Unfug. Dass es eine Abmahnung / einen EV-Antrag gibt, untergräbt weder
eine Strategie noch ist das verboten. Bei Lutz Heilmann war das
jedenfalls überhaupt kein Thema; im Gegenteil.
Am 16.11.2011 23:08, schrieb DaB.:
Hallo,
Am Mittwoch 16 November 2011, 20:27:08 schrieb Martina Nolte:
Ich
schließe mich dem Wunsch an, von solchen ja für das Projekt nicht ganz
unwesentlichen Vorgänge frühzeitig und aktiv zur Kennntis zu bekommen.
Rechtstreitigkeiten gleich welcher Art eignen sich eher weniger dazu, einem
Drittem frühzeitig Kenntnis zu geben; sei es weil es die Prozessstragie
untergräbt, sei es weil es eine gütliche Einigung erschwert oder weil man es
schlicht nicht darf.
Mit freundlichen Grüßen
DaB.
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