Hallo Martina,
On 30.09.2010 18:35, Martina Nolte wrote:
Am 30.09.2010 12:24, schrieb Sebastian Moleski:
In den Worten unseres Steuerberaters: "...Im hier vorliegenden Falle werden die Spendenmittel jedoch dem Verein in seiner Eigenschaft als gemeinnützige Körperschaft zur weiteren Mittelverwendung für gemeinnützige Zwecke verwendet."
Eine Frage, um den konkreten Vorgang zu verstehen: Woran genau wird der formale Unterschied zwischen unzulässiger Zuwendung an den Gesellschafter und erlaubtem Transfer der Gelder erkennbar sein?
Der Knackpunkt ist das Wort "sonstige". Der Gesellschaftsvertrag sieht eindeutig vor, dass die Fördergesellschaft Geld an Foundation und Verein überweisen soll, um damit den gemeinnützigen Zweck der Fördergesellschaft (Förderung von Bildung, Wissenschaft und Forschung) zu erfüllen. Diese Zuwendung ist also gebunden an diesen bestimmten Zweck, es ist keine "sonstige" Zuwendung, die irgendwie verwendet werden kann. Was die missverständliche Klausel ausschließt, ist, dass es neben dieser Form von Zuwendungen noch andere an den Verein gibt, insbesondere solche, die keinen Zweck oder irgendeinen anderen Zweck haben, ob der nun gemeinnützig ist oder nicht. Aus der Sicht der Fördergesellschaft wird damit der hypothetische Fall ausgeschlossen, dass der Verein als Gesellschafter die Fördergesellschaft dazu zwingt, Geld ohne Zweckbindung an ihn auszuzahlen. In normalen GmbHs ist das in der Regel bedenkenlos möglich, vorausgesetzt die Besteuerung verläuft korrekt und ich treibe sie damit nicht in die Insolvenz. In gemeinnützigen GmbHs muss das vom Gesetz her verboten sein, daher diese Klausel.
In der Praxis wäre das nur relevant, wenn der Verein für Aktivitäten Geld von der Fördergesellschaft erhalten möchte, die aber nicht vom Zweck der Fördergesellschaft gedeckt wären (also gerade nicht Bildung, Wissenschaft und Forschung fördern). Das lässt unsere Vereinssatzung aber gar nicht zu. Wir sind ja in unserer Satzung auf einen ganz bestimmten Zweck beschränkt, der sich allerdings sehr gut unter "Bildung, Wissenschaft und Forschung fördern" subsumieren lässt. Das heißt, dass der Verein für alle seine Aktivitäten, die er legalerweise innerhalb unternehmen kann, auch Geld von der Fördergesellschaft erhalten darf.
Muss zum Beispiel die Überweisung der Mittel zweckgebunden (also auf konkrete Projekte/Ausgaben bezogen) erfolgen oder genügt ein pauschaler Hinweis "für gemeinnützige Zwecke"?
Es muss nicht an bestimmte Projekte gebunden sein, aber es muss an den Zweck der "Förderung von Bildung, Wissenschaft und Forschung" gebunden sein. Der Verein muss der Fördergesellschaft gegenüber nachweisen, dass der Verein mit den Geldern auch nur solche Zwecke erfüllt hat. Das gleiche gilt für das Geld an die Foundation. Sie hat auch einen Zweck:
"The mission of the Wikimedia Foundation is to empower and engage people around the world to collect and develop educational content under a free license or in the public domain, and to disseminate it effectively and globally.
In coordination with a network of chapters and individual volunteers, the Foundation provides the essential infrastructure and an organizational framework for the support and development of multilingual wiki projects and other endeavors which serve this mission. The Foundation will make and keep useful information from its projects available on the Internet free of charge, in perpetuity."
Das lässt sich ebenfalls unter "Förderung von Bildung, Wissenschaft und Forschung" subsumieren, weswegen die Weitergabe von Mitteln an die Foundation ebenfalls rechtmäßg ist. Die Foundation muss dann ebenso Rechenschaft über die verwendeten Mittel ablegen, z.B. durch ihren Jahresbericht.
Das Elegante an dieser Lösung ist, dass sich sowohl Verein als auch Foundation auf ihre jeweiligen Projekte und Aktivitäten konzentrieren können, ohne dass sich daran irgendetwas ändern muss. Gleichzeitig können die bereits bestehenden Berichte weitestgehend "wiederverwendet" werden, es fällt also keine zusätzlich Bürokratie an.
Zählt - ebenfalls nur ein Beispiel - das Gehalt eines Fundraisers als gemeinnütziger Zweck?
Ausgaben für das Sammeln von Spenden sind für gemeinnützige Organisationen zulässig, weil sie damit ihre eigene Existenzgrundlage erwirtschaften. Ohne Einnahmen kann es auch keine Ausgaben geben und damit kein Vereinszweck erfüllt werden. Das gleiche gilt für alle anderen (legalen) Formen der Einnahmengenerierung, z.B. auch ein Vereinscafé oder der Verkauf von T-Shirts. Wichtig ist nur, dass der Anteil der Verwaltungsausgaben (und dazu gehören auch Fundraisingkosten) maximal die Hälfte aller Ausgaben ausmacht. Üblicherweise gibt es aber schon einen Aufschrei, wenn diese Kosten mehr als 30% ausmachen.
Ürigens: die Fördergesellschaft sorgt nicht dafür, dass der Verein keine direkten Einnahmen mehr hat. Es steht weiterhin jedem frei, direkt an den Verein zu spenden. Sicher wird es auch einige geben, die das auch machen wollen. Mitgliedsbeiträge werden ebenfalls direkt dem Verein zufließen, genauso Lizenzeinnahmen aus bestehenden Verträgen, Verkaufserlöse aus T-Shirts, etc. Was halt nur noch indirekt beim Verein eingeht, sind die Massenspenden, die über die Wikimedia-Projekte und wikipedia.de gesammelt werden. Das wird künftig geteilt und kann auch sehr anschaulich dargestellt werden.
Beste Grüße Sebastian Moleski Erster Vorsitzender ------------------------------------- Wikimedia Deutschland e. V. Eisenacher Straße 2 10777 Berlin
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