Hallo Martina,
On 30.09.2010 18:35, Martina Nolte wrote:
Am 30.09.2010 12:24, schrieb Sebastian Moleski:
In den Worten unseres Steuerberaters:
"...Im hier vorliegenden Falle werden die Spendenmittel jedoch dem Verein in seiner
Eigenschaft
als gemeinnützige Körperschaft zur weiteren Mittelverwendung für gemeinnützige Zwecke
verwendet."
Eine Frage, um den konkreten Vorgang zu verstehen:
Woran genau wird der formale Unterschied zwischen unzulässiger Zuwendung
an den Gesellschafter und erlaubtem Transfer der Gelder erkennbar sein?
Der Knackpunkt ist das Wort "sonstige". Der Gesellschaftsvertrag sieht
eindeutig vor, dass die Fördergesellschaft Geld an Foundation und Verein
überweisen soll, um damit den gemeinnützigen Zweck der
Fördergesellschaft (Förderung von Bildung, Wissenschaft und Forschung)
zu erfüllen. Diese Zuwendung ist also gebunden an diesen bestimmten
Zweck, es ist keine "sonstige" Zuwendung, die irgendwie verwendet werden
kann. Was die missverständliche Klausel ausschließt, ist, dass es neben
dieser Form von Zuwendungen noch andere an den Verein gibt, insbesondere
solche, die keinen Zweck oder irgendeinen anderen Zweck haben, ob der
nun gemeinnützig ist oder nicht. Aus der Sicht der Fördergesellschaft
wird damit der hypothetische Fall ausgeschlossen, dass der Verein als
Gesellschafter die Fördergesellschaft dazu zwingt, Geld ohne
Zweckbindung an ihn auszuzahlen. In normalen GmbHs ist das in der Regel
bedenkenlos möglich, vorausgesetzt die Besteuerung verläuft korrekt und
ich treibe sie damit nicht in die Insolvenz. In gemeinnützigen GmbHs
muss das vom Gesetz her verboten sein, daher diese Klausel.
In der Praxis wäre das nur relevant, wenn der Verein für Aktivitäten
Geld von der Fördergesellschaft erhalten möchte, die aber nicht vom
Zweck der Fördergesellschaft gedeckt wären (also gerade nicht Bildung,
Wissenschaft und Forschung fördern). Das lässt unsere Vereinssatzung
aber gar nicht zu. Wir sind ja in unserer Satzung auf einen ganz
bestimmten Zweck beschränkt, der sich allerdings sehr gut unter
"Bildung, Wissenschaft und Forschung fördern" subsumieren lässt. Das
heißt, dass der Verein für alle seine Aktivitäten, die er legalerweise
innerhalb unternehmen kann, auch Geld von der Fördergesellschaft
erhalten darf.
Muss zum Beispiel die Überweisung der Mittel
zweckgebunden (also auf
konkrete Projekte/Ausgaben bezogen) erfolgen oder genügt ein pauschaler
Hinweis "für gemeinnützige Zwecke"?
Es muss nicht an bestimmte Projekte gebunden sein, aber es muss an den
Zweck der "Förderung von Bildung, Wissenschaft und Forschung" gebunden
sein. Der Verein muss der Fördergesellschaft gegenüber nachweisen, dass
der Verein mit den Geldern auch nur solche Zwecke erfüllt hat. Das
gleiche gilt für das Geld an die Foundation. Sie hat auch einen Zweck:
"The mission of the Wikimedia Foundation is to empower and engage people
around the world to collect and develop educational content under a free
license or in the public domain, and to disseminate it effectively and
globally.
In coordination with a network of chapters and individual volunteers,
the Foundation provides the essential infrastructure and an
organizational framework for the support and development of multilingual
wiki projects and other endeavors which serve this mission. The
Foundation will make and keep useful information from its projects
available on the Internet free of charge, in perpetuity."
Das lässt sich ebenfalls unter "Förderung von Bildung, Wissenschaft und
Forschung" subsumieren, weswegen die Weitergabe von Mitteln an die
Foundation ebenfalls rechtmäßg ist. Die Foundation muss dann ebenso
Rechenschaft über die verwendeten Mittel ablegen, z.B. durch ihren
Jahresbericht.
Das Elegante an dieser Lösung ist, dass sich sowohl Verein als auch
Foundation auf ihre jeweiligen Projekte und Aktivitäten konzentrieren
können, ohne dass sich daran irgendetwas ändern muss. Gleichzeitig
können die bereits bestehenden Berichte weitestgehend "wiederverwendet"
werden, es fällt also keine zusätzlich Bürokratie an.
Zählt - ebenfalls nur ein Beispiel -
das Gehalt eines Fundraisers als gemeinnütziger Zweck?
Ausgaben für das Sammeln von Spenden sind für gemeinnützige
Organisationen zulässig, weil sie damit ihre eigene Existenzgrundlage
erwirtschaften. Ohne Einnahmen kann es auch keine Ausgaben geben und
damit kein Vereinszweck erfüllt werden. Das gleiche gilt für alle
anderen (legalen) Formen der Einnahmengenerierung, z.B. auch ein
Vereinscafé oder der Verkauf von T-Shirts. Wichtig ist nur, dass der
Anteil der Verwaltungsausgaben (und dazu gehören auch Fundraisingkosten)
maximal die Hälfte aller Ausgaben ausmacht. Üblicherweise gibt es aber
schon einen Aufschrei, wenn diese Kosten mehr als 30% ausmachen.
Ürigens: die Fördergesellschaft sorgt nicht dafür, dass der Verein keine
direkten Einnahmen mehr hat. Es steht weiterhin jedem frei, direkt an
den Verein zu spenden. Sicher wird es auch einige geben, die das auch
machen wollen. Mitgliedsbeiträge werden ebenfalls direkt dem Verein
zufließen, genauso Lizenzeinnahmen aus bestehenden Verträgen,
Verkaufserlöse aus T-Shirts, etc. Was halt nur noch indirekt beim Verein
eingeht, sind die Massenspenden, die über die Wikimedia-Projekte und
wikipedia.de gesammelt werden. Das wird künftig geteilt und kann auch
sehr anschaulich dargestellt werden.
Beste Grüße
Sebastian Moleski
Erster Vorsitzender
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