Hallo Martina,
On 29.09.2010 18:41, Martina Nolte wrote:
Hallo!
Ich habe soeben meine Teilhabe an der AG Verantwortungsstruktur
niedergelegt und schreibe hier als "normales Vereinsmitglied".
Das finde ich bedauerlich und, als "einfaches" Mitglied des Vereins
gesprochen, auch verantwortungslos. Die Arbeitsgruppe hat von der
Mitgliederversammlung wichtige Aufgaben bekommen und unter anderem dich
damit betraut, sie zu erfüllen. Die Aufgabe ist nicht gelöst und die
Arbeitsgruppe muss jetzt ohne dich auskommen. Ich bin nicht der Meinung,
dass es gut für den Verein ist, deiner Pflicht nicht mehr nachzukommen.
Die vom Finanzamt vorgeschriebene Ergänzung [1] zum
Gesellschaftervertrag ist:
"Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen
Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten."
Der Verein WMDE wird (zunächst alleiniger) Gesellschafter der GmbH sein.
Wenn er aber keine Zuwendungen aus der GmbH erhalten darf, ist der
geplante Zweck der GmbH als reiner Spendendurchleitungsposten an den
Verein hinfällig.
Deine Interpretation dieser Ergänzung ist naheliegend, aber dennoch
fehlerhaft. Nehmen wir das mal auseinander, dann geht es um
"Gewinnanteile" und "sonstige Zuwendungen". Dass die Gesellschaft
keine
Gewinne ausschütten soll, ist bei gemeinnützigen Organisationen normal.
Das darf auch kein gemeinnütziger Verein und auch keine gemeinnützige
Stiftung. Bleiben diese "sonstigen Zuwendungen". Der Satz zielt dabei
auf § 55 Nr. 1 AO ab:
"Die Mitglieder oder Gesellschafter (Mitglieder im Sinne dieser
Vorschriften) dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als
Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft
erhalten."
In den Worten unseres Steuerberaters:
"Tatsächlich darf der Wikimedia e.V. gemäß § 55 Nr. 1 AO keine sonstigen
Zuwendungen der Wikimedia gGmbH erhalten. Dies gilt allerdings nach dem
ausdrücklichen Wortlaut des Gesetzes nur dann, wenn er die Zuwendungen
in seiner Eigenschaft als Gesellschafter erhält. Im hier vorliegenden
Falle werden die Spendenmittel jedoch dem Verein in seiner Eigenschaft
als gemeinnützige Körperschaft zur weiteren Mittelverwendung für
gemeinnützige Zwecke verwendet."
Die Fördergesellschaft wird Spenden in Deutschland anwerben und nach
Abzug der damit verbundenen Kosten an die Wikimedia Foundation und an
Wikimedia Deutschland zur Mittelverwendung "für die Förderung von
Bildung, Wissenschaft und Forschung" überweisen.
Diese Ergänzung, die das Finanzamt hier gefordert hat, ist übrigens
völlig normal und Standard bei Gesellschaftsverträgen für gemeinnützige
GmbHs. Sie ist, zugegebenermaßen, in dieser Form auch missverständlich.
Wir lassen gerade von Steuerberater und Anwalt prüfen, ob wir hier nicht
einfach die Formulierung aus dem Gesetzestext übernehmen können.
Auf deine weiteren Schlüsse und Hypothesen gehe ich an dieser Stelle
nicht weiter ein, da sie letztlich nur auf dieser fehlerhaften
Interpretation des Vertragstextes beruhen. Allerdings möchte ich noch
einmal darauf hinweisen, dass das halbe Dutzend Experten, das sich seit
Juli mit dieser Frage sowohl in Deutschland als auch in den Vereinigten
Staaten beschäftigt, ausschließlich daran interessiert ist, die
Spendengewinnung in Deutschland und -verwendung außerhalb Deutschlands
für alle beteiligten Organisationen effektiv zu gestalten. Andere
Zwecke, wie sie teilweise von dir unterstellt werden, sind damit nicht
verbunden, ob du das glauben magst oder nicht.
Beste Grüße
Sebastian Moleski
Erster Vorsitzender
-------------------------------------
Wikimedia Deutschland e. V.
Eisenacher Straße 2
10777 Berlin
Telefon 030 - 219 158 26-0
www.wikimedia.de
Stellen Sie sich eine Welt vor, in der jeder Mensch an der Menge allen
Wissens frei teilhaben kann. Helfen Sie uns dabei!
http://spenden.wikimedia.de/
Wikimedia Deutschland - Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e. V.
Eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg
unter der Nummer 23855 B. Als gemeinnützig anerkannt durch das Finanzamt
für Körperschaften I Berlin, Steuernummer 27/681/51985.