Unfug. Dass es eine Abmahnung / einen EV-Antrag gibt, untergräbt weder eine Strategie noch ist das verboten. Bei Lutz Heilmann war das jedenfalls überhaupt kein Thema; im Gegenteil.
Am 16.11.2011 23:08, schrieb DaB.:
Hallo, Am Mittwoch 16 November 2011, 20:27:08 schrieb Martina Nolte:
Ich schließe mich dem Wunsch an, von solchen ja für das Projekt nicht ganz unwesentlichen Vorgänge frühzeitig und aktiv zur Kennntis zu bekommen.
Rechtstreitigkeiten gleich welcher Art eignen sich eher weniger dazu, einem Drittem frühzeitig Kenntnis zu geben; sei es weil es die Prozessstragie untergräbt, sei es weil es eine gütliche Einigung erschwert oder weil man es schlicht nicht darf.
Mit freundlichen Grüßen DaB.
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