Hallo Daniel,
ich halte diese ganzen Anschuldigungen für so weit hergeholt, dass es sich
kaum lohnt, darauf einzugehen. Ich möchte aber noch einmal daran erinnern,
dass die Arbeitsgruppe aus vier Personen besteht, von denen sicher keine
bekannt dafür ist, unreflektiert (vermeintlich) populären Trends
hinterherzulaufen.
Auf einen Punkt möchte ich dennoch eingehen, und zwar deine Behauptung, du
wärst in deinen Mitgliederrechten beschränkt worden, weil der Antrag nicht
änderbar sei. Diese Behauptung erschließt sich mir nicht. Es ist zweifellos
richtig, dass es im der bisherigen Satzungsgefüge nicht direkt möglich ist,
Anträge, die per Fernwahl abgestimmt werden, auf der Mitgliederversammlung
zu ändern. Dennoch hast du eine Reihe von Alternativen, die am Ende auf das
Gleiche hinauslaufen:
1) du kannst im Vorfeld zur Mitgliederversammlung den Antragstellern
vorschlagen, den Antrag zu ändern
2) du kannst im Vorfeld zur Mitgliederversammlung einen eigenen Antrag
formulieren, der in den von dir gewünschten Punkten vom Ursprungsantrag
abweicht, und die Mitglieder über die Alternative abstimmen lassen
Gerade der zweite Punkt ist eine Möglichkeit, die dir und jedem anderen
Mitglied ohne Weiteres offen steht. Sollte deine Vermutung, die Mitglieder
lehnen Online-Wahlen eigentlich ab, wollten aber mehr Mitbestimmung,
zutreffen, dann wäre die zweite Option sogar der beste Weg gewesen, weil
die Mitglieder klar und deutlich ihre Präferenz hätten mitteilen können.
Aus Sicht der Antragsteller gab und gibt es für diese Vermutung jedoch
keinen plausiblen Anhaltspunkt.
Bezüglich des strittigen Antrags selbst hätte es auch noch eine dritte
Option gegeben: du hättest einen Antrag einreichen können, der den
vorherigen Beschluss in dir wesentlichen Punkten abändert, und ihn auf der
MV zur Abstellung stellen können.
Was ich damit sagen möchte: es gibt vergleichsweise einfache Wege, wie
jeder alle seine Mitgliederrechte wahren kann, selbst wenn es um Anträge
geht, bei denen per Fernwahlen abgestimmt wird. Es wäre ja auch umgekehrt
völlig absurd, wenn Antragsteller allein auf Basis der Art, wie sie Anträge
formulieren, effektiv in der Lage wären, satzungsgemäße Mitgliederrechte zu
beschneiden. Das war nach meinem Verständnis weder bei Satzungsgebung
gewollt, noch gibt der Satzungstext das her.
Schließlich noch eine Bitte, ungeachtet dieser ganzen Verfahrensfragen:
wenn wir Online-Wahlen bei der nächsten Mitgliederversammlung durchführen,
bin ich persönlich als Mitglied des Vereins und der Arbeitsgruppe dankbar
dafür, wenn das auch hinreichend kritisch begleitet wird. Die Entscheidung
der Mitglieder danach, ob sie Online-Wahlen permanent haben wollen oder
nicht, wird dann am besten gefällt, wenn sie auf umfassenden Informationen
und einer ausführlichen Bewertung der Erfahrungen basiert, die wir bei der
nächsten MV machen werden.
Beste Grüße
Sebastian Moleski