Henriette,
ich bin seit einiger Zeit Mitglied und daher auf der Mailingliste.
Ich verfolge diese ganzen Mails mit Verwunderung.
Es gibt, wie einige schon vorher geschrieben haben, in eingetragenen
Vereinen klare Regeln.
Und nicht vorhandene Klarnamen verstossen nach meinem Verständnis
gegen die Regeln.
Ein Tue, 28 Jan 2014 16:23:00 +0100, Henriette Fiebig
<henriette.fiebig(a)snafu.de> schrieb:
On 28.01.2014, at 15:35, DaB. wrote:
Hallo Nikolas,
Am 27.01.2014 17:47, schrieb Nikolas Becker:
- Die im Protokoll verwendeten Namen entsprechen
denen, die auf der
Mitgliederversammlung verwendet wurden und geben daher ebenfalls deren
Verlauf dieser korrekt wieder. Da Datenschutz in unserem Verein sehr ernst
genommen wird, sollte eine Protokollierung von Pseudonymen darüber hinaus
grundsätzlich möglich sein. Bei eventuellen Notwendigkeiten sind die
Realnamen der Geschäftsstelle bekannt.
/ … /
Daher kann ein Pseudonym nicht den Namen eines
Mitgliedes ersetzen und
erst recht kein Kürzel eine Unterschrift. Wenn sich also jemand zu einem
Amt wählen lässt, dann wird der bürgerliche Name protokolliert und kein
Pseudonym! Und wenn jemand etwas unterschreibt dann mit Vor- und Zunamen
und den sonstigen Regeln für Unterschriften (u.A. partielle Lesbarkeit).
Das keine Pseudonyme im Protokoll auftauchen dürfen ergibt sich schon
daher BTW, dass sich dahinter ein Mitarbeiter der Geschäftsstelle
verbergen könnte (der nach §3.2 der Wahlordnung nicht Mitglied der
Zählkommision sein darf).
Das sich hinter beiden Nicks _kein_ Mitarbeiter der GS „verbirgt",
dürfte uns allen bekannt sein, nor?
Ansonsten hätte ich ja glatt mal gefragt warum ihr seit Wochen
Gezeck um die Nicknames macht: Fragt die Leute nach ihren Klarnamen
und dann werden diese ins Protokoll geschrieben (bzw. das Protokoll
entsprechend korrigiert). Dieser Fall liegt allerdings ein wenig
anders … ich weiß, daß da durchaus gute Gründe vorliegen _keine_
Verbindung zwischen Nick und Klarname herstellen zu wollen.
Wenn wir auf Klarnamenspflicht in Protokollen bestehen, dann müßten
alle Leute vorher darauf hingewiesen werden (bzw.: hätten
hingewiesen werden müssen). Wer auf absoluter und totaler
Anonymität besteht, der muß das vorab wissen und kann sich dann
überlegen ob er unter diesen Umständen eine Aufgabe bei der MV
übernimmt.
Wie dem auch sei: Jetzt die Klarnamen in ein öffentlich
zugängliches Protokoll zu schreiben, wäre quasi ein Zwangsouting.
Und das geht m. E. gar nicht.
Gruß
Henriette
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