichen Kandidaturen unmöglich macht, da damit den Mitgliedern die "Möglichkeit der Fernwahl" genommen wird, die unsere Satzung vorschreibt.
Beste Grüße Sebastian Moleski Erster Vorsitzender ------------------------------------- Wikimedia Deutschland e. V. Eisenacher Straße 2 10777 Berlin
Telefon 030 - 219 158 26-0 www.wikimedia.de
Stellen Sie sich eine Welt vor, in der jeder Mensch an der Menge allen Wissens frei teilhaben kann. Helfen Sie uns dabei! http://spenden.wikimedia.de/
Wikimedia Deutschland - Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e. V. Eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter der Nummer 23855 Nz. Als gemeinnützig anerkannt durch das Finanzamt für Körperschaften I Berlin, Steuernummer 27/681/51985.
On 23.04.2010 00:23, Marcus Cyron wrote:
Noch ne andere Frage - wie kann ein Kandidat für einen Posten im Vorstand und als Kassenprüfer kandidieren? Ich halte das für mindestens suboptimal. Hier sollte von vorn herein eine Trennung erfolgen.
Grundsätzlich kann jeder für alles kandidieren, was er will. Er kann aber nicht alle Wahlen annehmen. Wird er zu beidem gewählt, muss er sich letztlich entscheiden (deswegen gibt es ja auch die Frage auf der MV, ob Kandidaten die Wahl annehmen).
Beste Grüße Sebastian Moleski Erster Vorsitzender ------------------------------------- Wikimedia Deutschland e. V. Eisenacher Straße 2 10777 Berlin
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On 23.04.2010 00:23, Marcus Cyron wrote:
Noch ne andere Frage - wie kann ein Kandidat für einen Posten im Vorstand und als Kassenprüfer kandidieren? Ich halte das für mindestens suboptimal. Hier sollte von vorn herein eine Trennung erfolgen.
Grundsätzlich kann jeder für alles kandidieren, was er will. Er kann aber nicht alle Wahlen annehmen. Wird er zu beidem gewählt, muss er sich letztlich entscheiden (deswegen gibt es ja auch die Frage auf der MV, ob Kandidaten die Wahl annehmen).
Beste Grüße Sebastian Moleski
Danke für die Info. Meine Bedenken bleiben dennoch, weil ich es irgendwo als sinnfrei erachte. Aber das ist wohl mein persönliches Problem.
Grüße
Marcus
Unglaublich, was hier abgeht.
Liebe Wikimedia Mitglieder
Ich schwieg die letzten Tage auf der Mailingliste trotz Kandidatur für eine der beiden höheren Positionen bei der anstehenden Vorstandswahl, in der Hoffnung, etwas mehr Transparenz in eine mir durchaus unliebsame Initiative des amtierenden Vorstands zu bringen.
Wie Ihr wisst, waren alle Bewerber dazu angehalten, zu zwei Stichterminen am 10. und 18. April sich zu vorab positionieren – ein Verfahren, das bedenklich bleibt, da es einige Unberechenbarkeit birgt: Es findet mit ihm keine Diskussion über mögliche Vorstandskombinationen und Arbeitsteilungen vorab statt. Im riskanten Fall bleiben wichtige Positionen ohne (Gegen-)bewerber.
Meine eigene Entscheidung geschah mit dem Ziel, der Community auf allen Positionen Gegenkandidaten zur Verfügung zu stellen – und in einer Erwägung der Kompetenzen, die ich in diese Position lieber an zweiter Stelle einbringe, im Interesse größtmöglicher Klarheit allein auf die Position des Zweiten Vorsitzenden.
Ich war in Anbetracht der klar gesetzten Bewerbungsregeln umso erstaunter, als ich am Morgen des 19. April, nach Ablauf der letzten Einreichfrist, von Sebastian Moleski einen Telefonanruf erhielt, mit der Bitte, ihm für eine Rekonfiguration des Teilnehmerfeldes hinter den Kulissen zur Verfügung zu stehen. Zur "Erhöhung meiner Chancen" solle ich auch auf einen der Beisitze kandidieren, so dass ich es in jedem Falle in den Vorstand schaffte. Ich empfand den Anruf als Zumutung des Versuchs, meine Kandidatur gegen Mitkandidaten im Beisitzerfeld laufen zu lassen und die zweite Vorsitzende im selben Schachzug vor einer eindeutigen Gegenkandidatur zu befreien – fragte mich jedoch, wie ich dieses taktische Spiel als so abgelaufen schriftlich von Sebastian bestätigt erhielte.
Die einzige Option dazu schien mir die Annahme des Vorschlags bei einer diesbezüglichen Notiz in meiner Bewerbung, die der Vorstand wiederum annehmen müsste. Die Veröffentlichung geschah heute, und ich sollte sie an dieser Stelle kommentieren:
Ich denke, dass eine nachträgliche Kandidaturänderung so sehr ein Ding der Unmöglichkeit ist, wie ein Procedere, bei dem der amtierende Vorstand nach Durchsicht der Unterlagen zum Telefonhörer greift und Einzelne bittet, ihre Kandidaturen im Interesse einer von ihm gewünschten Konfiguration des zu wählenden Vorstands umzuschichten.
Was meine eigene Bewerbung anbetrifft, so denke ich, dass sie aus Fairnessgründen gegenüber den Bewerbern, die solche Nachfragen nicht erhielten, auf den Status zum Stichzeitpunkt zurück gestellt werden muss. Ich ziehe die Bewerbung von den Beisitzerpositionen zurück, stelle von meiner Seite aus den anvisierten Zustand wieder her, und bitte um die klare Handhabung in den Briefwahlunterlagen. Man wird darüber nachdenken müssen, wie das gesamte Verfahren zu bewerten ist. Für meinen Teil ist die Bitte um Euer Vertrauen mit der Verpflichtung verbunden, Transparenz möglichst weit zu riskieren, das geht - wie in diesem Fall - nicht immer ganz gradlinig,
Mit den besten Grüßen Olaf Simons
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Dr. Olaf Simons Forschungszentrum Gotha der Universität Erfurt Schloss Friedenstein 99867 Gotha
Telefon: 03621-882309 _______________________________________________ VereinDE-l mailing list VereinDE-l@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/vereinde-l
Unglaublich, was hier abgeht.
Alles relativ. Viele werden das nicht als Verwerflich ansehen. Jeder hat so seine Sichtweise verschiedener Dinge. Ich für meinen Teil finde es beispielsweise überhaupt nicht OK, daß der Vorstand die Anträge kommentiert, die nicht vom Vorstand eingebracht werden. Dafür stört mich weniger, wenn Sebastian mit den Kandidaten redet. Hatte er mit mir auch vor zwei Jahren. Und wie in meiner früheren Mail geschrieben, wenn er allen Kandidaten des Geschäftsführenden Vorstandes mit Gegenkandidaten zu einer Beisitzerkandidatur geaten hat, ist hier überhaupt kein Problem. Was Olaf wohl eher störte war, daß er das Gefühl hatte, daß Sebastian ihm letztlich keine oder kaum Chancen auf das Amt einräumt. Wenn er ihn aber dennoch gerne im Vorstand sehen würde, ist da nichts Schlimmes, solange er es als Vereinsmitglied und nicht als Vorstand so sieht. Was natürlich nicht ginge [Konjungtiv] ist, daß der Vorstand(svorsitzende) sich versucht einen Vorstand zusammen zu basteln, daß es passt. Allerdings würde das wohl auch nicht funktionieren.
Grüße
Marcus
Am 23.04.2010 00:52, schrieb Marcus Cyron:
Unglaublich, was hier abgeht.
Alles relativ. Viele werden das nicht als Verwerflich ansehen. Jeder hat so seine Sichtweise verschiedener Dinge. Ich für meinen Teil finde es beispielsweise überhaupt nicht OK, daß der Vorstand die Anträge kommentiert, die nicht vom Vorstand eingebracht werden. Dafür stört mich weniger, wenn Sebastian mit den Kandidaten redet. Hatte er mit mir auch vor zwei Jahren. Und wie in meiner früheren Mail geschrieben, wenn er allen Kandidaten des Geschäftsführenden Vorstandes mit Gegenkandidaten zu einer Beisitzerkandidatur geaten hat, ist hier überhaupt kein Problem. Was Olaf wohl eher störte war, daß er das Gefühl hatte, daß Sebastian ihm letztlich keine oder kaum Chancen auf das Amt einräumt. Wenn er ihn aber dennoch gerne im Vorstand sehen würde, ist da nichts Schlimmes, solange er es als Vereinsmitglied und nicht als Vorstand so sieht. Was natürlich nicht ginge [Konjungtiv] ist, daß der Vorstand(svorsitzende) sich versucht einen Vorstand zusammen zu basteln, daß es passt. All
erdings würde das wohl auch nicht funktionieren.
Grüße
Marcus
Guten Morgen Marcus (und alle anderen)!
Selbst ich weiß nicht so ganz, wo hier etwas Verwerfliches unterstellt werden soll.
- Natürlich wurden alle (Noch-)Vorstände darauf hingewiesen, dass sie ggf. als BGB-Vorstand _und_ als Beisitzer kandidieren müssen / können / sollten.
- Ebenso ist es doch legitim, wenn wir (der derzeitige Vorstand) versuchen, geeignete Kandidaten für die kommende Wahl zu finden. Bei dieser Suche ging es aber allein darum, die Ressorts geeignet zu besetzen - und um nichts anderes!
- Das Kommentieren von Anträgen, die nicht vom Vorstand eingebracht werden, durch den Vorstand ist aber üblich. Zumindest wird es in meinen "anderen Vereinen" ebenso gehandhabt.
Ein noch müder,
Jürgen (YEO)
Hi,
Am 22. April 2010 23:06 schrieb Olaf Simons olaf.simons@pierre-marteau.com:
Ich schwieg die letzten Tage auf der Mailingliste trotz Kandidatur für eine der beiden höheren Positionen bei der anstehenden Vorstandswahl, in der Hoffnung, etwas mehr Transparenz in eine mir durchaus unliebsame Initiative des amtierenden Vorstands zu bringen.
[...]
Der Hinweis, dass es sinnvoll sein könnte zusätzlich als Beisitzer zu kandidieren, betrifft nicht nur dich persönlich, sondern alle Kandidaten für "Nicht-Beisitzer"-Positionen.
Konkret hatten wir das Thema noch einmal bei der letzten Vorstandsklausur in dem Tagespunkt, in dem u.a. darüber geredet wurde, ob und wie die Ressorts in Zukunft besetzt werden könnten - besonders auch der wichtige Bereich Qualität, nachdem Philipp nicht mehr zur Verfügung steht und das Interesse der Kandidaten in diesem Bereich eher spärlich zu sein schien. Solltest du dich in der Wahl als zweiter Vorsitzender nicht durchsetzen können, wärest du als Qualitäts--Interessierter für den kommenden Vorstand "verloren".
Tschüss, Tim.
Hallo Olaf und alle Mitlesenden,
um etwas Hintergrund zu geben, sind vielleicht ein paar Erläuterungen nötig:
1. Der Vorstand traf sich am 10. April zu seiner letzten Sitzung vor der MV. Thema waren dort neben den Anträgen und einiger organisatorischer Fragen auch die vorliegenden Kandidaturen. Dort haben wir besprochen, dass wir es alle gut fänden, wenn Olaf Simons aufgrund seiner Erfahrungen und seines fachlichen Hintergrunds nächstes Jahr dem Ressort Qualität (womit primär Qualität des freien Wissens, weniger Qualität der Vereinsorganisation gemeint ist) zur Verfügung stehen würde. Qualität ist ein Schlüsselressort für den Vorstand, das die letzten Jahre von Philipp Birken mit viel Engagement und Kompetenz geleitet wurde. Die Lücke, die er mit seinem Rücktritt hinterlassen hat, sollte gefüllt werden.
2. Eine gleichzeitige Kandidatur für einen Beisitzerposten erschien uns zu dem Zeitpunkt als eine geeignete Maßnahme, die Wahlchancen zu erhöhen. Mehrfachkandidaturen der Kombination BGB-Vorstand & Beisitzer sind in der Geschichte des Vereins nicht unüblich. Sie ermöglichen den Mitgliedern eine Auswahl zwischen Kandidaten, ohne dabei gleich einen Verzicht auf das Engagement eines Kandidaten zu bedeuten, der bei der BGB-Vorstandswahl unterliegt.
3. Die Entscheidung darüber, ob jemand auch als Beisitzer kandidieren möchte, liegt letztlich beim Kandidaten. Wie im Vorstand besprochen, habe ich Olaf Simons Anfang der Woche angerufen und ihn gefragt, ob er dazu bereit war. Das Gespräch war freundlich, ohne Druck und auch relativ kurz. Olaf sagte zu und schickte m.W. am Dienstag eine aktualisierte Bewerbung an die Geschäftsstelle. Mit seiner Zustimmung enthalten die Stimmzettel für die Beisitzer seinen Name, von denen gestern knapp 40 an Briefwähler verschickt wurden.
4. Der Vorstand ist kein passiver Zuschauer, der von der Seite betrachtet, was im Verein so passiert. Wir sind Satzungsorgan und mit der Aufgabe betraut, im besten Interesse des Vereins zu handeln. Dazu gehört nach dem Verständnis dieses Vorstands seit mindestens 2007 (vermutlich auch davor, ich war noch nicht dabei), dass wir uns Gedanken über Kandidaten für die Mitgliederversammlung machen. Die Abfrage von Ressortinteressen dieses Jahr soll auch dabei helfen, dass die Mitglieder zur Mitgliederversammlung ein umfangreiches Bewerberfeld (im Sinne von Interessen, Erfahrungen und Kompetenzen) vorfinden, aus dem sie tatsächlich die Kandidaten *auswählen* können, die sie für am besten geeignet halten. Der Vorstand würde, bliebe er hier völlig passiv, seiner Verantwortung nicht gerecht werden.
Die Briefwahlunterlagen wurden gestern mit Olafs Namen auf dem Zettel für den Zweiten Vorsitzenden sowie für die Beisitzer verschickt. Die Stimmzettel werden jetzt auch nicht mehr für die MV geändert, da es letztlich der MV zusammen mit den Briefwählern obliegt zu entscheiden, wen sie zum Vorstand wählt. Sollte Olaf als Beisitzer gewählt werden, steht ihm immer noch frei, die Wahl nicht anzunehmen. Wird er als Zweiter Vorsitzender oder gar nicht gewählt, ist die ganze Diskussion rein akademischer Natur.
Die satzungsrechtliche Dimension dieses Vorgehens wurde mit unserem Vereinsjuristen besprochen. Seine schriftliche Stellungnahme sieht die nachträglichen Erweiterung der Bewerbung, die durch den Kandidaten selbst geschah, für rechtlich zulässig an, "solange sichergestellt ist, dass alle Mitglieder dieselben Kandidaten zur Auswahl haben, es also durch die nachträgliche Ergänzung nicht zu einer Situation kommt bei der manche Mitglieder, z.B. weil sie ihre Abstimmungsunterlagen bereits erhalten oder ihre Stimme schon abgegeben haben, diesen Kandidaten als Beisitzer nicht mehr wählen können". Das ist hier zweifelsohne gegeben.
Beste Grüße Sebastian Moleski Erster Vorsitzender ------------------------------------- Wikimedia Deutschland e. V. Eisenacher Straße 2 10777 Berlin
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Sebastian Moleski wrote:
Die satzungsrechtliche Dimension dieses Vorgehens wurde mit unserem Vereinsjuristen besprochen. Seine schriftliche Stellungnahme sieht die nachträglichen Erweiterung der Bewerbung, die durch den Kandidaten selbst geschah, für rechtlich zulässig an, "solange sichergestellt ist, dass alle Mitglieder dieselben Kandidaten zur Auswahl haben, es also durch die nachträgliche Ergänzung nicht zu einer Situation kommt bei der manche Mitglieder, z.B. weil sie ihre Abstimmungsunterlagen bereits erhalten oder ihre Stimme schon abgegeben haben, diesen Kandidaten als Beisitzer nicht mehr wählen können". Das ist hier zweifelsohne gegeben.
Die Vereinssatzung ist doch vor allem zum Schutz da, dass keine Kandidaten benachteiligt werden, oder? Mir gefaellt es naemlich ganz und gar nicht, dass es nur einen Kandidaten fuer das Amt des Ersten Vorsitzenden gibt, das sieht so aus, als waere das Amt des Ersten Vorsitzenden nicht begehrt.
Da es sonst niemand zu geben scheint, der aus meiner Sicht besser als Sebastian fuer das Amt des Ersten Vorsitzenden geeignet waere (ich habe im Vorfeld meherere Leute versucht zu ueberzeugen zum Ersten Vorsitzenden anzutreten) und antreten will, wuerde ich auch gerne mit dem handicap keine Briefwahlstimmen bekommen zu koennen (oder vielleicht gaebe es ja eine write-in-Moeglichkeit?) gegen Sebastian als Ersten Vorsitzenden antreten. Kannst Du bitte abklaeren lassen, ob das rechtlich geht?
Fossa
On 23.04.2010 16:45, Thomas Koenig wrote:
...wuerde ich auch gerne mit dem handicap keine Briefwahlstimmen bekommen zu koennen (oder vielleicht gaebe es ja eine write-in-Moeglichkeit?) gegen Sebastian als Ersten Vorsitzenden antreten. Kannst Du bitte abklaeren lassen, ob das rechtlich geht?
Die Satzung ist eindeutig: "Einsprüche gegen die Tagesordnung und Wahlvorschläge sowie eigene Anträge der Mitglieder müssen beim Vorstand spätestens vier Wochen vor der Mitgliederversammlung eingegangen sein."
Beste Grüße Sebastian Moleski Erster Vorsitzender ------------------------------------- Wikimedia Deutschland e. V. Eisenacher Straße 2 10777 Berlin
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Hmm,
-------- Original-Nachricht --------
Datum: Fri, 23 Apr 2010 16:57:28 +0200 Von: Sebastian Moleski sebastian.moleski@wikimedia.de An: vereinde-l@lists.wikimedia.org Betreff: Re: [VereinDE-l] Frage, ob eine nachtraegliche Kandidatur zum Ersten Vorsitzenden moeglich ist
On 23.04.2010 16:45, Thomas Koenig wrote:
...wuerde ich auch gerne mit dem handicap keine Briefwahlstimmen bekommen zu koennen (oder vielleicht gaebe es ja eine write-in-Moeglichkeit?) gegen Sebastian als Ersten Vorsitzenden antreten. Kannst Du bitte abklaeren lassen, ob das rechtlich geht?
Die Satzung ist eindeutig: "Einsprüche gegen die Tagesordnung und Wahlvorschläge sowie eigene Anträge der Mitglieder müssen beim Vorstand spätestens vier Wochen vor der Mitgliederversammlung eingegangen sein."
Der Punkt ist dann wiederum spannend - mir wurde im Vorstandschat von Vorstandsmitgliedern nahegelegt, zur MV Anträge als Tischvorlage einzureichen. Kann sein, dass das in diesem Juristendeutsch (""sowie eigene Anträge der Mitglieder") nicht gemeint ist, deshalb nochmal die Nachfrage des Doof-Users: Geht oder geht nicht?
Achim
On 23.04.2010 17:08, Achim Raschka wrote:
Der Punkt ist dann wiederum spannend - mir wurde im Vorstandschat von Vorstandsmitgliedern nahegelegt, zur MV Anträge als Tischvorlage einzureichen. Kann sein, dass das in diesem Juristendeutsch (""sowie eigene Anträge der Mitglieder") nicht gemeint ist, deshalb nochmal die Nachfrage des Doof-Users: Geht oder geht nicht?
Es gibt die Möglichkeit, Dringlichkeitsanträge zu stellen: "Spätere Anträge (jedoch keine Satzungsänderungen und auch keine Änderungen der Beitragsordung) - auch während der Mitgliederversammlung gestellte Anträge - müssen auf die Tagesordnung gesetzt werden, wenn in der Mitgliederversammlung die Mehrheit der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder der Behandlung der Anträge zustimmt (Dringlichkeitsanträge)."
Du kannst also weitere Anträge mitbringen, die dann zu Beginn mit Zustimmung der MV auf die Tagesordnung gesetzt werden.
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Sebastian, Sebastian Moleski wrote:
Die Satzung ist eindeutig: "Einsprüche gegen die Tagesordnung und Wahlvorschläge sowie eigene Anträge der Mitglieder müssen beim Vorstand spätestens vier Wochen vor der Mitgliederversammlung eingegangen sein."
Hast Du das in so kurzer Zeit mit dem Vereinsanwalt abgesprochen? Ich frage, weil ich etwas Jura studiert habe (nur den oeffentlich-rechtlichen Teil des Jurastudiums) und weiss, dass es manchmal schwierig ist rechtliche Sachverhalte korrekt zu interpretieren. Unabhaengidg davon: Findest Du es nicht auch schade, dass sich lediglich eine Person um den Ersten Vorsitz bewirbt?
Fossa
On 23.04.2010 17:21, Thomas Koenig wrote:
Hast Du das in so kurzer Zeit mit dem Vereinsanwalt abgesprochen?
Nein, diese Frage wurde dem Anwalt damals im Zusammenhang mit Änderungen an Satzungsänderungsanträgen gestellt. Fazit ist, dass Satzungsänderungsanträge auf der MV nicht geändert werden dürfen und auch Spontankandidaturen nicht möglich sind.
Unabhaengidg davon: Findest Du es nicht auch schade, dass sich lediglich eine Person um den Ersten Vorsitz bewirbt?
Ich finde es bei jeder Position schade, wenn sich nur ein Kandidat dafür bewirbt.
Beste Grüße Sebastian Moleski Erster Vorsitzender ------------------------------------- Wikimedia Deutschland e. V. Eisenacher Straße 2 10777 Berlin
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Hallo,
Am 23. April 2010 16:45 schrieb Thomas Koenig t.koenig@surrey.ac.uk:
Da es sonst niemand zu geben scheint, der aus meiner Sicht besser als Sebastian fuer das Amt des Ersten Vorsitzenden geeignet waere (ich habe im Vorfeld meherere Leute versucht zu ueberzeugen zum Ersten Vorsitzenden anzutreten) und antreten will, wuerde ich auch gerne mit dem handicap keine Briefwahlstimmen bekommen zu koennen (oder vielleicht gaebe es ja eine write-in-Moeglichkeit?) gegen Sebastian als Ersten Vorsitzenden antreten. Kannst Du bitte abklaeren lassen, ob das rechtlich geht?
Nein, das ist nicht mehr möglich. Da ist die Satzung eindeutig: §8 Abs. 2 Satz 2 bestimmt: "Einsprüche gegen die Tagesordnung und Wahlvorschläge sowie eigene Anträge der Mitglieder müssen beim Vorstand spätestens vier Wochen vor der Mitgliederversammlung eingegangen sein."
Außerdem geht das mE auch ziemlich deutlich aus der Stellungnahme unserer Rechtsanwälte hervor, auch wenn es dabei um die Beistzer ging.
Gruß
Michail
Michail Jungierek michail.jungierek@googlemail.com wrote:
Da es sonst niemand zu geben scheint, der aus meiner Sicht besser als Sebastian fuer das Amt des Ersten Vorsitzenden geeignet waere (ich habe im Vorfeld meherere Leute versucht zu ueberzeugen zum Ersten Vorsitzenden anzutreten) und antreten will, wuerde ich auch gerne mit dem handicap keine Briefwahlstimmen bekommen zu koennen (oder vielleicht gaebe es ja eine write-in-Moeglichkeit?) gegen Sebastian als Ersten Vorsitzenden antreten. Kannst Du bitte abklaeren lassen, ob das rechtlich geht?
Nein, das ist nicht mehr möglich. Da ist die Satzung eindeutig: §8 Abs. 2 Satz 2 bestimmt: "Einsprüche gegen die Tagesordnung und Wahlvorschläge sowie eigene Anträge der Mitglieder müssen beim Vorstand spätestens vier Wochen vor der Mitgliederversammlung eingegangen sein."
Außerdem geht das mE auch ziemlich deutlich aus der Stellungnahme unserer Rechtsanwälte hervor, auch wenn es dabei um die Beistzer ging.
Wieviel Stimmen müssten denn dann auf einen allein kandidie- renden Bewerber entfallen, damit er dennoch gewählt ist? Null?
Tim
Am 23.04.2010 17:10, schrieb Tim Landscheidt:
Wieviel Stimmen müssten denn dann auf einen allein kandidie- renden Bewerber entfallen, damit er dennoch gewählt ist? Null?
Mehr Ja- als Nein-Stimmen. Im Extremfall könnte der-/diejenige mit einer Ja-Stimme gewählt werden. Siehe dazu auch den Entwurf der Wahlordnung § 4 Abs. 3 (http://meta.wikimedia.org/wiki/Mitgliederversammlung_2010/A_1)
Gruß
Michail
Michail Jungierek wrote:
Mehr Ja- als Nein-Stimmen. Im Extremfall könnte der-/diejenige mit einer Ja-Stimme gewählt werden. Siehe dazu auch den Entwurf der Wahlordnung § 4 Abs. 3 (http://meta.wikimedia.org/wiki/Mitgliederversammlung_2010/A_1)
Was wuerde dann passieren, wenn Sebastian mehr Nein- als Ja-Stimmen bekommen wuerde? Dann waere die Stelle des Ersten Vorsizenden ja vakant, oder? Wuerde dann der Zweite Vorsitzende automatisch die Rolle des Ersten Vorsitzden uebernehmen?
Hallo,
Am 23.04.2010 18:43, schrieb Thomas Koenig:
Was wuerde dann passieren, wenn Sebastian mehr Nein- als Ja-Stimmen bekommen wuerde? Dann waere die Stelle des Ersten Vorsizenden ja vakant, oder? Wuerde dann der Zweite Vorsitzende automatisch die Rolle des Ersten Vorsitzden uebernehmen?
Dann hätten wir keinen vollständigen BGB-Vostand und der Vorstand insgesamt wäre beschluß- und handlungsunfähig. In diesem Falle müsste schleunigst eine außerordentliche MV einberufen werden, auf der dann ein neuer 1. Vorsitzender (oder welche Amt nicht besetzt werden konnte) gewählt werden müsste.
Gruß
Michail
Hallo, Am Freitag 23 April 2010 19:28:36 schrieb Michail Jungierek:
Dann hätten wir keinen vollständigen BGB-Vostand und der Vorstand insgesamt wäre beschluß- und handlungsunfähig. In diesem Falle müsste schleunigst eine außerordentliche MV einberufen werden, auf der dann ein neuer 1. Vorsitzender (oder welche Amt nicht besetzt werden konnte) gewählt werden müsste.
nein, ein Besitzer würde als 1. Vorsitzender nachrücken.
Mit freundlichen Grüßen DaB.
Am 23.04.2010 19:36, schrieb DaB.:
Hallo, Am Freitag 23 April 2010 19:28:36 schrieb Michail Jungierek:
Dann hätten wir keinen vollständigen BGB-Vostand und der Vorstand insgesamt wäre beschluß- und handlungsunfähig. In diesem Falle müsste schleunigst eine außerordentliche MV einberufen werden, auf der dann ein neuer 1. Vorsitzender (oder welche Amt nicht besetzt werden konnte) gewählt werden müsste.
nein, ein Besitzer würde als 1. Vorsitzender nachrücken.
Eben nicht. Der entsprechende Passus heisst: "Scheidet ein Vorstandsmitglied nach §26 BGB vor Ablauf seiner Wahlzeit aus, rückt ein Beisitzer nach. " Aber der 1. Vorsitzende (oder wer auch immer nicht gewählt wird aus dem BGB-Vorstand) kann nicht aus etwas ausscheiden, in was er nicht mal gewählt wurde. Verstärkt wird das durch " vor Ablauf seiner Wahlzeit". Aber der nicht gewählte hat keine Wahlzeit, er wurde ja nicht gewählt. Diese Regel, die für Rücktritte, Todesfälle u.ä. gedacht ist, würde m.E. also nicht greifen.
Gruß
Michail
Michail Jungierek michail.jungierek@googlemail.com wrote:
Wieviel Stimmen müssten denn dann auf einen allein kandidie- renden Bewerber entfallen, damit er dennoch gewählt ist? Null?
Mehr Ja- als Nein-Stimmen. Im Extremfall könnte der-/diejenige mit einer Ja-Stimme gewählt werden. Siehe dazu auch den Entwurf der Wahlordnung § 4 Abs. 3 (http://meta.wikimedia.org/wiki/Mitgliederversammlung_2010/A_1)
Und was passiert, wenn dieser Fall (jetzt oder nach dem Be- schluss der Wahlordnung) nicht eintritt? Oder nur einzelne Positionen so gewählt werden? Wenn beispielsweise an dem En- de einer Mitgliederversammlung nur ein Schriftführer oder nur ein Beisitzer eine Mehrheit erhalten hat, ist der Vor- stand dann gewählt in dem Satzungssinn, dass die Amtsge- schäfte an ihn übergehen? Wie sieht es aus, wenn kein einzi- ger Kandidat eine Mehrheit erhalten hat? Was geschieht, wenn dies bei der Kassenprüferwahl passiert?
Tim
vereinde-l@lists.wikimedia.org