Hallo Martina,
On 29.09.2010 18:41, Martina Nolte wrote:
Hallo!
Ich habe soeben meine Teilhabe an der AG Verantwortungsstruktur niedergelegt und schreibe hier als "normales Vereinsmitglied".
Das finde ich bedauerlich und, als "einfaches" Mitglied des Vereins gesprochen, auch verantwortungslos. Die Arbeitsgruppe hat von der Mitgliederversammlung wichtige Aufgaben bekommen und unter anderem dich damit betraut, sie zu erfüllen. Die Aufgabe ist nicht gelöst und die Arbeitsgruppe muss jetzt ohne dich auskommen. Ich bin nicht der Meinung, dass es gut für den Verein ist, deiner Pflicht nicht mehr nachzukommen.
Die vom Finanzamt vorgeschriebene Ergänzung [1] zum Gesellschaftervertrag ist: "Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten."
Der Verein WMDE wird (zunächst alleiniger) Gesellschafter der GmbH sein. Wenn er aber keine Zuwendungen aus der GmbH erhalten darf, ist der geplante Zweck der GmbH als reiner Spendendurchleitungsposten an den Verein hinfällig.
Deine Interpretation dieser Ergänzung ist naheliegend, aber dennoch fehlerhaft. Nehmen wir das mal auseinander, dann geht es um "Gewinnanteile" und "sonstige Zuwendungen". Dass die Gesellschaft keine Gewinne ausschütten soll, ist bei gemeinnützigen Organisationen normal. Das darf auch kein gemeinnütziger Verein und auch keine gemeinnützige Stiftung. Bleiben diese "sonstigen Zuwendungen". Der Satz zielt dabei auf § 55 Nr. 1 AO ab:
"Die Mitglieder oder Gesellschafter (Mitglieder im Sinne dieser Vorschriften) dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten."
In den Worten unseres Steuerberaters: "Tatsächlich darf der Wikimedia e.V. gemäß § 55 Nr. 1 AO keine sonstigen Zuwendungen der Wikimedia gGmbH erhalten. Dies gilt allerdings nach dem ausdrücklichen Wortlaut des Gesetzes nur dann, wenn er die Zuwendungen in seiner Eigenschaft als Gesellschafter erhält. Im hier vorliegenden Falle werden die Spendenmittel jedoch dem Verein in seiner Eigenschaft als gemeinnützige Körperschaft zur weiteren Mittelverwendung für gemeinnützige Zwecke verwendet."
Die Fördergesellschaft wird Spenden in Deutschland anwerben und nach Abzug der damit verbundenen Kosten an die Wikimedia Foundation und an Wikimedia Deutschland zur Mittelverwendung "für die Förderung von Bildung, Wissenschaft und Forschung" überweisen.
Diese Ergänzung, die das Finanzamt hier gefordert hat, ist übrigens völlig normal und Standard bei Gesellschaftsverträgen für gemeinnützige GmbHs. Sie ist, zugegebenermaßen, in dieser Form auch missverständlich. Wir lassen gerade von Steuerberater und Anwalt prüfen, ob wir hier nicht einfach die Formulierung aus dem Gesetzestext übernehmen können.
Auf deine weiteren Schlüsse und Hypothesen gehe ich an dieser Stelle nicht weiter ein, da sie letztlich nur auf dieser fehlerhaften Interpretation des Vertragstextes beruhen. Allerdings möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass das halbe Dutzend Experten, das sich seit Juli mit dieser Frage sowohl in Deutschland als auch in den Vereinigten Staaten beschäftigt, ausschließlich daran interessiert ist, die Spendengewinnung in Deutschland und -verwendung außerhalb Deutschlands für alle beteiligten Organisationen effektiv zu gestalten. Andere Zwecke, wie sie teilweise von dir unterstellt werden, sind damit nicht verbunden, ob du das glauben magst oder nicht.
Beste Grüße Sebastian Moleski Erster Vorsitzender ------------------------------------- Wikimedia Deutschland e. V. Eisenacher Straße 2 10777 Berlin
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